B
Blueeyed
Gast
Hallo,
kurze Vorgeschichte: Mein Sohn (12J) lebte von 08/04 bis 08/05 bei mir. Ich habe als Vater im August 05 das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen. Nachdem die KM über ein halbes Jahr den Kontakt mit dem Kind verweigert hat, kam es (gefördert durch mich und meine neue Frau, weil "das Kind ja Kontakt mit seiner Mutter haben soll"), ging es rapide bergab. Die schulischen Leistungen gingen nach unten, in der Mittagsbetreuung flog er vor den Sommerferien 05 raus. Auch in der Familie war Erziehungsarbeit kaum mehr möglich, da das Kind durch die ständigen Interventionen der KM gegen alles rebellierte. Wir wandten uns an das Jugendamt, welches uns die Unterbringung in einer 5-Tage-Einrichtung vorschlug. Noch im August 05 brachte ich meinen Sohn dort hin. Bis November 05 lief es so leidlich mit den 14tägigen Besuchswochenenden. Dann plötzlich verweigerte mein Sohn diese Wochenenden, da ich ja der böse Papa bin, der ihn dort reingebracht hat. Er drohte sich umzubringen wenn er zu mir muss...... Geschürt durch die KM gab es bis zuletzt nicht mal mehr regelmässige Telefonkontakte!
Die KM trieb ihre Spielchen weiter auf die Spitze. Plötzlich wäre er angeblich in der Einrichtung geschlagen und gewürgt worden. Die KM erstattete im Februar 06 Anzeige gegen die Einrichtung. Sie setzte andere Kinder der Einrichtung unter Druck, Telefonnummern der Betreuer ausfindig zu machen, nötigte diese zu Aussagen, dass dort Kinder geschlagen werden etc....
Mein Sohn war mittlerweile derart durch den Wind, dass die schulischen Leistungen weiter in den Keller gingen (er wird die 6.Klasse nicht schaffen!), und die Einrichtung sich weigerte unter diesen Bedingungen weiter zu arbeiten!
Nach Absprache mit dem Jugendamt und der Einrichtung wurde beschlossen das Kind aus dem Schußfeld zu bringen und in der Heckscher-Kinderklinik einer Psychologisch-/psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen. Dieses Gutachten wurde schon im Vorfeld von der KM beantragt. Das Gericht benannte hierzu einen freien Psychiater. Die Termine platzten durch die Interventionen der KM. Auch die Anordnung des Gerichts, dass sich die KM einer Prüfung der Erziehungsfähigkeit zu unterziehen hat, wurde durch die KM unterlaufen.
Am 14.2.06 erhielt ich einen gerichtlichen Beschluss, nachdem mein Sohn in die Heckscher-Kinderklinik überstellt werden sollte. Wie auch immer, bekam mein Sohn wind von der Sache und riss aus der Einrichtung aus. Daraufhin stellte ich eine Vermisstenanzeige bei der Polizei. Nachdem ca. 30 Einsatzkräfte, die Betreuer der Einrichtung und auch ich über Stunden nach meinem Sohn suchten, rief die KM gegen 16.00Uhr bei Polizei an. Sie teilte dort mit, dass das Kind in Sicherheit sei und es ginge ihm gut. Den Aufenthaltsort des Kindes gebe sie nicht bekannt!
Am 15.2.06 erstattete ich Anzeige wegen Entziehung Minderjähriger.
Das Jugendamt, welches vom Gericht mit der Überstellung in die Heckscher-Kinderklinik beauftragt wurde sieht sich nicht in der Lage etwas zu unternehmen, die zuständige Kripo-Dienststelle erhielt den Strafantrag am 21.2.06!!!! und wollte diesen dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Bis heute ist nichts passiert!!! Mein Sohn besucht keine Schule und ich bin mit meinem Latein am Ende, denn scheinbar fühlt sich keiner so richtig in der Lage etwas zu unternehmen. Der Anwalt der KM rief bei Jugendamt an und verbürgte sich dafür, dass es dem Kind gutgehe! Hääääää???? Sowas nennt man dann wohl Mitwisserschaft, wenn nicht Beihilfe!
UND JETZT KOMMT DAS BESTE:
Habe soeben von der Kripo erfahren, dass das Verfahren wegen Entziehung von Minderjährigen eingestellt worden ist! Die Staatsanwaltschaft sieht hier keinen Straftatbestand! Nochmal zur Erinnerung: Es gibt einen gültigen Gerichtsbeschluss dem sich die Mutter widersetzt hat! Die KM hält das Kind an einem Ort unter Verschluß den sie nicht bekanntgibt! WAS BITTE IST DAS DANN, WENN NICHT ENTZIEHUNG MINDERJÄHRIGER???? Wo leben wir denn eigentlich?
