christian76
Neues Mitglied
Hallo zusammen 🙂
Wende mich an euch weil ich nicht mehr weiter weiss.
Ich fang einfach mal an:Ich bin meiner 6 jährigen Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig, die Kidndesmutter hat das JA als Beistand eingeschaltet und ich habe einen sog. Unterhaltstitel unterschrieben.
Meine Tochter aus 1. Ehe (11) lebt in einer Pflegefamilie und ich muß 38€ p.M. Unterhalt an die Stadt zahlen.
Ich bin im Dienstleistungsgewerbe tätig und verdiene im Schnitt 1250€ netto.
Nun soll ich 187€ pro Monat (rückwirkend zum Mai 2010)
für meine jüngste p.M bezahlen.
Leider habe ich dieses Geld gar nicht zur Verfügung, soll es aber trotzdem bezahlen.
Hier eine kurze Auflistung meiner Ausgaben:Miete 588€
Strom 77€
Riester 67€
Tel. 45€
Kabel 25€
Vers. 26€
Lohnpfändung 100€
Inkasso 1 20€
Inkasso 2 18€
Inkasso 3 35€
Allg. Kosten PKW 135€ (Sprit + Vers.) (8,5km Fahrtweg) --------Gesamtkosten 1136 €Meine Lebensgefährtin (3/4 Stelle 800€ p.M netto) übernimmt unsere Verpflegungs - und sonstigen Kosten zum Lebensunterhalt (Rauchen, Kosmetik etc.)
Ich habe jeden Monat diese Kosten und kann diese auch nicht abschaffen.
Meine Schulden werden vom JA und von meiner Rechtsanwältin nicht angerechnet sondern nur die aus der Restschuld resutierenden Zinsen von ca. 37€ mtl.Wie Ihr aus den Einnahmen und Ausgaben sehen könnt, habe ich diese 187€ welche das JA fordert gar nicht zur Verfügung, soll es aber trotzdem bezahlen.
Obwohl es rechnerisch und praktisch gar nicht möglich ist.Bei meinen monatl. Ausgaben sind Kosten für Kleidung, Arztbesuche, Reperaturen (PKW usw.), event. Nachzahlungen der Nebenkosten noch gar nicht aufgelistet....diese fallen ja auch an.Das sieht das JA aber nicht ein und auch meine Rechtsanwältin Interessiert dies nicht.Letzten Monat mußte ich 800€ in die Rep. meines PKW´s stecken um diesen durch den TÜV zu bekommen.
Dieser war bereits 10/2010 abgelaufen, hatte aber das Geld nicht um ihn fertig machen zu lassen.
Das Geld habe ich als Dahrlehn von meinem Vater bekommen.Meine Rechtsanwältin sagte erst das die Kosten für die Rep. des PKW´s abzugsfähig sein (um meiner Arbeit nachzugehen), nun werden diese nicht angerechnet und ich haben 800€ mehr Schulden ( quasi um Arbeiten zu dürfen !!!! )
Meine rechtsanwältin sagt das wäre OK ..... (ohne Worte)Die anderen Zahlungsverpflichtungen (Lohnpfändung, Inkasso) sind Schulden die schon vor der Geburt meiner jüngsten Tochter bestanden.
Diese zahlungen muß ich bedienen, sonnst würden die Gläubiger mir das Leben zur Hölle machen (Kontopfändung etc.)
Eine Privatinsolvenz würde sich nicht lohnen bei ca. 4000 € Schulden.
Zumal ich in der Insolvent weitere Schulden machen müßte bei meinen Ausgaben.Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich Unterhalt zahlen, das steht außer Frage.
Auch das Kindesunterhalt Vorrang hat ist mir klar.Aber mir als Kindesvater muß doch auch die Möglichkeit gegeben werden ein normales Leben führen zu können.Ich kann nichteinmal minimale Rücklagen bilden um z.b. eine neue (oder gebrauchte) Waschmaschine zu kaufen etc.
Weihnachten und Geburtstage der Kinder enden auch immer mit einem langen Gesicht, weil ich das Geld für Geschenke oder Unternehmungen nicht habe.
Auch an den Besuchswochenenden oder Ferien habe ich keine Möglichkeit etwas zu unternehmen weil einfach das passende Kleingeld fehlt.Ein echt tolles Gefühl für einen Vater ...........Wir leben schon verdammt sparsam, nutzen jede Möglichkeit um Geld einzusparen.
Aber das allg. Leben wird von tag zu tag teurer.....die letzte Hose habe ich mir Feb. 2009 gekauft !!!!
Es ist einfach kein Geld für solchen " Luxus" da.
Ich habe heute schon Angst vor der Nebenkostenabrechnung weil ich nicht weiss wie ich diese Kosten auch noch aufbringen soll.Ich würde ja noch zusäzlich Arbeiten gehen wenn ich nicht ohnehin schon einen Anstrengenden Job hätte.
Aber wenn ich mehr verdiene, muß ich auch mehr Unterhalt zahlen ( O. Ton Rechtsanwältin)Wie Ihr seht, steht mir das Wasser bis zum Hals und ich drehe mich im Kreis.
Leider habe ich gemerkt das meine Rechtsanwältin sich in diesem Fall keine Mühe gibt.
Die Kosten für den Schriftverkehr werden durch den Beratungsschein abgerechnet, welcher geradeeinmal 70€ ausmacht.
Klar das meine Rechtsanwältin da keine Lust zu hat, ich kann´s ja auf einer Art verstehen.
Einen Prozess mit dem JA zu führen hält Sie für nicht erfolgreich, daher würde ich auch keine PKH für diesen Fall bekommen.
Was haltet Ihr davon?
