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Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.
Hallo Jen2010,
schau mal hier: KDU vorwirkend?. Hier findest du vielleicht was du suchst.
Nein, du musst nix zurückzahlen. Es gilt das Zuflußprinzip, also zählt der Zeitpunkt, an dem du dein erstes Gehalt bekommst.Wird die Leistung für Mai eingestellt dadurch oder muss man diese zurückzahlen?
Und das erhält er am letzten Werktag im MaiNein, du musst nix zurückzahlen. Es gilt das Zuflußprinzip, also zählt der Zeitpunkt, an dem du dein erstes Gehalt bekommst.
Und daraus schlussfolgerst du jetzt was genau?Und das erhält er am letzten Werktag im Mai
Und daraus schlussfolgerst du jetzt was genau?
Du musst zurückzahlen.Wird die Leistung für Mai eingestellt dadurch oder muss man diese zurückzahlen?
Kommt auf die Höhe des Lohnes und der Bedarfsgemeinschaft an, ggf. gibt es noch eine Aufstockung.Was ist wenn der Lohn für den Monat Mai gezahlt wird im Juni?
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