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Kann mir jemand beim Erbrecht helfen?

D

Danii84

Gast
Gibt es hier jemanden, der sich mit dem Erbrecht auskennt?
Sachverhalt: Beide Elternteile sind gestorben. Vier Kinder sind zurückgeblieben. Ein Haus gibt es zu vererben. Kann das Haus auch verkauft werden, wenn nur 3 von 4 Kindern dem Verkauf zustimmen?

Hoffe, mir kann jemand helfen. Danke

Ich hoffe, ich bin hier überhaupt im richtigen Forum.
 
also aus eigener erfahrung weiß ich, dass ALLE dem verkauf zustimmen müssen. ich hatte mit meinen tanten eine wohnung geerbt und wollte auf grund der miesen immobilienlage damals noch ein wenig warten.

aber ich hatte gegen beide keine chance und wurde regelrecht dazu gezwungen, die wohnung zu verkaufen, ob es mir gefallen hat oder nicht
 
Ein Verkauf ist nur möglich, wenn alle Erben zustimmen. Allerdings kann jedes Mitglied der Erbengemeinschaft die Teilungsversteigerung beantragen. Dies hat aber zur Folge, dass fast immer erheblich weniger Erlös erzielt werden kann, als bei einem freihändigen (normalen) Verkauf.
 
Gibt es hier jemanden, der sich mit dem Erbrecht auskennt?
Sachverhalt: Beide Elternteile sind gestorben. Vier Kinder sind zurückgeblieben. Ein Haus gibt es zu vererben. Kann das Haus auch verkauft werden, wenn nur 3 von 4 Kindern dem Verkauf zustimmen?

Nein, kann es nicht! Die Erben sind ein Gesamthandgemeinschaft und können nur gemeinsam handeln.

Die einzige Lösung: Beim Amtsgericht (Vollstreckungsabteilung) die Teilversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft beantragen.

Da das Haus dann zwangsweise versteigert wird, wird der Erlös natürlich nicht so hoch sein, wie bei einem normalen Verkauf aller 4 Erben. Vielleicht überzeugt diese Tatsache den 4. Erben, doch einem Verkauf zuzustimmen?!?

LG tulpi
 

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