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Heimbetreuungsbedürftigkeit ohne PFST

  • Starter*in Starter*in Horst aus FD
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H

Horst aus FD

Gast
Meine Mutter ist seit 1995 kein Pflegefall ( m e h r ).
Wegen einer chronischen Psychose ist sie auch nach Aussage des Amtsrztes
unbedingt heimbetreuungsbedürftig.
Sie lebt seit dem 1.4.1982 ununterbrochen im Heim.
Nach dem Unterliegen in zwei ( Eltern- ) Unterhaltsprozessen strich das Sozialamt Kassel ab 1.9.1999 meiner Mutter die ihr zustehende Sozialhilfe ( Hilfe zur Pflege . Ich hatte auch fachanwaltlichen Beistand.
Das Sozialamt Kassel erklärt sich ( obwohl einweisende Behörde ) für "örtlich nicht zuständig". Die Mutter sei entgegen mehrerer ärztlicher Aussagen "nicht heimbetreuungsbedürftig" . "könne sich anderweitig helfen".
Kasseler Verwaltungsrichter stützen diesen Verstoß gegen Artikel 1 GG
"Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Sozilahilfe ist ( noch ) Recht und kein Almosen.

Anwälte ließen mich im Regen stehen.

Ich bin völlig verzweifelt.

Ich weiß auch nicht mehr weiter.

Und diese Kasseler Sachbearbeiter und Richter reiben sich die Hände.
 
Hallo Horst,
hat deine Mutter "Hilfe zum Lebensunterhalt" bezogen oder "Hilfe in besonderen Lebenslagen"? Hat der medizinische Dienst der Krankenkassen oder irgendwelche anderen Ärzte Gutachten erstellt? Wenn ja, was steht drin?
Der medizinische Dienst stellt - wenn vorhanden - Pflegebedürftigkeit fest, nach der dann eventuell Pflegegeld gezahlt wird. Diese Leistung wurde früher mal vom Sozialamt gezahlt, aber mittlerweile ist das Sache der Pflegekassen.
Wenn ich es richtig verstehe, dann geht es um die Kostenübernahme für die Heimunterbringung, oder?
Liebe Grüße
Jenny
 
Einige Antworten stehen schon OBEN, BITTE.
MDK: PFST "0", jedoch seite stationäre Pflege weiter erforderlich.
Bis 31.8.1999 trug das Sozialamt die Kosten voll.
Ab 1.9.99 NICHT mehr.
Bitte sehen bei www.trans-parent.net ( Fall Erna B. Fulda ),
www.elternunterhalt.de.vu

Melde mich wieder.

DANKE
und nette GRüße.

Horst
 
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