Wende mich an euch weil ich nicht mehr weiter weiss.
Ich fang einfach mal an:Ich bin meiner 6 jährigen Tochter gegenüber Unterhaltspflichtig, die Kidndesmutter hat das JA als Beistand eingeschaltet und ich habe einen sog. Unterhaltstitel unterschrieben.
Meine Tochter aus 1. Ehe (11) lebt in einer Pflegefamilie und ich muß 38€ p.M. Unterhalt an die Stadt zahlen.
Ich bin im Dienstleistungsgewerbe tätig und verdiene im Schnitt 1250€ netto.
Nun soll ich 187€ pro Monat (rückwirkend zum Mai 2010)
für meine jüngste p.M bezahlen.
Leider habe ich dieses Geld gar nicht zur Verfügung, soll es aber trotzdem bezahlen.
Hier eine kurze Auflistung meiner Ausgaben:Miete 588€
Strom 77€
Riester 67€
Tel. 45€
Kabel 25€
Vers. 26€
Lohnpfändung 100€
Inkasso 1 20€
Inkasso 2 18€
Inkasso 3 35€
Allg. Kosten PKW 135€ (Sprit + Vers.) (8,5km Fahrtweg) --------Gesamtkosten 1136 €Meine Lebensgefährtin (3/4 Stelle 800€ p.M netto) übernimmt unsere Verpflegungs - und sonstigen Kosten zum Lebensunterhalt (Rauchen, Kosmetik etc.)
Ich habe jeden Monat diese Kosten und kann diese auch nicht abschaffen.
Meine Schulden werden vom JA und von meiner Rechtsanwältin nicht angerechnet sondern nur die aus der Restschuld resutierenden Zinsen von ca. 37€ mtl.Wie Ihr aus den Einnahmen und Ausgaben sehen könnt, habe ich diese 187€ welche das JA fordert gar nicht zur Verfügung, soll es aber trotzdem bezahlen.
Obwohl es rechnerisch und praktisch gar nicht möglich ist.Bei meinen monatl. Ausgaben sind Kosten für Kleidung, Arztbesuche, Reperaturen (PKW usw.), event. Nachzahlungen der Nebenkosten noch gar nicht aufgelistet....diese fallen ja auch an.Das sieht das JA aber nicht ein und auch meine Rechtsanwältin Interessiert dies nicht.Letzten Monat mußte ich 800€ in die Rep. meines PKW´s stecken um diesen durch den TÜV zu bekommen.
Dieser war bereits 10/2010 abgelaufen, hatte aber das Geld nicht um ihn fertig machen zu lassen.
Das Geld habe ich als Dahrlehn von meinem Vater bekommen.Meine Rechtsanwältin sagte erst das die Kosten für die Rep. des PKW´s abzugsfähig sein (um meiner Arbeit nachzugehen), nun werden diese nicht angerechnet und ich haben 800€ mehr Schulden ( quasi um Arbeiten zu dürfen !!!! )
Meine rechtsanwältin sagt das wäre OK ..... (ohne Worte)Die anderen Zahlungsverpflichtungen (Lohnpfändung, Inkasso) sind Schulden die schon vor der Geburt meiner jüngsten Tochter bestanden.
Diese zahlungen muß ich bedienen, sonnst würden die Gläubiger mir das Leben zur Hölle machen (Kontopfändung etc.)
Eine Privatinsolvenz würde sich nicht lohnen bei ca. 4000 € Schulden.
Zumal ich in der Insolvent weitere Schulden machen müßte bei meinen Ausgaben.Wenn ich die Möglichkeit hätte, würde ich Unterhalt zahlen, das steht außer Frage.
Auch das Kindesunterhalt Vorrang hat ist mir klar.Aber mir als Kindesvater muß doch auch die Möglichkeit gegeben werden ein normales Leben führen zu können.Ich kann nichteinmal minimale Rücklagen bilden um z.b. eine neue (oder gebrauchte) Waschmaschine zu kaufen etc.
Weihnachten und Geburtstage der Kinder enden auch immer mit einem langen Gesicht, weil ich das Geld für Geschenke oder Unternehmungen nicht habe.
Auch an den Besuchswochenenden oder Ferien habe ich keine Möglichkeit etwas zu unternehmen weil einfach das passende Kleingeld fehlt.Ein echt tolles Gefühl für einen Vater ...........Wir leben schon verdammt sparsam, nutzen jede Möglichkeit um Geld einzusparen.
Aber das allg. Leben wird von tag zu tag teurer.....die letzte Hose habe ich mir Feb. 2009 gekauft !!!!
Es ist einfach kein Geld für solchen " Luxus" da.
Ich habe heute schon Angst vor der Nebenkostenabrechnung weil ich nicht weiss wie ich diese Kosten auch noch aufbringen soll.Ich würde ja noch zusäzlich Arbeiten gehen wenn ich nicht ohnehin schon einen Anstrengenden Job hätte.
Aber wenn ich mehr verdiene, muß ich auch mehr Unterhalt zahlen ( O. Ton Rechtsanwältin)Wie Ihr seht, steht mir das Wasser bis zum Hals und ich drehe mich im Kreis.
Leider habe ich gemerkt das meine Rechtsanwältin sich in diesem Fall keine Mühe gibt.
Die Kosten für den Schriftverkehr werden durch den Beratungsschein abgerechnet, welcher geradeeinmal 70€ ausmacht.
Klar das meine Rechtsanwältin da keine Lust zu hat, ich kann´s ja auf einer Art verstehen.
Einen Prozess mit dem JA zu führen hält Sie für nicht erfolgreich, daher würde ich auch keine PKH für diesen Fall bekommen.
Was haltet Ihr davon?