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Shirin_Assal

Neues Mitglied
Hallo ihr lieben! ich werds auch ganz kurz machen ! wie lange kann man seinen noch ehe mann anzeigen wegen vergewaltigung und gewalt in der ehe er hat mich auch getreten als ich mit unserem kind schwanger war! er ist ein iraner und ich habe angst das es noch mehr ärger gibt wenn ich nicht den mund halte! aber so gehts auch nicht weiter er ist zwar weg aber er sagt bis heute das ich alles verdient habe was er mir angetan hat!
 
Wie lange die Fristen sind kann ich dir leider nicht sagen, ich denke du kannst ihn immer noch Anzeigen. Aber da du jetzt keine Beweise mehr hast, wird dir das nicht viel bringen befürchte ich.
 
Hallo,
Strafgesetz




Das Strafgesetz regelt, welches Verhalten bestraft wird, aber auch, in welcher Frist etwas angezeigt werden kann und zu welchen Strafen ein Täter verurteilt werden kann.

Je nach Schweregrad der Gewalt oder der Beziehung zwischen Täter und Opfer ist eine Tat, Delikt genannt, ein Antragsdelikt oder ein Offizialdelikt.


Antragsdelikt

Ein Antragsdelikt wird von der Justiz nur dann verfolgt, wenn die betroffene Person bei der Polizei eine Anzeige macht. In der Regel besteht die Frist, in welcher eine Anzeige gemacht werden kann, aus 3 Monaten. Die Frist beginnt mit dem Tag, am welchem der Täter der antragsberechtigten Person bekannt ist. Ein Rückzug der Anzeige ist bis zur Hauptverhandlung möglich.

Antragsdelikte sind z.B. sexuelle Belästigung, physische Gewalt und Exihibitionismus.


Offizialdelikt

Bei einem Offizialdelikt ist die Justiz und Polizei verpflichtet, ein Verfahren einzuleiten, sobald sie von einem Delikt erfährt. Die Betroffene sowie Drittpersonen können Anzeige erstatten. Weil die Verpflichtung besteht, von Amtes wegen ein Verfahren einzuleiten, kann eine solche Anzeige auch nicht zurückgezogen werden.

Offizialdelikte sind z.B. Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und seit dem 1.April 2004 physische und sexuelle Gewalt und wiederholte Drohung in Ehe und Partnerschaft.



Liste einiger Delikte und Anzeige- bzw. Verjährungsfristenfristen





AntragsdeliktOffizialdelikt


Sexuelle Belästigung (art.198)3 Monate


Exhibitionismus (art. 194)
3 Monate
Sexuelle Handlungen im Abhängigkeitsverhältnis (art. 188)
7 JahreSexuelle Nötigung (art. 189)
mit Waffe

15 Jahre
15 jahre
Vergewaltigung (art. 190)
15 JahreVergewaltigung der Lebenspatnerin (art. 190)
15 JahreSchändung (art. 191)
15 JahreAusnützung einer Notlage (art. 193)

7 JahreFreiheitsentzug (art. 183)
15 JahreDrohung (art. 180)3 Monate
Tätlichkeiten (art. 126)3 Monate
Einfache Körperverletzung (art. 123)3 Monate
Telefon-/SMS-Belästigung (art. 179)3 Monate
Wiederholte Tätlichkeiten gegen die
Lebenspartnerin (art. 126, abs. 2
7 JahreEinfache Körperverletzung gegen die
Lebenspartnerin (art. 123 abs.2)

7 Jahre

Anzeigefrist gilt bei den Antragsdelikten. Verjährung bedeutet, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein erstinstanzliches Urteil gefällt sein muss, ansonsten keine Verurteilung mehr möglich ist. Dies gilt für die Offizialdelikte und bedeutet, dass einige Zeit füher eine Anzeige bei der Polizei eingereicht werden muss.

Im konkreten Fall sollten die Fristen frühzeitig mit einer spezialisierten Person geklärt werden.
 
Je länger du wartest, desto schwieriger wird es auch. Dir fehlen dann die Beweise und das Gericht wird dich wohl auch fragen, wieso du dich so spät für eine Anzeige entschlossen hast. Darauf solltest du natürlich antworten können.

Du solltest dich gut darauf vorbereiten. Wende dich erstmal an eine Frauenberatungsstelle in deiner Nähe und lass dir von Ärzten Atteste geben, wenn was nachzuweisen ist (auch psychisch). Wichtig sind die Beweise. Wenn die Beweise schwammig sind, kommt es auf deine Glaubwürdigkeit an. Das Gericht oder die Staatsanwaltschaft muss die mutmaßliche Tat nachvollziehen können.
 
Hallo ihr lieben! ich werds auch ganz kurz machen ! wie lange kann man seinen noch ehe mann anzeigen wegen vergewaltigung und gewalt in der ehe er hat mich auch getreten als ich mit unserem kind schwanger war! er ist ein iraner und ich habe angst das es noch mehr ärger gibt wenn ich nicht den mund halte! aber so gehts auch nicht weiter er ist zwar weg aber er sagt bis heute das ich alles verdient habe was er mir angetan hat!
Hallo shirin habe deinen beitrag gelesen und muss dazu sagen.a
gehe zum arzt und lass alles attestieren und dan zeige deinen
Mann bei der polizei an und lass dir ein näherungs verbot für Ihn geben. Deine Wohnung kannst du dann bewohnen es gibt auch dafür hilfen. Geh zur Arge und schildere deine not Sie werden dir weiter helfen. Ich wünsch dir viel Glück sie stark auch ich hatte einen Mann der mich geschlagen hat 30 jahre lang .
 
ich weiß das ich nciht so lange warten darf aber leier hab ich das ja schon weil ich diesen menschen noch sehr lange geliebnt habe und die scchuld bei mir gesucht habe und wirklich der meinug war das ich das alles war ermir angetan hat und auch meiner tochter verdient habe! heute weiß ich das es nicht so ist! die scheidung läuft ja zum glück werd mit meinr anwältin darüber reen sie kent ja so einiges wass er getan hat und hat auch einen pysischen zusatand damals erlebt und kein beweis ist besser als eine anwältin die auch eine zeugin ist! nun ja und meine familie und auch meien beste freundin weiß einiges! da hätte ich genug zeugen! aber was mich abhält ist das ich ihm sein leben nicht ganz kaputt macchen will! es kann schon sein das er ausgewiesen wird wegen der scheidung wir haben zwar eine gemeinsame tochter um die er sich kümmert aber wer weiß wie es wird wenn ich ihn auch noch anzeige er ist iraner und wer sagt mir nicht das er mit ihr abhauen könnte wenn es hier zu brennslig wird für ihn! ach man ich weiß wirklich nicht was ich machen soll!
 
Danke erstmal für eure hilfe ich werd mich erkundiegen beim weißenring und dann mit meiner anwältin zusammen setzten wie gesgat wenn er meinet wegen ausgewiesen wir nach iran hab ich angst um meine tochter! sie ist erst 2 und er sieht sie alle 2 wochen!
 

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