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Kindergeld / Jugendamt

nur_ich83

Mitglied
Hallo zusammen brauche dringend rat.
Ich habe meine Tochter am 25.12.2009 aus einer Wohngruppe genommen, also die Hilfe dort beendet. Das Jugendamt hat aber erst schriftlich die Hilfe am 04.01.2010 beendet.
Am 20.01. kam dann von der Familienkasse das Kindergeld wieder auf mein Konto , aber für monat Januar. Das Jugendamt hat Zeitgleich mit verwendungszweck Erstattung Kindergeld mir auch das Kindergeld überwiesen. Ich hatte der Familienkasse bis dahin noch gar nicht mitgeteilt, das mein Kind wieder bei mir lebt,also war es das Jugendamt. Jetzt will das Jugendamt aber das Kindergeld zurück haben. Nun meine Frage, dürfen die das Zurückfordern, oder steht mir für den Monat Dezember nicht sowieso das Kindergeld zu??? Im Kindergeldgesetz steht nämlich drin, das ab dem Monat das komplette Kindergeld gezahlt wird wo das Kind lebt bzw. geboren ist, egal welches Datum. Quasi, Kind ist am 12. eines Monats zur welt gekommen, kommt ja trotzdem das Kindergeld in voller Höhe. Wer hat denn nun recht? ich oder das Jugendamt.
Bitte helft mir
 
Nun ist Deine Tochter ja nicht neu geboren, sondern nur umgezogen. Das Kindergeld wird nur einmal pro Monat gezahlt und zwar an den jeweiligen Berechtigten. Sonst könnten wir uns ja hin und her ummelden, um die Berechtigung zu ändern udn doppelt und dreifach abzukassieren.

Fazit: Nein, Dir steht das Kindergeld für Dezember 2009 nicht zu und ja, das Jugendamt fordert zu Recht das Geld zurück. Schließlich haben sie jetzt das Problem, es sozusagen aus eigener Tasche gezahlt zu haben.

Allenfalls könnte man jetzt noch tageweise Kindergeld abrechnen.

Die Verschiebung in der offiziellen beendigung ist sicher darin begründet, dass über die Feiertage niemand im Amt war.

Und Du wirst die Hilfe ja nicht offiziell am 1. Weihnachtsfeiertag beendet haben. Da hast Du sicher Dein Kind aus der Wohngruppe geholt.
 
Hallo Weidebirke
erstmal danke für deine schnelle antwort.
Doch mein Kind war schon eine Woche vorher meinerseits beim Jugnedamt abgemeldet , sprich die wussten das Rechtzeitig , wann mein Kind nach hause kommt.
Mein Problem ist nur, der Mann vom Jugendamt, hat selber der Familienkasse mitgeteilt, das ab Januar die das Geld wieder auf mein Konto überweisen sollen, das hatte ich auch schon vor der Zahlung schriftlich von der Familienkasse bekommen, das dies so geschieht, da der Anspruch vom Jugendamt an mich ( Kindesmutter) zurück gegangen ist. Und trotzdem , obwohl der Mann vom KSD das wusste, überweist der mir genau am gleichem Datum auch das Kindergeld und fordert dies anschließend einen Monat später mit Vollstreckungsbeamten zurück??? Klar zu unrecht erhaltenes Geld muss man egal von wo zurück zahlen, sehe ich auch alles ein, nur auch die Harz behörde zahlt ja auch ab dem Tag anteilig das Geld wo jemand zu oder ausgezogen ist. ??? fragen über fragen
 
Trotzdem, das Geld ist zu Unrecht an Dich gegangen. Du hast die Summe doppelt erhalten und zweimal Kindergeld gibts eben nicht.

Wie das andere Behörden machen, hat ja mit dem Kindergeldbezug nichts zu tun. Du wirst nicht drumrum kommen.
 

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