Meine Mutter hatte beim Einzug ein Kautionssparbuch aufgelöst.
Dieses lief also auf ihren Namen.
Irgendjemand hat dieses nun aufgelöst. Wahrscheinlich war es unser vorheriger Vermieter.
Die Bank möchte für Ermittlungsverfahren 60 Euro pro Stunde, um herauszufinden, wer es gewesen ist.
Meines Wissens kann aber nur derjenige ein Sparbuch auflösen, auf dessen Name es läuft.
Bin ich falsch informiert oder geht hier was nicht mit rechten Dingen zu?
PS: Anwaltstermin ist am nächsten Mo, will aber vorher ein paar Erfahrungsberichte hören.
Ich nehme an, im ersten Satz steckt ein Fehler. Deine Mutter hat das Kautionssparbuch angelegt. Oder?
So wie ich das sehe:
1. Zunächst ist zu klären, wer die Unterlagen (Kautionssparbuch - Zugangsberechtigung) inne hatte.
2. Befinden sich die Unterlagen und das Recht der Verfügung darüber - wie es sein könnte - in den Händen Deiner Mutter, dann hat sie je nach Bedingungen auch das Recht, das Kautionssparbuch aufzulösen bzw. zu verfügen.
3. Wenn das Verfügungsrecht bei einem Vermieter lag, dann hat auch er die Möglichkeit, das Kautionssparbuch aufzulösen und das Geld zu vereinnahmen.
Ich vermute, es geht um Punkt 3. Der Vermieter müßte das Verfügungsrecht an Deine Mutter zurückgeben, wenn die rechtliche Grundlage für seine Verfügungsgewalt nicht mehr besteht.
Das bedeutet, dass der Vermieter auch keine Forderung mehr hatte. Hatte er jedoch Forderungen gegen Deine Mutter, z.B. nicht getätigte Renovierung bei Auszug, dann durfte er vermutlich auch über das Kautionskonto verfügen. Lediglich ist er nachweispflichtig, was die Renovierungskosten betrifft.
Es ist aus meiner Sicht zu prüfen:
Hatte eine dritte Person (Vermieter) die Verfügungsgewalt über das Kautionskonto, dann liegt die Vermutung nahe, dass die Bank das Konto zu Gunsten des Vermieters auflösen durfte. Anders wäre es, wenn die Bank gewusst hat oder hätte prüfen müssen, ob die Rechtsgrundlage entfallen ist. Ob also die Bank fehlerhaft handelte, ist noch zu prüfen.
Es kann durchaus berechtigt sein, dass die Bank für ihre Mitwirkung bei der Prüfung des Sachverhaltes Kosten geltend machen darf. Stellt sich heraus, dass die Bank einen Fehler machte,
- wird sie die vereinnahmten Kosten erstatten müssen
- wird sie ggf. Schadensersatz leisten müssen
Stellt sich heraus, dass der Vermieter unberechtigter Weise über das Kautionskonto verfügte, wird er die Kosten (auch eures Rechtsanwaltes), der Bank tragen u. das vereinnahmte Geld erstatten müssen.
An Eurer Stelle würde ich der Gebührenforderung der Bank sofort zustimmen, damit die Bank tätig wird und die Sache schnellstmöglich aufgeklärt werden kann. Verauslagte Kosten werden sicherlich vom Vermieter oder von der Bank selbst erstattet werden, sofern ein Fehler bei dem Vermieter oder bei der Bank gegeben ist.
Was ich Dir hier erklärt habe, wird vermutlich Euer Anwalt Euch auch erklären.
Viel Erfolg
LG; Nordrheiner