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Kindesentzug

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Andreas S.

Mitglied
Hallo liebe Leute,

heut muss ich mich noch einmal an Euch wenden, um mir einen Rat zu holen.
Nun sind mittlerweile 5 Wochen vergangen, das meine Lebensgefährtin mit unserer Tochter (gemeinsames Sorgerecht) still und heimlich verschwunden ist. Vor einer Woche habe ich das erste Lebenszeichen von der Mutter meiner Tochter bekommen. Allerdings nur, weil das JA ihr „Druck“ gemacht hat und sie darauf hingewiesen hat, das sie verpflichtet ist, mir eine Auskunft über den Aufenthaltsort und den Gesundheitszustand meiner Tochter zu geben. Ich habe ihr einige Mails geschrieben, damit sie sich Gedanken über eine vernünftige Umgangsreglung macht, ohne erst das Gericht einschalten zu müssen. Leider habe ich keine Antwort bekommen. Sie hat mir verboten, mit ihr Kontakt aufzunehmen, sei es persönlich, schriftlich, mündlich, digital oder auf sonstige Weise. Damit ich keinen persönlichen Kontakt mit ihr aufnehme, habe ich das ganze auf meine Page (www.Andreas-Stammwitz.de) gesetzt und es an ihr liegt, ob sie sich auf meine Seiten begibt oder nicht.

Nun meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich, mein Recht auf Umgang zu bekommen, ohne erst eine Gericht einschalten zu müssen?
Das Jugendamt, hier bei uns in der letzten Ecke von Deutschland, versucht mich ständig zu vertrösten und schiebt es auf die Hormone, welche bei einer Frau nach der Entbindung verrückt spielen. Am 24.05. habe ich dann beim JA in Berlin angerufen und habe erfahren, das ich eine Anzeige wegen Kindesentzug machen müsste und ihr verhalten Rechtswidrig ist.
Stimmt das ???

Einiges zur Vorgeschichte!

Am 26.04.2005 ist Sigrid nach Berlin gefahren weil sie selbst nicht länger als drei Tage in der Lage wahr, mit dem Kind zurecht zu kommen
Nachdem sie am 09.04.2005 mit dem Kind aus dem Krankenhaus gekommen bist, hat sich ihre Mutter und ich mich hauptsächlich um das Kind gekümmert. Am 12.04.2005 ist ihre Mutter wieder nach Hause gefahren. Ab diesen Tag habe ich mich allein um Sigrid und das Kind kümmern müssen, weil sie auf ihre sechs Wochen im Bett bestanden hat.. Ich habe unser Kind 6 Uhr Morgen mit in meine Wohnung genommen und mich den gesamten Tag darum gekümmert. Nur zum Stillen bin ich mit dem Kind zu ihr gegangen. Selbst Nachts, als auch ich etwas Schlaf brauchte, musste ich das Kind noch Windeln, weil sie ja ihren Schlaf braucht. Nach einigen Tage hast sie wiederum nachts nur im Internet Gesurft und ist nur noch zum Stillen aus dem Büro gekommen. Ich wollte ihr allerdings nichts davon sagen, das auch ich einige Zeit für mich brauche, weil ich keinen Streit vom Zaun brechen wollte. Am Freitag, den 22.04. sollte ich die Kleine wiederum gegen 6 Uhr mit nach oben nehmen, weil sie ja schlafen musstest. Nach einer kleinen aussprach, das ich nicht weiter alles allein machen könne und auch sie sich, 14 Tage nach der Entbindung, etwas um das Kind kümmern könntest, ist sie völlig Ausgerastet. Hat mich und meine Kinder dermaßen Beleidigt, das ich selbst nicht wusste, wie mir geschieht. Sie hast mich Erpresst, indem sie von mir verlangt hast, das ich mich um sie und das Kind kümmern müsse, weil sie sechs Wochen nur im Bett liegen müsste. Auch um das holen der Kinder sollte ich mich selbst kümmern. Es war das einzige, um was ich sie gebeten habe, aller 14 Tage meine Kinder (8 Jahre) aus meiner Ex- Beziehung, zum Umgang abzuholen. Bis Sonnabend Abend habe ich immer wieder versucht, mit ihr darüber zu Sprechen. Ich habe ihr auch angeboten, so lange sie in ihrem Haushalt etwas zu erledigen hat, kann sie jeder Zeit das Kind zu mir bringen. Dieses Angebot hast sie leider nicht angenommen und wollte es allein schaffen. Einen Tag später kam die Hebamme, um nach dem Rechten zu sehen. Natürlich habe auch ich mich dafür interessiert und bin mit in ihre Wohnung gegangen. Nach kurzer Zeit beleidigte sie mich vor der Hebamme und behauptete, das ich ihr Netzwerk zerstört hätte. Was allerdings nicht der Wahrheit entsprach und sie nicht in der Lage ist, es zuzugeben und sich für die Beleidigung zu entschuldigen. Sie selbst hat mehrfach (auch zu Bekannten) gesagt, „ich schaffe es mit dem Kind nicht allein“. Das Kind hat die ganzen 3 Tage so laut geweint, das ich am liebsten das Jugendamt informiert hätte, weil sie meine Hilfe nicht annehmen wolltest und mir das Kind und sie selbst Leid getan hat. Weil sie vor Verzweiflung nicht wusstest, was sie noch machen sollst, ist sie, ohne Bescheid zu sagen, mit dem Kind zu ihrer Mutter gefahren.


