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hausverkauf im ausland und steuern

viko

Mitglied
ich möchte ein haus im ausland verkaufen .

was ,wenn seit dem kauf des hauses im ausland schon 10 jahre vergangen sind ,da
das hier der fall ist ( es geht hier nicht um ein EU-Land, falls das wichtig ist ),
muss man in diesem fall auch steuern zahlen ?

wenn man steuern zahlen muss , wie werden die steuern da berechnet ?

der käufer wird mir das geld auf mein konto in DEU überweisen .

danke
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Es gelten die Datumsangaben auf den Urkunden (Kauf- und Verkaufsurkunde). Liegen 10 Jahre zwischen den Urkunden, fällt in Deutschland nach meiner Kenntnis keine Steuer an.

Eine Steuerpflicht entsteht unabhängig der Fristen dann nicht, wenn es selbst genutzt wurde.
 
Es handelt sich um eine Auslandsimmobilie, somit gilt bei Verkauf auch das Steuerrecht des betreffenden Landes und nicht das Recht Deutschlands. Du hast mit Sicherheit eine Steuernummer in diesem Land, ueber die bisher alles Finanzielle rund ums Haus gelaufen ist. Es gibt Laender, in denen man bei Verkauf einer Immobilie grundsaetzlich, d.h. unabhaengig davon, wie lange ihr das Haus bereits besessen habt, den Gewinn oder Verlust dem auslaendischen Finanzamt deklarieren muss.

Es ist beim Verkauf bzw. bei der Frage ob Steuern gezahlt werden muessen, unerheblich, ob du das Geld nach Deutschland oder auf dein auslaendisches Konto ueberwiesen bekommst. Die Behoerden erfahren es auf jeden Fall, weil es ja auch Grundbuchaenderungen gibt.

Fuer verbindliche Auskuenfte solltest du dich an die Steuerbehoerde des Landes wenden, in dem das Haus verkauft wird.
 
Nach meiner Kenntnis ist jeder steuerpflichtig, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat. Maßgebend für die Versteuerung ist neben dem Wohnsitz das Einkommen, welches - wo auch immer in der Welt - erzielt wurde.

Es gibt jedoch viele Sonder- oder Ausnahmeregelungen: so ist mir bekannt, dass der Verkauf von Immobilien in Spanien (z.B. Ferienhaus) nicht (in Deutschland) versteuert werden muß. Richtig ist auch der Hinweis von mayuka, dass Erlöse, die im Ausland erzielt wurden, auch im Ausland den Steuergesetzen des jeweiligen Landes unterliegen. Wie sich das im jeweiligen Land verhält, sollte man sich auch zügig bemühen zu erfahren, denn es gibt Fälle, in denen vom Ausland happige Verspätungszuschläge erhoben werden.

Ein weiterer Punkt ist das Doppelbesteuerungsabkommen. Falls der genaue Sachverhalt doch eine Steuerpflicht in Deutschland ergibt, sollte geprüft werden, inwieweit diese entfällt oder aufgerechnet wird, weil im Ausland bereits Steuern gezahlt wurden.

Ich würde mich nicht an die Steuerbehörde des jeweiligen Landes wenden, sondern eher an einen Steuerberater, der sich mit den Steuergesetzen des jeweiligen Landes auskennt.

Sollte sich der Fragende in Deutschland befinden, keinen Steuerberater in dem jeweiligen Land kennen, so empfehle ich, eine international aufgestellte Steuerberatungsgesellschaft aufzusuchen.
Davon gibt es genug in Deutschland.
 

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