Ich könnte die Wände hochgehen!
kurze Vorgeschichte: Mein Sohn (12J) lebte von 08/04 bis 08/05 bei mir. Ich habe als Vater im August 05 das alleinige Sorgerecht übertragen bekommen. Nachdem die KM über ein halbes Jahr den Kontakt mit dem Kind verweigert hat, kam es (gefördert durch mich und meine neue Frau, weil "das Kind ja Kontakt mit seiner Mutter haben soll"), ging es rapide bergab. Die schulischen Leistungen gingen nach unten, in der Mittagsbetreuung flog er vor den Sommerferien 05 raus. Auch in der Familie war Erziehungsarbeit kaum mehr möglich, da das Kind durch die ständigen Interventionen der KM gegen alles rebellierte. Wir wandten uns an das Jugendamt, welches uns die Unterbringung in einer 5-Tage-Einrichtung vorschlug. Noch im August 05 brachte ich meinen Sohn dort hin. Bis November 05 lief es so leidlich mit den 14tägigen Besuchswochenenden. Dann plötzlich verweigerte mein Sohn diese Wochenenden, da ich ja der böse Papa bin, der ihn dort reingebracht hat. Er drohte sich umzubringen wenn er zu mir muss...... Geschürt durch die KM gab es bis zuletzt nicht mal mehr regelmässige Telefonkontakte!
Die KM trieb ihre Spielchen weiter auf die Spitze. Plötzlich wäre er angeblich in der Einrichtung geschlagen und gewürgt worden. Die KM erstattete im Februar 06 Anzeige gegen die Einrichtung. Sie setzte andere Kinder der Einrichtung unter Druck, Telefonnummern der Betreuer ausfindig zu machen, nötigte diese zu Aussagen, dass dort Kinder geschlagen werden etc....
Mein Sohn war mittlerweile derart durch den Wind, dass die schulischen Leistungen weiter in den Keller gingen (er wird die 6.Klasse nicht schaffen!), und die Einrichtung sich weigerte unter diesen Bedingungen weiter zu arbeiten!
Nach Absprache mit dem Jugendamt und der Einrichtung wurde beschlossen das Kind aus dem Schußfeld zu bringen und in der Heckscher-Kinderklinik einer Psychologisch-/psychiatrischen Begutachtung zu unterziehen. Dieses Gutachten wurde schon im Vorfeld von der KM beantragt. Das Gericht benannte hierzu einen freien Psychiater. Die Termine platzten durch die Interventionen der KM. Auch die Anordnung des Gerichts, dass sich die KM einer Prüfung der Erziehungsfähigkeit zu unterziehen hat, wurde durch die KM unterlaufen.
Am 14.2.06 erhielt ich einen gerichtlichen Beschluss, nachdem mein Sohn in die Heckscher-Kinderklinik überstellt werden sollte. Wie auch immer, bekam mein Sohn wind von der Sache und riss aus der Einrichtung aus. Daraufhin stellte ich eine Vermisstenanzeige bei der Polizei. Nachdem ca. 30 Einsatzkräfte, die Betreuer der Einrichtung und auch ich über Stunden nach meinem Sohn suchten, rief die KM gegen 16.00Uhr bei Polizei an. Sie teilte dort mit, dass das Kind in Sicherheit sei und es ginge ihm gut. Den Aufenthaltsort des Kindes gebe sie nicht bekannt!
Am 15.2.06 erstattete ich Anzeige wegen Entziehung Minderjähriger.
Das Jugendamt, welches vom Gericht mit der Überstellung in die Heckscher-Kinderklinik beauftragt wurde sieht sich nicht in der Lage etwas zu unternehmen, die zuständige Kripo-Dienststelle erhielt den Strafantrag am 21.2.06!!!! und wollte diesen dann an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterleiten.
Bis heute ist nichts passiert!!! Mein Sohn besucht keine Schule und ich bin mit meinem Latein am Ende, denn scheinbar fühlt sich keiner so richtig in der Lage etwas zu unternehmen. Der Anwalt der KM rief bei Jugendamt an und verbürgte sich dafür, dass es dem Kind gutgehe! Hääääää???? Sowas nennt man dann wohl Mitwisserschaft, wenn nicht Beihilfe!
UND JETZT KOMMT DAS BESTE:
Habe soeben von der Kripo erfahren, dass das Verfahren wegen Entziehung von Minderjährigen eingestellt worden ist! Die Staatsanwaltschaft sieht hier keinen Straftatbestand! Nochmal zur Erinnerung: Es gibt einen gültigen Gerichtsbeschluss dem sich die Mutter widersetzt hat! Die KM hält das Kind an einem Ort unter Verschluß den sie nicht bekanntgibt! WAS BITTE IST DAS DANN, WENN NICHT ENTZIEHUNG MINDERJÄHRIGER???? Wo leben wir denn eigentlich?
Ich könnte die Wände hochgehen!