Hallo zusammen brauche dringend rat.
Ich habe meine Tochter am 25.12.2009 aus einer Wohngruppe genommen, also die Hilfe dort beendet. Das Jugendamt hat aber erst schriftlich die Hilfe am 04.01.2010 beendet.
Am 20.01. kam dann von der Familienkasse das Kindergeld wieder auf mein Konto , aber für monat Januar. Das Jugendamt hat Zeitgleich mit verwendungszweck Erstattung Kindergeld mir auch das Kindergeld überwiesen. Ich hatte der Familienkasse bis dahin noch gar nicht mitgeteilt, das mein Kind wieder bei mir lebt,also war es das Jugendamt. Jetzt will das Jugendamt aber das Kindergeld zurück haben. Nun meine Frage, dürfen die das Zurückfordern, oder steht mir für den Monat Dezember nicht sowieso das Kindergeld zu??? Im Kindergeldgesetz steht nämlich drin, das ab dem Monat das komplette Kindergeld gezahlt wird wo das Kind lebt bzw. geboren ist, egal welches Datum. Quasi, Kind ist am 12. eines Monats zur welt gekommen, kommt ja trotzdem das Kindergeld in voller Höhe. Wer hat denn nun recht? ich oder das Jugendamt.
Bitte helft mir
Ich habe meine Tochter am 25.12.2009 aus einer Wohngruppe genommen, also die Hilfe dort beendet. Das Jugendamt hat aber erst schriftlich die Hilfe am 04.01.2010 beendet.
Am 20.01. kam dann von der Familienkasse das Kindergeld wieder auf mein Konto , aber für monat Januar. Das Jugendamt hat Zeitgleich mit verwendungszweck Erstattung Kindergeld mir auch das Kindergeld überwiesen. Ich hatte der Familienkasse bis dahin noch gar nicht mitgeteilt, das mein Kind wieder bei mir lebt,also war es das Jugendamt. Jetzt will das Jugendamt aber das Kindergeld zurück haben. Nun meine Frage, dürfen die das Zurückfordern, oder steht mir für den Monat Dezember nicht sowieso das Kindergeld zu??? Im Kindergeldgesetz steht nämlich drin, das ab dem Monat das komplette Kindergeld gezahlt wird wo das Kind lebt bzw. geboren ist, egal welches Datum. Quasi, Kind ist am 12. eines Monats zur welt gekommen, kommt ja trotzdem das Kindergeld in voller Höhe. Wer hat denn nun recht? ich oder das Jugendamt.
Bitte helft mir