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Kindergeld lebenslang für erwachsene Behinderte!

Yukmaus

Aktives Mitglied
Hallo
Da sich hier ja viele OEG-Antragsteller bzw. Kläger tummeln und ich damals die Infos daß es sowas wie ein OEG gibt, auch völlig unwissend aus einem Forum erhalten habe:

Prüft auch mal, ob ihr eventuelle Anspruch auf Kindergeld für erwachsene Behinderte habt. Dies sind immerhin auch 184 Euro monatlich, die eine Menge ausmachen können, wenn man nur eine EU-Rente oder Grundsicherung erhält. Bedingung ist unter anderem, daß die Behinderung früh genug eingetreten ist (vor Erreichen der regulären Altersgrenze für Kindergeld, die früher und bei Altfällen bei 27 liegt, und jetzt bei 25 Jahren).

Das Kindergeld läßt sich für das laufende Kalenderjahr sowie rückwirkend für 5 (glaube ich) weitere Jahre beantragen. Es kann sich jeder selbst ausrechnen, daß hierbei ein 5-stelliger Betrag rauskommen kann 😉

Das Kindergeld ist dabei Einkommen dessen, der es ausgezahlt bekommt (nicht unbedingt identisch mit dem Kindergeldberechtigten!) . Also Vorsicht, wenn man selbst oder die Eltern zu irgendeiner Zeit Hartz bekommen haben! Dann wird die Arge die Nachzahlung einsacken, es sei denn, man beantragt eine Abzweigung. Wenn man selbst als Kind aber Hartz bekam, und das Kindergeld an die Eltern ausgezahlt wird, die keine Hartzer sind, dann ist es das Einkommen der Eltern und die Kinder müssen es sich NICHT als Einkommen anrechnen lassen.

Einklagen kann man das Kindergeld auch ohne Anwalt. Zuständig ist das Finanzgericht am Wohnsitz der Eltern/der Familienkasse.
Genaueres hierzu findet ihr auch bei google 😉
 

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