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Kautionssparbuch aufgelöst

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Gast

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Meine Mutter hatte beim Einzug ein Kautionssparbuch aufgelöst.
Dieses lief also auf ihren Namen.

Irgendjemand hat dieses nun aufgelöst. Wahrscheinlich war es unser vorheriger Vermieter.

Die Bank möchte für Ermittlungsverfahren 60 Euro pro Stunde, um herauszufinden, wer es gewesen ist.

Meines Wissens kann aber nur derjenige ein Sparbuch auflösen, auf dessen Name es läuft.

Bin ich falsch informiert oder geht hier was nicht mit rechten Dingen zu?


PS: Anwaltstermin ist am nächsten Mo, will aber vorher ein paar Erfahrungsberichte hören.
 
Meine Mutter hatte beim Einzug ein Kautionssparbuch aufgelöst.
Dieses lief also auf ihren Namen.

Irgendjemand hat dieses nun aufgelöst. Wahrscheinlich war es unser vorheriger Vermieter.

Die Bank möchte für Ermittlungsverfahren 60 Euro pro Stunde, um herauszufinden, wer es gewesen ist.

Meines Wissens kann aber nur derjenige ein Sparbuch auflösen, auf dessen Name es läuft.

Bin ich falsch informiert oder geht hier was nicht mit rechten Dingen zu?


PS: Anwaltstermin ist am nächsten Mo, will aber vorher ein paar Erfahrungsberichte hören.

Ich nehme an, im ersten Satz steckt ein Fehler. Deine Mutter hat das Kautionssparbuch angelegt. Oder?

So wie ich das sehe:
1. Zunächst ist zu klären, wer die Unterlagen (Kautionssparbuch - Zugangsberechtigung) inne hatte.

2. Befinden sich die Unterlagen und das Recht der Verfügung darüber - wie es sein könnte - in den Händen Deiner Mutter, dann hat sie je nach Bedingungen auch das Recht, das Kautionssparbuch aufzulösen bzw. zu verfügen.

3. Wenn das Verfügungsrecht bei einem Vermieter lag, dann hat auch er die Möglichkeit, das Kautionssparbuch aufzulösen und das Geld zu vereinnahmen.

Ich vermute, es geht um Punkt 3. Der Vermieter müßte das Verfügungsrecht an Deine Mutter zurückgeben, wenn die rechtliche Grundlage für seine Verfügungsgewalt nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass der Vermieter auch keine Forderung mehr hatte. Hatte er jedoch Forderungen gegen Deine Mutter, z.B. nicht getätigte Renovierung bei Auszug, dann durfte er vermutlich auch über das Kautionskonto verfügen. Lediglich ist er nachweispflichtig, was die Renovierungskosten betrifft.

Es ist aus meiner Sicht zu prüfen:
Hatte eine dritte Person (Vermieter) die Verfügungsgewalt über das Kautionskonto, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Bank das Konto zu Gunsten des Vermieters auflösen durfte. Anders wäre es, wenn die Bank gewusst hat oder hätte prüfen müssen, ob die Rechtsgrundlage entfallen ist. Ob also die Bank fehlerhaft handelte, ist noch zu prüfen.

Es kann durchaus berechtigt sein, dass die Bank für ihre Mitwirkung bei der Prüfung des Sachverhaltes Kosten geltend machen darf. Stellt sich heraus, dass die Bank einen Fehler machte,
- wird sie die vereinnahmten Kosten erstatten müssen
- wird sie ggf. Schadensersatz leisten müssen

Stellt sich heraus, dass der Vermieter unberechtigter Weise über das Kautionskonto verfügte, wird er die Kosten (auch eures Rechtsanwaltes), der Bank tragen u. das vereinnahmte Geld erstatten müssen.

An Eurer Stelle würde ich der Gebührenforderung der Bank sofort zustimmen, damit die Bank tätig wird und die Sache schnellstmöglich aufgeklärt werden kann. Verauslagte Kosten werden sicherlich vom Vermieter oder von der Bank selbst erstattet werden, sofern ein Fehler bei dem Vermieter oder bei der Bank gegeben ist.

Was ich Dir hier erklärt habe, wird vermutlich Euer Anwalt Euch auch erklären.

