dreampudelchen
Aktives Mitglied
Stimmt.Der zweite Satz stimmt nicht - es bekommt die Energiepauschale, wer irgendwann im Jahr 2022 anspruchsberechtigt ist/war. Ich bin z. B. seit 1.5.2022 Rentnerin, aber trotzdem anspruchsberechtigt.
Siehe Bundesfinanzministerium:
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Nicht gefunden - not found - Bundesfinanzministerium - Service
www.bundesfinanzministerium.de