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Hilfe 19 Tochter steht vor dem Offenbarungseid

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fee1967

Gast
Hallo ihr Lieben,

ich brauch nochmal ganz dringend eure Hilfe! langsam glaub ich echt ich hab als Mutter versagt!
viele voneuch wissen vonmeinem Problem mit meiner Kleinen die nicht mehr in die Schule will, sie ist nun Therapeutischer Behandlung um die Schulangst zu nehmen,
nun ist es so dass meine Grosse vor dem Offenbarungseid steht!
Seit sie 18 wurde machte sie nur noch Verträge und schulden, schmiss einmal ihre Ausbildung , danach noch 2x ihren Job, allle versuche ihr klar zu machen dass sie sich drum kümmern muss scheiderten kläglich, selbst als die ersten Briefe vom Amtsgericht kamen , war es ihr egal. nun hat sie sich in s Bezirkskrankenhaus einliefern lassen, .......... dort ist eine sozialarbeiterin die nun die unterlagen bearbeitet, aber: sie hat nicht mal alle unterlagen zusammen, geschweige denn von anfang an gesagt dass es bereits über 3500 € sind, am do war die Gerichtsvollzieherin da und wollte sie pfänden aber da sie ja im Kh ist ging sie wieder mit dem Satz : meine tochter bekommt nun den Termin zur eidesstattlichen Erklärung,
MEine Tochter glaubt noch immer dass sie mit nem blauen Auge davon kommt, aber ich habe die Befürchtung das sie nicht drum rum kommt!
7 Gläubiger warten auf Geld und sie bekommt j auch kein geld weil sie vom Arbeitsamt zum 3mal einen schuldhafte sperre von über 21 wochen inzwishcne bekommen hat!
ichkann ihr nicht helfen da ich selbst seit 5 monaten arbeitslos bin .....
wer weiss wie s nun weiter geht? was kommt auf sie bzw uns zu? was bedeutet ein Offenbarungseid!

FEE1967
 
hallo


also beim offenbarungseid musst du eidstattlich dein vermögen erklären.
es wir gefragt ob du grundstücke kunstgegenstände oder eben andere pfändbaren sachen hast die zu geld gemacht werden können um die gläubiger zu bedienen.
die eidestattliche versicherung wird auch in der schufa eingetragen, das heisst es gibt keinen kredit handyverträge und so weiter.
wichtig ist nur das sie zu diesem termin geht !!!!


lg
 
danke für die schnelle antwort!
einen Frage noch: ist der Offenbarungseid für meine Tochter noch abwendbar , nachdem sich ja nun eine sozialarbeiterin des Bezirkskrankenhauses drum kümmert?
 
hallo


da die sozialarbeiterin sich darum kümmert wird sie sich sicher auch um eine ratenzahlung bei den gläubigern bemühen.
ich denke kaum das die Ev noch abzuwenden ist es sei denn der gläubiger der die Ev verlangt bekommt sein geld.
die quittung muss sie dann dem grichtsvollzieher vorlegen.

lg
 
hallo ,

da liegt ja das Problem! meine Tochter verfügt über keinerlei Einkommen!! sie hat nichts!!! arbeitsamt hat ihr auch gesperrt weil sie über 21 Wochen sperrzeit hat!
sie kann keine Ratenzahlungeneingehen! nächstes problem ist , dass dies nicht der einzige Gläubiger ist,es stehen insgesamt 7 oder 8 aus die jezt irgendwann alle nacheinander kommen. insgesammt beläuft sich die summe auf ca 4000€
 
hallo


durch die Ev kommt erst mal ein wenig ruhe in die sache weil sie zahlungsunfähig ist.
das sollte sie auch den anderen gläubigern schriftlich mitteilen.
wenn dann die sperre vom arbeitsamt weg ist sollte sie allerdings von sich aus den gläubigern eine ratenzahlung anbieten damit sie von den schulden wegkommt.
 
Hallo Fee,

zu den juristischen Einzelheiten kenne ich mich nicht aus, würde dir aber raten ggf. nochmals in juristischen Spezialforen zu gucken. Eine andere Möglichkeit wäre auch noch eine Verbraucherzentrale vor Ort zu befragen. Und hier im Forum in den Vorbeiträgen ist ja auch schon was von Leuten mit Sachkenntis gekommen.