Viel Erfolg
LG; Nordrheiner
 
Ja, sorry, sie hatte es Tatsache angelegt. War so in Gedanken, dass ich mich verschrieben hatte.
Danke für den Hinweis.

1. Ich nehme mal an sie und der (Vor-)Vermieter.

2. Meine Mutter hat es nicht aufgelöst. (War wie gesagt ein Fehler)

3. Die Kaution ist ein Pfändungsbetrag, der nicht einfach vom Vermieter aus Jux und Dollerei aufgebraucht werden darf.
Bei einem Mietauszug muss jener zurückgezahlt werden (nach einer bestimmten Frist, wenn keine Schäden entstanden sind).
Ob er eine Verfügung hatte, weiß ich nicht. Ich weiß nur, dass er jenes Geld ohne Mittelung an den Mieter wohl nicht einfach anrühren darf, schon gar nicht ohne Grund.

Der besagte Vermieter ist seit Februar 2017 nicht mehr unser Vermieter. Er dürfte also gar keine Verfügungsrechte mehr haben und wir haben bereits März.

Welche Renovierung meinst du denn? Wir wohnen hier seit über 35 Jahren (Ich erst seit 26). Ich hab nicht geschrieben, dass wir hier neu eingezogen oder ausgezogen sind. Zudem wird keine Renovierung der Wohnung im Mietvertrag gefordert.
Jener ist wie gesagt älter als ich.

Die Bank hat schon einmal einen Fehler bei unserem Vermieter gemacht. Im Januar diesen Jahres hat sie aus Versehen die Miete 2x überwiesen, weil meine Mutter den Dauerauftrag geändert hatte und das System dies als Neuauftrag aber interpretierte. Evtl. ist hier wieder etwas schief gelaufen.
Eine Rückzahlung des Geldes war nicht möglich (weil unser Exvermieter pleite war und somit das Geld verrechnet worden war), weshalb die Miete einfach im darauffolgenden Monat ausgesetzt wurde.
Es kann also ein Motiv unseres Exvermieters sein, dass Geld unrechtlich zu nutzen oder es ist bei der Bank irgendwas schief gelaufen. So würde ich das sehen. Wenn er es war, wird es aufgrund seiner Pleite und der dadurch folglichen Verrechnung schwierig sein, das Geld wieder zu bekommen (leider).
Mit den Anwaltskosten hast du natürlich Recht, aber wo nichts zu holen ist, ist nichts zu holen.

Wir können uns keine 60 Euro Bearbeitungsgebühr pro Stunde leisten. Das wären pro Tag 1440 Euro. Das geht nicht.
Wir wissen ja nicht, wie lange die brauchen, um das rauszukriegen.
Daher warten wir erst den Anwaltstermin ab.
Jedenfalls können wir auch nicht einfach nochmal eine Kaution zahlen. Unsere Ressoucen sind auch begrenzt und wir haben Zeugen, dass die Kaution gezahlt wurde (Vermieterin, die vor dem Exvermieter das Haus hatte und evtl. jetziger Vermieter).

Ich selber kann nur Ratschläge einholen, da ich nicht Mieterin bin. Mir steht es nicht zu, in der Sache zu handeln.

Heute habe ich auch erfahren, dass die Stadtwerke sich beschwert haben, weil die Stromabrechnung nicht gestimmt hat.
Ich denke, dass liegt damit zusammen, weil unser Exvermieter hier drinnen unangemeldete Personen hatte und evtl. Gemeindestrom abgezapft wurde.
 
Nein, ich kann mir nicht vorstellen, dass die 60 € pro Stunde gemeint sind.
Ich denke, es handelt sich um eine einmalige Pauschalgebühr. Frag noch mal nach.

Ich vermute, dass die Bank den Grund für die Auflösung hätte prüfen müssen. Insofern kann es also sein, dass die Bank Schadensersatz pflichtig ist. Evt. ist hier ein Anwalt zu konsultieren, der sich im Spezialgebiet Bankenrecht auskennt.

Und wenn der Ex-Vermieter gegenüber der Bank einen falschen Grund angegeben hat, dann wäre auch zu prüfen, ob er sich damit nicht strafbar machte (Betrug).
 
Das liegt, wie gesagt nicht in meiner Hand. Aber danke für die weiteren Tipps.

