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Jugendamt - wie lange werden Informationen aufbewahrt?

Ikewa

Mitglied
Hallo zusammen,

während der Arbeit an meiner Vergangenheit bin ich auf sehr unsichere Erinnerungen gestoßen bezüglich eines möglichen Auftauchens des Jugendamtes in unserer Familie. Mein Bruder und ich wurden von meinen "Eltern", später nur von meiner Mutter über Jahre sehr misshandelt.

Ich habe vieles offenbar aus Selbstschutz verdrängt, viele meiner Verhaltensweisen nicht verstanden bis mir Ende letzten Jahres auf einmal ein Teil der Vorkommnisse wieder eingefallen ist. Daraufhin war ich 3 Monate in einer Klinik und bin nun in ambulanter Therapie und versuche mein Leben wieder in die Hand zu nehmen.

Ich verstehe inzwischen, wie das alles funktioniert hat (inklusive mir selbst). Allerdings sind da noch Bilder, die ich nicht klären kann bzw. bei denen ich mir nicht sicher bin wie das eigentlich war. Das kennt wohl jeder hier, der mit seiner Kindheit zu kämpfen hat.

Einer dieser Gedanken hat eben damit zu tun, dass möglicherweise auch das Jugendamt schon mal bei uns gewesen ist und nun wüsste ich gern, ob das wirklich so war und was damals festgestellt wurde bzw. was der Auslöser war.

Kann ich das beim Jugendamt (noch) erfragen? Hat jemand von Euch das schon einmal versucht oder kann mir zumindest Auskunft geben, wie lange Akten aufbewahrt werden?

Ikewa
 
Hallo, liebe Ikewa,

hier ist eine Liste der bayer. JA, die ich gefunden habe, wobei das sicher für die anderen Bundesländer gleich gilt:

Aufbewahrungsfristen

Für die Akten des Jugendamtes werden folgende Aufbewahrungsfristen empfohlen:
2.1 Akten über Adoptionsverfahren: 60 Jahre
2.2 Akten über Vormundschaften und Pflegschaften. für minderjährige Kinder: 30 Jahre
2.3 Urkunden, die vom Jugendamt nach § 59 SGB VIII erstellt worden sind: 30 Jahre
2.4 Akten über Beistandschaften: 10 Jahre
2.5 Akten über Leistungen nach dem UVG: 10 Jahre
2.6 Akten über Hilfen zur Erziehung nach §§ 27 ff SGB VIII und über die Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII: 10 Jahre
2.7 Akten über die Mitwirkung in Verfahren vor den Vormundschafts- und den Familiengerichten (§ 50 SGB VIII): 10 Jahre
2.8 Akten über Jugendgerichtshilfe: 5 Jahre
jedoch mindestens bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres der betroffenen Person
2.9 Sonstige haushaltsrelevante Akten des Jugendamtes, die der Rechnungsprüfung unterliegen: 6 Jahre
2.10 Alle übrigen Akten der Jugendämter: 3 Jahre

Das ist die Adresse dazu:
Aufbewahrung von Akten der Jugendämter

Du kannst Dich doch jederzeit bei dem JA Deiner Stadt erkundigen, oder willst Du das aus irgendeinem Grund vermeiden?

Vielleicht kann Dir die obige Aufstellung helfen.

Liebe Grüße

Barnici
 
Hallo Barnici,

vielen Dank für die Informationen, das hilft mir schon weiter.

Ich denke mal, dass unsere Akten schon weg sind, denn haushaltsrelevant waren wir ja nicht. Trotzdem werde ich versuchen, mal das Jugendamt in meiner Heimatstadt (viele hundert km von hier entfernt) zu kontaktieren. Dann hab ich wenigstens 100%ige Sicherheit.

Liebe Grüße,

Ikewa
 
Hallo, Ikewa,

Du müsstest ein bisschen die zeit beachten, in der Du suchst. PC-Anlagen standen erst um die 1990 zur Verfügung, dann wurden die Akten bei denen, die überhaupt schon eine Anlage hatten (Jugendamt ??), Schritt für Schritt gespeichert. Ich gehe davon aus, daß die Dinge, die kurz vor dem Auslaufdatum standen, nicht mehr eingegeben, sondern bis zur Vernichtung in irgendwelchen Kellerarchiven gehortet wurden. Aber anrufen würde ich auf jeden Fall, denn evtl. sind sie ja immer noch im Archiv.

Ich drücke Dir die Daumen, daß Du Erfolg hast!

Liebe Grüße

Barnici
 
Hallo Ikewa!

Habe deine Frage hier gelesen und wollte dich fragen ob du schon erfahren hast wie lange die Akten aufbewahrt werden? Ist für mich in moment ein richtiger Horror da ich so einige Dinge erfahren habe die meine ersten 3 Lebensjahre betreffen und ich muss endlich erfahren ob es dem so ist oder nicht ! Allerdings war ich erst im Heim und dann bin ich mit 3 1/2 Jahren zu Pflegeeltern gekommen und dort auch groß geworden! Habe schon das Jugendamt angeschrieben aber noch keine Antwort bekommen ! ICh hoffe das meine Akte noch nicht vernichtet ist!
Liebe Grüße
 
Hallo Ikewa!

Habe deine Frage hier gelesen und wollte dich fragen ob du schon erfahren hast wie lange die Akten aufbewahrt werden? Ist für mich in moment ein richtiger Horror da ich so einige Dinge erfahren habe die meine ersten 3 Lebensjahre betreffen und ich muss endlich erfahren ob es dem so ist oder nicht ! Allerdings war ich erst im Heim und dann bin ich mit 3 1/2 Jahren zu Pflegeeltern gekommen und dort auch groß geworden! Habe schon das Jugendamt angeschrieben aber noch keine Antwort bekommen ! ICh hoffe das meine Akte noch nicht vernichtet ist!
Liebe Grüße


Vorsicht😀ie Jugendämter belügen die kinder
bei vaterschaftssuche wird ihnen zehn jahre verjährungsfrist
vorgegauckelt.
bei ihnen zählt nur zehn jahre verjährungsfrist für alle akten.
wohl keine lust.
akten und schubladen bleiben geschlossen.
arbeiten ist nicht ihr hobby.
habe selbst als vater betrug des jugendamtes erlebt.
die jugendhilfe hat angeblich unterhalt für meine 18 jährige tochter bezahlt,
obwohl das geld von mir kam.
nur durch finanzamt erfahren.
ist natürlich wie immer verjährt.
das sind vorbilder für jugendliche ?
 

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