Ich würde zusätzlich den Rat geben zu sehen, dass sie volljährig ist und schnellstens lernen sollte das Süppchen, was sie sich da eingebrockt hat wieder auszulöffeln. Ich denke es bringt sie nicht weiter, wenn man zu viel hilft, immer wieder die Konsequenzen für schlechtes Verhalten abwendet...sie muss wie jeder andere Mensch auch lernen Verantwortung für sich und ihr Handeln zu übernehmen.
Fürsorge und Sorge der Eltern ist natürlich gut, aber es kommt auf das richtige Maß an und man muss drauf achten, dass man sich abgrenzt und den Effekt der negativen Aufmerksamkeit vermeidet, d.h. durch zu viel Fürsorge oder Verständnis etc. ungünstige Verhaltensweisen (hier: Schuldenmacherei etc.)noch verstärkt. Und durch zu viel Verwöhnung im Sinne von Abnahme von Verantwortlichkeit fördert man auch eher Abhängigkeit und nicht die notwendige Selbstständigkeit. Manchmal muss man nicht nur Halt geben, sondern mal treten (nicht wortwörtlich aber dem Sinn nach) damit Töchterli kapiert wie's läuft und das sie nun ihr Leben selbständig auf die REihe kriegen muss. Und wenn sie mal Mist baut, Fehler macht auch den Hauptstress auf sich nehmen muss.
Mit der Schuldenmacherei würde ich zu einer Verhaltenstherapie raten...da steckt wahrscheinlich Suchtverhalten dahinter (Kaufsucht, mangelndes Selbstbewusstsein od.ä)...Um zu verhindern, dass das so weitergeht muss sie (!!)sich darum kümmern und ggf. einen Therapeuten zu Rate ziehen.

LG
Tyra
 
Gebe Tyra zu 100 % recht .... und möchte noch sagen sie soll nein sie muß zu diesem Termin gehen den sie kann auch dafür in Haft kommen, weiß ich von meinem Ex......dem ging es so . Briefe nicht beachtet , Termine nicht wahrgenommen und dann Haftbefehl...

Alles Liebe Shalimar
 
Hallo,

einer Freundin ist es auch so gegangen. Die hat au den Kopf in den Sand gesteckt. Teilweise die Brief nicht mal mehr geöffnet und einfach in ne Schublade gesteckt, und sie hat gehofft, das würde alles von allein besser. Aber so geht das nicht. Sie musste auch erst den offenbarungseid leisten bis sie es ENDLICH kapiert hat.
Ist das das, wo man 7 oder10 Jahre keine Schulden mehr machen darf?

Naja, wie auch immer. Manche Menschen müssen mal so richtig tief in der Schei..e sitzen - bis sie es endlich kapieren und den Ars.. hochbekommen.
Du kannst ihr aber trotzdem beratend und zuhörend zur Seite stehen und sie trösten. Und ihr ggf (sollte es denn nötig sein) sie ab und zu daran erinnern aufzupassen und net einfach irgendwelche Sachen zu unterschreiben, wenn sie wieder in Ihr altes Muster zurückfällt.
 
hallo fee,

hier noch ein paar einzelheiten zum offenbarungseid = eidesstattliche versicherung!
die abgabe der EV wird für gewöhnlich von eiem gläubiger verlangt, wenn der schuldner nicht zahlt. dadurch erklärt der schuldner an eides statt, über welches vermögen er verfügt. normalerweise läuft dies dann darauf hinaus, dass kein verwertbares vermögen vorhanden ist. das hat dann zwar für den schuldner den vorteil, dass der oder die gläubiger nicht pfänden können, da ja nichts verwertbares da ist. allerdings ist die abgabe der EV kein freifahrtschein, da die schulden natürlich bestehen bleiben und weiter verzinst werden. die EV hat max. 3 jahre bestand, und muss dann ggf. neu abgegeben werden. wenn in der EV vorsätzlich falsche angaben gemacht werden, kann dies strafrechtlich verfolgt werden. außerdem wird die abgabe der EV in diverse schuldnerregister eingetragen, was unweigerlich zu einer schlechten bonität führt. da bei deiner tochter - auch nach aufhebung der sperre - kein pfändbares einkommen vorhanden ist, würde sie sich bei anhaltender nichtzahlung lediglich einen ewig langen rattenschwanz aufbauen, aber ihr problem würde nicht verschwinden. alternativ wäre vielleicht auch die privatinsolvenz ein weg aus den schulden.
am besten wäre jedoch, den gläubigern einen angemessenen ratenzahlungsvorschlag zur unterbreiten, und die schulden nach und nach abzutragen. bei sinnvollen vorschlagen lassen die meisten gläubiger mit sich reden und verzichten auf die abgabe der EV, vorausgesetzt die ratenzahlung wird eingehalten.
abschließend möchte ich Tyra zustimmen was das auslöffeln des süppchens angeht. besser deine tochter setzt sich jetzt mit diesem "überschaubaren 4.000,-€-problem" auseinander, bevor es später zu noch größeren beträgen kommt. und auf jeden fall den termin mit GV wahrnehmen, sonst droht beugehaft.
LG
ps: nicht verwechseln: die EV hat nichts mit der restschuldbefreiung im insolvenzverfahren zu tun!!! die schulden bleiben ganz normal bestehen, man erklärt nur der ganzen welt, das man zahlungsunfähig ist. das hat zur folge, dass sich sämtliche geschäfte, bei denen nicht bar gezahlt wird, recht schwierig oder unmöglich werden (bsp.: handy, mietverträge, bankkonten,...)!
 
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