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Gast Strandy
Gast
Hallo Madonna
eine Inso ist nicht zwingend ein Beinbruch, eher vieleicht der Rettungsanker.
Firmenschulden und Haus das nicht verkauft werden kann, deuten auf ne menge schulden hin.
Aufgrund dessen das ein GL. die Inso beantragt hat, hast Du ja nur die 14 Tage zeit gemäß Gerichtsschreiben.
in dem schreiben vom Gericht (Antrag auf Insolvenz) steht ja drin welcher GL das beantragt hat, desweiteren müßte da drin stehen ob der GL die Verfahrenskosten beglichen hat, oder eine Verfahrenskostezahlung ablehnt.
Bei ablehnung setzt das Gericht zunächst einen Gutachter ein der prüft ob genug Masse vorhanden ist (Geld, Vermögenswerte, Auto usw.) um die Verfahrenskosten zu begleichen.
ist dies der Fall wird eröffnet, wenn nicht dann wird eingestellt.
solange die Prüfung andauert, kannst Du eigenantrag mit Kostenstundung und Restschuldbefreiung beantragen.
um nun mal Ruhe da rein zu bekommen, solltest Du morgen mal zu dem für Dich zuständigen Rechtspfleger marschieren.
und genau diese Punkte verbindlich nachfragen.
Eine Schuldnerberatung mit AEV könnte unter Umstanden in Deinem Fall dann ausfallen, den der Antrag auf Inso stellt m. E. eine Ablehnung dar, und wäre demnach gleichzusetzen mit Bescheinigung §305 InsO über das scheitern des AEV.
mal so angedacht.
ansonsten gerne im Forum schuldnerberatung nochmals nachfragen, oder schau in den Chat rein www.ivpa.de
Gruß Strandy
eine Inso ist nicht zwingend ein Beinbruch, eher vieleicht der Rettungsanker.
Firmenschulden und Haus das nicht verkauft werden kann, deuten auf ne menge schulden hin.
Aufgrund dessen das ein GL. die Inso beantragt hat, hast Du ja nur die 14 Tage zeit gemäß Gerichtsschreiben.
in dem schreiben vom Gericht (Antrag auf Insolvenz) steht ja drin welcher GL das beantragt hat, desweiteren müßte da drin stehen ob der GL die Verfahrenskosten beglichen hat, oder eine Verfahrenskostezahlung ablehnt.
Bei ablehnung setzt das Gericht zunächst einen Gutachter ein der prüft ob genug Masse vorhanden ist (Geld, Vermögenswerte, Auto usw.) um die Verfahrenskosten zu begleichen.
ist dies der Fall wird eröffnet, wenn nicht dann wird eingestellt.
solange die Prüfung andauert, kannst Du eigenantrag mit Kostenstundung und Restschuldbefreiung beantragen.
um nun mal Ruhe da rein zu bekommen, solltest Du morgen mal zu dem für Dich zuständigen Rechtspfleger marschieren.
und genau diese Punkte verbindlich nachfragen.
Eine Schuldnerberatung mit AEV könnte unter Umstanden in Deinem Fall dann ausfallen, den der Antrag auf Inso stellt m. E. eine Ablehnung dar, und wäre demnach gleichzusetzen mit Bescheinigung §305 InsO über das scheitern des AEV.
mal so angedacht.
ansonsten gerne im Forum schuldnerberatung nochmals nachfragen, oder schau in den Chat rein www.ivpa.de
Gruß Strandy