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Hausverkauf in der Familie

O

Ondine

Gast
Hallo ich weiß nicht so recht wie ich anfangen soll, also ich habe da ein Problem.
Der Stiefvater meines Mannes hat ein Grundstück mit Haus ( 1300m²) er und meine Schwiegemutter sind seit etwa 10 Jahren Hartz4 empfänger und kommen mehr schlecht als Recht über die Runden und deshalb ist Ihr Haus ziemlich herrunter gekommen und das Grundstück auch. Wir wohnen auch auf dem Hof und haben uns ein ehemaliges Stallgebäude ausgebaut, es hat zwei Zimmer Küche und Bad. Mittlerweile sind wir zu dritt es wird ziemlich eng. Deshalb soll jetzt meinem Mann alles "überschrieben" werden und wir würden dann die Häuser Tauschen.
Meine Frage ist jetzt was kommt da alles Finanziell auf uns zu und kann dann auch keiner mehr uns das Grudstück wegnehmen, da mein Mann noch 3 Geschwister hat und der Stiefvater meines Mannes hat noch zwei Leibliche Kinder.
Ich bin für jeden Rat dankbar.
 
A

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Re: Hausverkauf in der Familie
Überlegungen...aber besser RA fragen !

Zuerst mal kann der Stiefvater zu Lebzeiten mit SEINEM Eigentum machen,was er will!

Wenn es der Stiefsohn ist,gelten wohl m.E. die Vorteile von Verkauf/Schenkung in Familie NICHT (Grundsteuer??)

Er kann es ansonsten vermieten,verschenken,verkaufen,die Nutzungsrechte übertragen...je nach Lust und Laune. Es geht NIEMANDEN außer ihn was an. Oder..warum sollte einer der erwähnten Verwandten hier monieren können?

Er kann sogar (falls er es nicht vorher veräußert o.ä.) in einem Testament einen Erben festlegen--unabhängig von den "gesetzlichen Erben".
Die leiblichen Kinder können da auch nur dumm aus der Wäsche gucken..und maximal ihren Pflichtteil in bar fordern...

"Wegnehmen" kann es ihm/Euch ein Gläubiger (durch ZV) oder der Staat...sprich: das Finanzamt,wenn da Schulden offen sein sollten.

Hier seh ich eher das Problem,daß der Stiefvater ja ALG2 bekommt--und JETZT sein EFH unangetastet bleibt.
Wenn er aber "verkauft",muß er logischerweise den Verkaufserlös erst mal
verbrauchen,ehe er neuen Anspruch auf ALG2 hat.
Er darf deshalb Euch keinen "Freundschaftspreis" machen....sonst wäre er hier evl.(denk ich mir zumindest) in Schwierigkeiten.

Ein (wertneutraler) Tausch ist logisch...bringt beiden Parteien was--aber...ob die ARGE dann zustimmt....also..dieses Problem würde ich mit einem RA erörtern.

Wenn ihr nur die Räume tauscht,braucht man wohl niemanden zu fragen,
maximal der ARGE die neuen,niedrigeren Wohn-Kosten darlegen

Denkbar wäre hier (das Stallgebäude ist AUCH seins,richtig?) eine Schenkung an Deinen Mann mit lebenslangem Nießbrauch für den Stiefvater und die Frau (mit genauer Festlegung der DANN zu nutzenden Räume,einer Regelung bzgl.Pflege oder Aufgabe des Nießbrauches bei Einzug in ein Pflegeheim und vor allem Rücktrittsregelung,naja..ich denke jetzt im Sinne des Schenkers wg,grobem Undank.

Möglich wäre auch eine reine Übertragung des lebenslangen Nießbrauches an Deinen Mann (mit Festlegung EURER RÄUME-->hier dann das größere Gebäude!) und einer Genehmigung zur Belastung (dann könntet Ihr z.B. einen Kedit eintragen lassen)....oder z.B. einen Mietkaufvertrag.