Mit freundlichen Grüßen
Andreas
 

Hallo Andreas S.,

schau mal hier: Kindesentzug. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Andreas,

ist schon eine schlimme Sache. Doch wenn ich das so lese, habe ich das Gefühl, dass deine Freundin evtl. Probleme mit Schwangerschaftsdepressionen hat. Da zieht man sich zurück, tut für das Kind nur das Notwendigste etc., weil man einfach nach der Geburt keine Kraft mehr hat. Auf der einen Seite haben die Frauen sogar Schwierigkeiten, ein tiefes Gefühl für ihr Kind zu entwickeln, auf der anderen Seite fühlen sie sich wie "Rabenmütter". Als das übersteigt die Kraft. Deshalb finde ich es gut, dass sie sich durchgerungen hat, mit dem Kind zu ihrer Mutter zu fahren. Vielleicht findet sie dort besser zu sich, als in eurem gemeinsamen Haushalt. Weiß allerdings auch nicht, wie eure Beziehung die letzte Zeit gelaufen ist. Kann nicht wissen, ob deine Hilfe ihr nicht als Maßregelung rübergekommen ist. Vielleicht lagen in deinem Unterton doch versteckte Vorwürfe. Das könnte niemand in so einer Verfassung ertragen. Lass ihr etwas Zeit. Erkundige dich bei der Mutter, wie es deiner Freundin und dem Kind geht. Mache keinen Druck. Zeige Verständnis dafür, dass sie z.Z. bei der Mutter lebt und du das Gefühl hast, dass dein Kind dort gut aufgehoben wäre. Dann würde ich in ruhigem Ton über die Besuchsregelung sprechen. Eine Lösung wird sich bestimmt finden.

Anzeigen wegen Kindesentzug würde ich sie auf gar keinen Fall. Das verhärtet die Fronten nur noch mehr. So eine Auskunft vom JA finde ich schon wieder total überzogen. Aber damit hätte man erstmal die Sache vom Tisch. Diesbezüglich könnte mir der Kragen platzen.
Sollte deine Freundin, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr zu dir zurückkommen und dir jedoch über einen längeren Zeitraum immer wieder die Besuche untersagen, hast du die Möglichkeit, dein Besuchsrecht gerichtlich einzufordern. Da kannst du dich bei einem Rechtsanwalt erkundigen. Aber das wäre für mich der letzte Weg. Vielleicht kommt zwischen euch ja auch alles wieder in Ordnung, sobald es deiner Freundin besser geht.
Drücke euch die Daumen, vor allem für euer gemeinsames Kind.
 
Hallo Micky,

teilweise muss ich Dir Recht geben, mit dem „wie eine Rabenmutter fühlen“, hat sie oft gesagt. Ich habe bereits 5 Kinder und sie das erste. Da ging bei mir das Wickeln, Baden und alles andere etwas schneller von der Hand. Auch die Einteilung des Tagesablaufes hatte ich schnell auf das Kind abgestimmt. Leider hat sie nicht versucht, sich auf das Kind einzustellen und musste weiterhin den ganzen Tag schlafen und Nachts hat sie im Internet gesurft.
Das sie das Problem mit ihrer Internetsucht hat, haben wir schon mit einer Therapie versucht, einigermaßen in den Griff zu bekommen. Leider erfolglos, weil sie sich einbildet, das ich ja auch noch da bin und mich um sie und das Kind, rund um die Uhr kümmern muss, weil ich das Sorgerecht habe . Aber das auch ich, ab und zu mal einige Stunden schlafen muss und mich auch noch um Haus, Hof und Garten kümmern muss, wollte sie nicht Begreifen.
Zu ihrer Mutter ist sie gefahren, weil sie nicht in der Lage war, selbstständig und für wenige Stunden, sich um das Kind zu kümmern.
Aber das sehe ich ja alles noch ein, sie kann ihren unmöglichen Lebenswandel nicht von heut auf morgen umstellen und sich daran gewöhnen, das sie sich auch um das Kind kümmern muss. Es ist für mich nur unverständlich, das sie ohne irgend etwas zu sagen abgerückt ist und ich erst, nach einigen Wochen und mit Hilfe das JA, ein Lebenszeichen von ihr bekommen habe. Bis heut weiß ich nicht, ob und wen sie zurück kommt. Das einzige, was sie mir ausrichten ließ „ich sollte mich mit ihrer Mutter auseinander setzen und um sie kämpfen“.
Leider habe ich kein Interesse daran, weiterhin mit so einer Frau zusammen zu bleiben und mich nur nach ihren Regeln zu halten. Ich weiß bis jetzt noch nicht, was sie überhaupt will und bin seit zwei Wochen wieder mit meiner Ex zusammen und kümmere mich um meine anderen Kinder.
Mir geht es hauptsächlich um den Umgang mit der Kleinen und weiß einfach nicht, wie ich ohne Gericht zu meinem Recht komme. Leider wird mir nichts anderes Übrig bleiben, doch diesen Weg zu gehen, damit sie begreift, das es so nicht geht, wie sie es sich vorstellt.

Andreas
 
Hallo Andreas,

wenn die Dinge sich so entwickelt haben, ist es wirklich der einzige Weg, das Umgangsrecht einzuklagen oder sogar das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Wäre für alle vielleicht sogar das Beste. Dann könnte die Mutter eine ausgiebige Therapie machen, um in die Realität zurückzufinden.

Im Interesse des Kindes wünsche ich eine gute Entscheidung.
 
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