Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Ist ein Maßnahmeträger berechtigt einem eine Weiterbildung zu verweigern?

  • Starter*in Starter*in Gast Givenup
  • Datum Start Datum Start
G

Gast Givenup

Gast
Liebe Forumsgemeinde,

vielleicht erinnern sich hier noch ein paar von euch an mich.
Bis vor ca. 1,5 Jahren war ich hier angemeldet und habe ziemlich viel über meine Probleme geschrieben. 🙂

Ich war jetzt wieder längere Zeit arbeitslos. Habe mich immer wieder auf jobs im Einzelhandel und einfache Bürostellen beworben aber ohne Erfolg.
Da habe ich mir irgendwann überlegt ob ich nicht in die Altenhilfe gehen soll, wo ich schon mal ein halbes jahr gearbeitet habe.
Anfang märz hatte mir meine Sachbearbeiterin vom jobcenter einen Bildungsgutschein für eine weiterbildung zur Betreuungsassistentin in der Altenhilfe ausgestellt.
Ein paar Tage später reichte ich den bildungsgutschein bei einem maßnahmeträger der entsprechende Kurse anbietet, ein. Die mitarbeiterin dort konnte ihn noch nicht komplett ausfüllen, da die maßnahmenummer zu dem Zeitpunkt noch unbekannt war.
Sie sagte mir aber zu, mich zu benachrichtigen wenn diese Nummer vorliegen würde, damit ich dann den Schein beim jobcenter einreichen könnte. Gleichzeitig nannte sie mir schon das Datum vom Kursbeginn (Anfang mai) und gab mir schon einen Plan mit den Unterrichtszeiten und den terminen für die beiden Praktika mit.
Sie infomierte mich das ich im Vorfeld noch ein Praktikum in einem Altenheim machen müsste.
Ich sagte das ich schon vor 2 Jahren in einem Altenheim das diesem Maßnahmeträger angeschlossen ist, für ein halbes Jahr als präsenzkraft gearbeitet habe.
Die mitarbeiterin meinte daraufhin das ich dann vor Kursbeginn kein praktikum machen müsste und sie dann von dem betreffenden Altenheim eine bescheinigung anfordern würde.
Für mich war das schon eine Anmeldung.

Da ich bis donnerstag letzter woche nichts mehr hörte rief ich dort an, um zu fragen ob die Maßnahmenummer denn inzwischen bekannt wäre. Ein Kollege versprach das die Mitarbeiterin mich zurückrufen würde, doch es kam kein Anruf. Daher versuchte ich es am Montag noch mal wo dann gar keiner ans Telefon ging. Daher schrieb ich ihr noch am Montag eine Email, sie möge mich doch bitte benachrichtigen ob sie mir den bildungsgutschein schon vollständig ausgefüllt zurückgeben könnte.

Wieder kam keine Reaktion. Ich wartete bis gestern und rief erneut an, denn am selben tag bekam ich ein Schreiben von meiner Sachbearbeiterin vom jobcenter mit einem Gesprächstermin für nächsten Montag. Im Betreff steht, sie wollte mit mir über eine weiterbildung sprechen.
Dieses Mal erreichte ich die Mitarbeiterin sofort. Ich sagte das ich mich ja vor einigen wochen zu dem Kurs angemeldet habe, aber noch keine Information habe ob er wie geplant beginnen würde.
Die Mitarbeiterin war ziemlich unfreundlich. Sie behauptete das wäre keine Anmeldung von mir gewesen. Ich hätte lediglich ein Gespräch mit ihr geführt.
Sie hätte immer noch keine Maßnahmenummer vorliegen und der Kurs würde voraussichtlich 2 Wochen später beginnen. Ich sollte halt abwarten wann sie sich meldet. Falls ich aber ungeduldig wäre könne ich auch zwischendurch nachfragen.

Das Verhalten der Mitarbeiterin kommt mir merkwürdig vor.
Normalerweise müssten Maßnahmeträger doch froh sein, wenn sie genügend teilnehmer für einen Kurs zusammenbekommen. Denn anscheinend ist es nicht so einfach.