Bei einem Mietkaufvertrag könntet Ihr den Kaufpreis individueller festlegen...und zum Beispiel Eure schon getätigten Investitionen gegenrechnen.

Die Knackpunktfrage ist wohl: wie lange besteht Anspruch auf ALG2,
wann geht der Stiefvater in Rente ...

Es gilt: VERTRAGSFREIHEIT ,aber,hier sind alle Varianten (Kosten,Gebühren,Steuern, sonstige Folgen ..) besser durch einen spezialisierten RA zu vergleichen (das Geld rentiert sich! ) bzw.mindestens durch einen Notar zu beurteilen.

Bei Verkauf/Schenkung fallen ganz andere Kosten an ,als durch Nutzungserlaubnis/Vermächtnis/Mietkauf/Vorvertrag...


Gruß!
Micky
 
Ich danke dir für die Antwort. Ja das Stall gebäude gehört ihm auch und die Beiden gehen ab August in die Rente.
Wen sollte man deiner Meinung nach am Besten ins Grundbuch eintragen lassen? muß man das eintragen pro Person bezahlen oder ist das ein "Festpreis"?
 
Nach meiner Meinung kann das Grundstück mit Haus zum
jetzigen Zeitpunkt bei ALG II Bezug nicht überschrieben werden.

Es handelt sich um geschütztes Schonvermögen,welches zur Alterssicherung
von ALG II Empfängern dient.
Würden die Eltern ihrem Sohn ihr Haus während des ALG II Bezuges
überschreiben/ schenken ,würden sie sich damit vorsätzlich
arm/hilfedürftiger machen.

Beschenkte sind dem Schenker über einen Zeitraum von 10 Jahren
in einer finanziellen Notlage verpflichtet .

In einem normalen Erbfall sieht es ähnlich aus.

ARAG Experten weisen darauf hin, dass Erben von Empfängern des Arbeitslosengeld II zum Ersatz der Leistungen verpflichtet sind, soweit sie in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall gezahlt wurden und 1.700 Euro übersteigen. Die Höhe der Ersatzpflicht ist allerdings auf den Nachlasswert begrenzt. Das heißt, sonstiges Einkommen und Vermögen der Erben bleiben unangetastet. Außerdem muss der Gesamtwert des Nachlasses mindestens 15.500 Euro betragen. Von der Regelung sind also hauptsächlich Erben von Leistungsbeziehern betroffen, die in einer eigenen Immobilie lebten. Arbeitslosengeld-II-Empfänger dürfen nämlich laut ARAG Experten eine angemessene Eigenimmobilie zur Selbstnutzung behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo ich weiß nicht so recht wie ich anfangen soll, also ich habe da ein Problem.
Der Stiefvater meines Mannes hat ein Grundstück mit Haus ( 1300m²) er und meine Schwiegemutter sind seit etwa 10 Jahren Hartz4 empfänger und kommen mehr schlecht als Recht über die Runden und deshalb ist Ihr Haus ziemlich herrunter gekommen und das Grundstück auch. Wir wohnen auch auf dem Hof und haben uns ein ehemaliges Stallgebäude ausgebaut, es hat zwei Zimmer Küche und Bad. Mittlerweile sind wir zu dritt es wird ziemlich eng. Deshalb soll jetzt meinem Mann alles "überschrieben" werden und wir würden dann die Häuser Tauschen.
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Ist Dein Mann adoptiert vom Stiefvater? Wenn ja, wird er laut Gesetz wie ein leiblicher Sohn behandelt.

Ist der Stiefvater Alleineigentümer oder seine Mutter auch zu 1/2 Anteil?
 
Nein mein Mann ist nicht adoptiert und meinem "Schwiegervater" gehört das Grundstück alleine.Er hatte es schon bevor die beiden Geheiratet haben und er steht weiterhin allein im Grundbuch.
Auf dem Grundstück liegt auch noch eine Restschuld von rund 4000€.( das habe ich eben erst erfahren).
 

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