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Hotelbuchung von Hotel storniert

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Jusehr

Sehr aktives Mitglied
Ein Hotel storniert die Buchung für eine Wohnung (5 Übernachtungen), weil es aufgrund von Reparaturarbeiten während der gebuchten Zeit wahrscheinlich nicht bewohnbar ist. Eventuell will es eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.

Welche Rechte hat nun der Urlauber? Kann er ganz vom Vertrag zurücktreten?

Besonders doof - wenn auch rechtlich vielleicht nicht relevant - finde ich, dass die Stornierung ohne Begründung im Internet vorgenommen wurde und per Email zugesandt wurde. Die Gründe für die Stornierung wurden erst aufgrund telefonischer Anfrage genannt.

Ich habe den Verdacht, dass die schon vorher (seit Wochen) wußten, dass die genannten Reparaturarbeiten zu dem gebuchten Zeitpunkt stattfinden. Und nun - wie man das ja so kennt - können die Handwerker den Zeitplan nicht mehr einhalten.

Noch ein Hinweis: das Hotel befindet sich an einer exponierten Stelle. Man stelle sich vor, dass man gegenüber des Eiffelturms gebucht hätte. Der Vergleich ist vielleicht ein wenig überzogen. Aber das Hotel befindet sich in der Tat direkt gegenüber einem bekannten Wahrzeichen dieser Stadt. Dies könnte im Hinblick auf die Ersatzwohnung relevant sein.
 
Hallo.

Natürlich.

Das wäre ja schlimm sonst, man bucht in einem Hotel und die könnten sagen, achja wir haben Sie woanders untergebracht.

Eigentlich sollten sie euch als Entschädigung einen Bonus anbieten für eine andere Wohnung für diese Umstände.
 
Soweit ich weiß kannst Du da gar nicht viel machen , wenn es rechtzeitig, das heißt ein paar Wochen vor dem Termin storniert wird.

Ging mir jedenfalls mal mit einem Flug so.

Ich nehme an, dass das mit dem Hotel ähnlich ist.

Am besten gleich nachfragen, was das für ein Ersatz sein soll und wo der sich befindet.

Ansonsten auch Deinerseits deutlich machen, dass Du den Ersatz nicht willst und die Sache für dich erledigt ist und Du dann anderweitig neu buchen wirst.

Und dann musst Du halt von neuem suchen und buchen.
 
Ein Hotel storniert die Buchung für eine Wohnung (5 Übernachtungen), weil es aufgrund von Reparaturarbeiten während der gebuchten Zeit wahrscheinlich nicht bewohnbar ist. Eventuell will es eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen.

Welche Rechte hat nun der Urlauber? Kann er ganz vom Vertrag zurücktreten?

Besonders doof - wenn auch rechtlich vielleicht nicht relevant - finde ich, dass die Stornierung ohne Begründung im Internet vorgenommen wurde und per Email zugesandt wurde. Die Gründe für die Stornierung wurden erst aufgrund telefonischer Anfrage genannt.

Ich habe den Verdacht, dass die schon vorher (seit Wochen) wußten, dass die genannten Reparaturarbeiten zu dem gebuchten Zeitpunkt stattfinden. Und nun - wie man das ja so kennt - können die Handwerker den Zeitplan nicht mehr einhalten.

Noch ein Hinweis: das Hotel befindet sich an einer exponierten Stelle. Man stelle sich vor, dass man gegenüber des Eiffelturms gebucht hätte. Der Vergleich ist vielleicht ein wenig überzogen. Aber das Hotel befindet sich in der Tat direkt gegenüber einem bekannten Wahrzeichen dieser Stadt. Dies könnte im Hinblick auf die Ersatzwohnung relevant sein.

Warst du schon mal in diesem Hotel, kennst du deren AGB`s?
Das sind Verträge, was und wie der Zustande kommt, rechtsverbindlich, hier mal ein allgemeiner Auszug:
Sollte die Buchung mittels einer Internetplattform erfolgen, stellt die Einstellung der Zimmer im jeweiligen Portal ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss dar.
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag kostenfrei zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
 
Wir haben die Sache nun abgesagt. Der in Aussicht gestellte Ersatz entsprach nicht der Kategorie des von uns gebuchten Hotels. Zudem wurde mal wieder verschwiegen, dass auch eine Baustelle beim Ersatzhotel existiert!
 
In diesem Jahr hat ein Hotel meine Buchung storniert, weil es eine Vorauszahlung verlangte und wir uns weigerten, diese zu leisten, aber sie stornierten die Buchung nach einem Monat, und wir änderten unsere Meinung über einen Aufenthalt am Meer.
 
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