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Gast25
Gast
Hallo!
(Vorneweg: ich weiß, dass meine Frage vielleicht etwas zynisch und moralisch fragwürdig sein kann.
Aber bevor hier ein entsprechendes Gemecker kommt: Ich kann nichts für die Wertungswidersprüche, die der Gesetzgeber - also im Wesentlichen die Pflaumen im Bundestag - geschaffen hat, indem er gute Studenten/Auszubildende gegenüber schlechten Studenten und gewöhnlichen Menschen mit niedrigem Einkommen benachteiligt hat.
Ich empfinde auch keine Scham oder es unmoralisch, Leistungen des Staats anzunehmen, da meine Familie (und mittelbar und unmittelbar auch ich) schon einiges an Steuergeldern gezahlt haben und ich in Zukunft ja auch Steuern zahlen werde, wenn alles planmäßig läuft.)
Also Problem ist, dass mein Vermögen um einiges über 5200 € (BAFöG-Freibetrag) liegt und ich insoweit kein BAFöG erhalten kann. Allerdings würde ich gerne ein wenig Wohngeld erhalten. Da dort die Vermögensgrenze deutlich höher liegt, wäre das kein Problem.
Voraussetzung wäre aber, dass ich dem Grunde nach keinen BAFöG-Anspruch habe. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich also darlegen, dass meine Ausbildung nicht meiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht.
Daher wollte ich mal fragen, ob hier schonmal jemandem ein BAFöG-Anspruch dem Grunde nach (also nicht wegen zu hohem Vermögen/Einkommen) verwehrt wurde und vor allem aus welchem Grund. Dann weiß ich, ob so ein Grund eventuell auch bei mir vorliegen könnte.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.
(Vorneweg: ich weiß, dass meine Frage vielleicht etwas zynisch und moralisch fragwürdig sein kann.
Aber bevor hier ein entsprechendes Gemecker kommt: Ich kann nichts für die Wertungswidersprüche, die der Gesetzgeber - also im Wesentlichen die Pflaumen im Bundestag - geschaffen hat, indem er gute Studenten/Auszubildende gegenüber schlechten Studenten und gewöhnlichen Menschen mit niedrigem Einkommen benachteiligt hat.
Ich empfinde auch keine Scham oder es unmoralisch, Leistungen des Staats anzunehmen, da meine Familie (und mittelbar und unmittelbar auch ich) schon einiges an Steuergeldern gezahlt haben und ich in Zukunft ja auch Steuern zahlen werde, wenn alles planmäßig läuft.)
Also Problem ist, dass mein Vermögen um einiges über 5200 € (BAFöG-Freibetrag) liegt und ich insoweit kein BAFöG erhalten kann. Allerdings würde ich gerne ein wenig Wohngeld erhalten. Da dort die Vermögensgrenze deutlich höher liegt, wäre das kein Problem.
Voraussetzung wäre aber, dass ich dem Grunde nach keinen BAFöG-Anspruch habe. Wenn ich das richtig verstehe, müsste ich also darlegen, dass meine Ausbildung nicht meiner Neigung, Eignung und Leistung entspricht.
Daher wollte ich mal fragen, ob hier schonmal jemandem ein BAFöG-Anspruch dem Grunde nach (also nicht wegen zu hohem Vermögen/Einkommen) verwehrt wurde und vor allem aus welchem Grund. Dann weiß ich, ob so ein Grund eventuell auch bei mir vorliegen könnte.
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten.