H
Horst aus FD
Gast
Meine Mutter ist seit 1995 kein Pflegefall ( m e h r ).
Wegen einer chronischen Psychose ist sie auch nach Aussage des Amtsrztes
unbedingt heimbetreuungsbedürftig.
Sie lebt seit dem 1.4.1982 ununterbrochen im Heim.
Nach dem Unterliegen in zwei ( Eltern- ) Unterhaltsprozessen strich das Sozialamt Kassel ab 1.9.1999 meiner Mutter die ihr zustehende Sozialhilfe ( Hilfe zur Pflege . Ich hatte auch fachanwaltlichen Beistand.
Das Sozialamt Kassel erklärt sich ( obwohl einweisende Behörde ) für "örtlich nicht zuständig". Die Mutter sei entgegen mehrerer ärztlicher Aussagen "nicht heimbetreuungsbedürftig" . "könne sich anderweitig helfen".
Kasseler Verwaltungsrichter stützen diesen Verstoß gegen Artikel 1 GG
"Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Sozilahilfe ist ( noch ) Recht und kein Almosen.
Anwälte ließen mich im Regen stehen.
Ich bin völlig verzweifelt.
Ich weiß auch nicht mehr weiter.
Und diese Kasseler Sachbearbeiter und Richter reiben sich die Hände.
Wegen einer chronischen Psychose ist sie auch nach Aussage des Amtsrztes
unbedingt heimbetreuungsbedürftig.
Sie lebt seit dem 1.4.1982 ununterbrochen im Heim.
Nach dem Unterliegen in zwei ( Eltern- ) Unterhaltsprozessen strich das Sozialamt Kassel ab 1.9.1999 meiner Mutter die ihr zustehende Sozialhilfe ( Hilfe zur Pflege . Ich hatte auch fachanwaltlichen Beistand.
Das Sozialamt Kassel erklärt sich ( obwohl einweisende Behörde ) für "örtlich nicht zuständig". Die Mutter sei entgegen mehrerer ärztlicher Aussagen "nicht heimbetreuungsbedürftig" . "könne sich anderweitig helfen".
Kasseler Verwaltungsrichter stützen diesen Verstoß gegen Artikel 1 GG
"Die Würde des Menschen ist unantastbar".
Sozilahilfe ist ( noch ) Recht und kein Almosen.
Anwälte ließen mich im Regen stehen.
Ich bin völlig verzweifelt.
Ich weiß auch nicht mehr weiter.
Und diese Kasseler Sachbearbeiter und Richter reiben sich die Hände.