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recht+pleite
Gast
,ich bin seit drei jahren in der wohlverhaltenphase ,habe eine frau die auf 400,00 euro basis arbeiten geht ebenfalls ( wohlverhaltenphase ) und zwei kinder 3 & 8 jahre meine frage verdienst gesammtbrutto 2425,30 minus 175,00 euro gehaltsumwandlung zur altervorsoge auszahlung unbereinnigt 1902,67 bereinnigt auf konto 1728,67euro ( pfändung von lohn 46,00 euro) .wonach darf gepfändet werden .hätte ich diese umwandlung nicht wäre eine pfändung von 6.39 fällig . mit bitte um kurze info da meine treuhänderin der meinung ist sie müße jetzt diesen betrag 46,00euro pfänden vom Arbeitgeber was vorher nicht war sondern nur 6.39 euro 😕😱