Oder ist es möglich das man mir dort keine Weiterbildung anbieten möchte, weil man mich für ungeeignet für einen Job als betreunungsassistentin hält?
Denn dieser Maßnahmeträger war mein arbeitgeber als ich vor über 2 Jahren im Rahmen einer Maßnahme vom jobcenter in einem Altenheim eingestzt war.
Ich hatte dort große Startschwierigkeiten und es stand sogar nach 3 monaten Beschäftigung im Raum, das arbeitsverhältnis zu beenden. Ich war immer freundlich und fürsorglich im Umgang mit den alten Menschen doch es fehlte mir an Durchsetzungsvermögen und meine labile persönlichkeit konnte ich nicht immer überspielen.

Das wird ja alles in meiner Akte stehen die dem Maßnahmeträger sicherlich noch vorliegen wird.

Auch wenn ihr auch nur Vermutungen anstellen könnt, glaubt ihr das man mir eine Teilnahme an dieser weiterbildung verweigern kann? Eben weil man mich für den sozialen Bereich für untauglich hält?
Das wäre ein herber Schlag für mich! :-((

Liebe Grüße
Givenup
 
Ich denke schon, dass sie das können, es wird dir daraus gegenüber dem Jobcenter kein Nachteil entstehen. Ich würde die Geschichte mal deiner Jobvermittlerin im Arbeitsamt erzählen. Ich sag dann immer, wer nicht will, der hat, wer nicht frisst, ist satt. Es gibt auch noch andere interessante Möglichkeiten im sozialen Bereich bzw. andere Träger für deinen Berufswunsch. Im Übrigen finde ich es reichlich seltsam, man soll erst ein Praktikum machen (obwohl man da noch keinerlei Ahnung von der Materie hat) und bekommt dann erst Wissen vermittelt. Wäre es nicht andersrum besser? Erst ein Grundstock an Wissen und dann den Menschen auf andere Menschen loslassen?

Wenn du Psychiatrieerfahrung hast, schau dir mal das an: http://www.ex-in.de/
Dort rechnen die damit, dass du psychisch nicht supertoll beisammen bist.
 
Grundsätzlich wird mit dem Maßnahmeträger ein Vertrag geschlossen (unabhängig von Jobcenter und Maßnahmeträger), den man auch beiderseitig ablehnen kann.

Ich würde hier an deiner Stelle allerdings mit offenen Karten spielen und deiner Sachbearbeiterin mitteilen, dass die Mitarbeiterin beim Maßnahmeträger mit offenbar falschen Karten gespielt hatte und dir suggerierte, dass sie sich um alles kümmern würde usw (ähnlich wie du es hier getan hast).
 
Hallo Gast,

kann es vielleicht sein, dass dieser Maßnahmeträger Probleme damit hat, den Kurs zustande zu bringen? Daraus entwickelt sich dann vielleicht so eine Art Hinhaltetaktik im Hinblick auf Interessenten.

Grundsätzlich denke ich schon, dass der Maßnahmeträger Bewerber ablehnen kann. ZB machen einige Maßnahmeträger im Bereich Informatik Tests, bei denen man dieselben bestehen muss, um teilnehmen zu können. Ich nehme an, dass die Arbeitsagentur aus rechtlichen Gründen keinem Maßnahmeträger gegen seinen Willen einen Bewerber aufdrücken kann.

Allerdings glaube ich in Deinem Falle, dass die Dich schon gerne hätten. Das komische Verhalten solltest Du meines Erachtens also nicht persönlich nehmen. Ich frage mich allerdings zusätzlich, ob dieser Weiterbildungsträger wirklich gut genug (für Dich) ist.
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
G Wie wichtig ist ein Chef eigentlich? Beruf 29
O Kollegin ist ein Alptraum Beruf 74
B Mein Chef ist ein alkoholiker Beruf 28

Ähnliche Themen

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben