zitronenbaum
Neues Mitglied
Hallo Zusammen,
ich habe ein Problem mit meinem altenArbeitgeber zwecks Vertragsstrafe bei nichtantritt der Arbeit. Ichmöchte mich nur informieren weil ich nicht ganz durchblicke.
Also ich habe eine Arbeitsvertragunterschrieben der am 1.5.2012 los gehen sollte bei Firma XY
Ich sollte am 31.04.2012 zu einemMitarbeiter Einführungstag der Firma XY an dem ich auch teilgenommenhabe .An dem selben Tag hatte ich noch ein anderesVorstellungsgespräch bei Firma AB das ich auch wahrgenommen habe (Vor dem Mitarbeitereinführungstag bei Firma XY ) am gleichen Taghabe ich eine Zusage bekommen. Dor sollte ich am 15.5 anfangen.
Da mein Chef von Firma XY einen nettenund sympatischen Eindruck machte, dachte ich mir ich sage ihm gleichdas wieder kündigen würde weil ich mich für das Angebot der FirmaAB entschieden habe. Das habe ich auch gleich Abends gemacht ( immernoch 31.4.2012 ). Ich fragte ihn wie wir uns einigen können ( normalkündigen, Auflösungsvertrag... ). Er sagte es sei in Ordnung ichbräuchte nicht mehr am 1.5 anfangen zu Arbeiten. Er sagte nix vonKündigen etc. und ich Depp kenne mich überhaupt nicht mit sowas ausund dachte das geht so in Ordnung.
Jetzt bekomme ich am Sonntag eine Smsvon meinem Ex Chef und er fordert mich auf Rückwirkend zum 1.5.2012zu kündigen und ich werde einen Brief über die Vertragsstrafe wegennichtantritt bei der Arbeit bekommen.......
So jetzt zu meinen Fragen:
Gibt es wirklich sowas wie eineRückwirkende Kündigung? Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochenin der Probezeit wieso dann nicht zum 11.5 ?
Wieso muss ich Rückwirkend kündigenwenn er mir sowieso eine Strafe aufbrummt?
Was ich mich auch Frage wie dieserEinführungstag ausgeglichen werden soll weil dieser am 31.4stattfand aber mein Arbeitsvertrag erst am 1.5 los ging? Da wurde ichdann auch über den Tisch gezogen oder wie muss ich das verstehen?
Ich steh einfach aufm Schlauch binglaube ich zu geschockt und sauer auf mich selber das ich mich nichtrichtig informiert habe......
Danke
Der Zitronenbaum
ich habe ein Problem mit meinem altenArbeitgeber zwecks Vertragsstrafe bei nichtantritt der Arbeit. Ichmöchte mich nur informieren weil ich nicht ganz durchblicke.
Also ich habe eine Arbeitsvertragunterschrieben der am 1.5.2012 los gehen sollte bei Firma XY
Ich sollte am 31.04.2012 zu einemMitarbeiter Einführungstag der Firma XY an dem ich auch teilgenommenhabe .An dem selben Tag hatte ich noch ein anderesVorstellungsgespräch bei Firma AB das ich auch wahrgenommen habe (Vor dem Mitarbeitereinführungstag bei Firma XY ) am gleichen Taghabe ich eine Zusage bekommen. Dor sollte ich am 15.5 anfangen.
Da mein Chef von Firma XY einen nettenund sympatischen Eindruck machte, dachte ich mir ich sage ihm gleichdas wieder kündigen würde weil ich mich für das Angebot der FirmaAB entschieden habe. Das habe ich auch gleich Abends gemacht ( immernoch 31.4.2012 ). Ich fragte ihn wie wir uns einigen können ( normalkündigen, Auflösungsvertrag... ). Er sagte es sei in Ordnung ichbräuchte nicht mehr am 1.5 anfangen zu Arbeiten. Er sagte nix vonKündigen etc. und ich Depp kenne mich überhaupt nicht mit sowas ausund dachte das geht so in Ordnung.
Jetzt bekomme ich am Sonntag eine Smsvon meinem Ex Chef und er fordert mich auf Rückwirkend zum 1.5.2012zu kündigen und ich werde einen Brief über die Vertragsstrafe wegennichtantritt bei der Arbeit bekommen.......
So jetzt zu meinen Fragen:
Gibt es wirklich sowas wie eineRückwirkende Kündigung? Ich habe eine Kündigungsfrist von 2 Wochenin der Probezeit wieso dann nicht zum 11.5 ?
Wieso muss ich Rückwirkend kündigenwenn er mir sowieso eine Strafe aufbrummt?
Was ich mich auch Frage wie dieserEinführungstag ausgeglichen werden soll weil dieser am 31.4stattfand aber mein Arbeitsvertrag erst am 1.5 los ging? Da wurde ichdann auch über den Tisch gezogen oder wie muss ich das verstehen?
Ich steh einfach aufm Schlauch binglaube ich zu geschockt und sauer auf mich selber das ich mich nichtrichtig informiert habe......
Danke
Der Zitronenbaum