Laut meiner Mutter 60 Euro pro Stunde. Kann sein, dass sie was falsch verstanden hat.
Ich kann mir das auch nicht vorstellen.
Aber da kann ich leider nichts machen.
 
Kurze Standaktualisierung:

Unser ehem. Vermieter hat auch alle anderen Mieter gefragt, ob jene die Kaution bezahlt hätten.
Der Verdacht liegt nun nahe, dass er nicht nur unser Kautionssparbuch aufgelöst hat.

Ein Beleg für die gezahlte Kaution existiert. Wir werden also zumindest auf keinen Fall 2x zahlen müssen.
 
Gelöst.

Die Bank hatte einen Fehler gemacht.
Unser Vermieter hat zwar das Kautionssparbuch auflösen lassen, aber die Bank hätte das gar nicht so rausgeben dürfen, weil es auf den Namen meiner Mutter lief.

Da das Geld (mal wieder) nicht einfach zurücküberwiesen werden kann, ist unser Exvermieter dazu verpflichtet die Kaution dem neuen Vermieter zu überweisen. Sollte er dies nicht tun, muss der neue Vermieter ihn verklagen.


Zuzüglich muss er ab Dezember eine Strafe zahlen, weil er 4 Jahre lang keine Abrechnung gemacht hat.
Die Frist ist längst überschritten, aber die Strafe kann erst ab Dezember erfolgen.
 
Das wäre für mich so aber noch nicht zufriedenstellend. Denn im Zweifelsfall ist das Geld weg.... und das Geld gehört letztendlich der Mutter und nicht einem Vermieter.

Da die Bank den Fehler gemacht hat, sollte sie auch den Schaden begleichen ... und dann ist es an ihr, sich das Geld wieder zu besorgen....
 
Die Info kann nicht stimmen; der neue Vermieter hat keinerlei Pflicht, die Kaution im Fall der Fälle vom ehemaligen Vermieter einzuklagen - und auch kein Recht, denn es besteht überhaupt keine Vertragsbeziehung zwischen den Vermietern...
 
Ich wäre damit so auch nicht zufrieden, jedoch ist das nicht meine Angelegenheit, sondern die Sache meiner Mutter.
Den Bock reitet sie sich selber rein.
Deshalb kann ich hier nicht eingreifen. Die Sache muss sie selber regeln.
Ich kann nur sagen, dass mir bekannt ist, dass sich meine Mutter nicht gerne mit finanziellen Sachen auseinandersetzt, was uns schon mehrmals Geld gekostet hat.
Gewarnt habe ich sie auch vor der Gefahr, die ihr mir sagt.

Vertraglich sieht es zwischen den beiden Vermietern nur so aus, dass das Haus dem anderen übergeben wurde. Inwieweit das die Kaution betrifft, ist mir nicht bekannt.

Laut Anwältin ist der Fall so zu lösen (zumindest sagt meine Mutter das so, ob das so stimmt, kann ich nicht beurteilen, weil meine Mutter rechtl. Sachen oft falsch versteht. Hab da schon Erfahrung wegen meiner Behinderung und den Ämtern).
Ich denke mal, dass die Anwältin schon weiß, was sie da tut. Sie arbeitet ja auch für einen Mieterbund.


Ich habe nur erfahren, dass auch das mit der 60 Euro Gebühr für eine Auskunft gestimmt hatte, was aber laut Anwältin Prellerei gewesen wäre, weil meiner Mutter die Auskunft über die Verbuchung kostenfrei zusteht, da es ihr Recht ist, Informationen über ihr Geld zu erhalten.

Meine Mutter hat diesbezüglich mit der Geschäftsleitung der Bank geredet. Was das bringen soll, weiß ich nicht, und ob es was gebracht hat, auch nicht.
Wir haben nur eine Quittung von der Bank bekommen, wo das Geld nun hin ist (beim Exvermieter).

Wenn der "Bock" dann Ausreiß nimmt, heißt, sie im Zweifel nochmal die Kaution bezahlen muss, kann ich sie ja nochmals an ihre Fehler erinnern, sich um ihren Bockmist in Zukunft zu kümmern.
Auf mich wird sie nicht hören. Ich bin nur ihre 26 Jahre alte Tochter und Mütter wissen immer alles besser.
 

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