mikenull
Urgestein
Also ich hab mich mal ein bißchen schlau gemacht, was Drohnen im Inland betrifft. Da geht es um diese "Paketdrohnen" von Amazon oder so. Fliegen ist nur auf Sicht erlaubt. Also nicht von irgendwo am PC aus. Menschen dürfen grundsätzlich nicht überflogen werden. Von Menschen ist ein seitlicher Abstand von mindestens 25 Meter einzuhalten. Um also die Paketdrohne Wirklichkeit werden zu lassen, müßten einige Gesetze geändert werden. Für berufliche Drohnenflieger gilt, daß sie zuerst eine entsprechende Ausbildung machen müssen und frü jeden Einsatz eine entsprechende Genehmigung benötigen. Und es ist natürlich nicht erlaubt von der Drohne aus, andere Menschen zu filmen oder zu forografieren.