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themirror

Gast
Nabend Forum

ich hab da mal eine Frage ich hab einen hauptjob wo ich immer Nachts arbeite, nun hatte ich bei meinem chef gemeldet das ich Tags über einen 400 job angenommen hab also 3 tage die woche für jeweils 3 Stunden.
dies fang er gar nicht so toll und wollt mir dazu keine Genehmigung geben sondern eine Abmahnung.
Da icj im mom in einer kleinen Krise bin wollte ich fürs Wochenende noch einen Job annehmen .
Darf mein Chef mir das verbieten? ??
Eigentlich darf man seine Freizeit doch so gestalten wie man möchte oder?
 
Nabend Forum

ich hab da mal eine Frage ich hab einen hauptjob wo ich immer Nachts arbeite, nun hatte ich bei meinem chef gemeldet das ich Tags über einen 400 job angenommen hab also 3 tage die woche für jeweils 3 Stunden.
dies fang er gar nicht so toll und wollt mir dazu keine Genehmigung geben sondern eine Abmahnung.
Da icj im mom in einer kleinen Krise bin wollte ich fürs Wochenende noch einen Job annehmen .
Darf mein Chef mir das verbieten? ??
Eigentlich darf man seine Freizeit doch so gestalten wie man möchte oder?


Es gibt AGs, wo man das melden muss, wenn man andere Jobs hat.

Als Referendar darf man bspw. auch nicht mal eben easygoing noch ne 400 Euro Stelle ohne Genehmigung machen.

Tja, da hast du jetzt wohl ein Problem.

Über so was informiert man sich normalerweise auch im Vorwege. 😉
 
also das mit dem 400 euro job in der woche ist nun denke ich mal geklärt nur ist meine Frage dürfte ich noch ein wochenend job annehmen? ?
 
Wenn es Dein Chef genehmigt. Normalerweise steht im Vertrag, dass Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig ist.

Und wenn der Chef schon auf den ersten Nebenjob so sauer reagiert hat, wird ihn der zweite erst recht nicht freuen.

Zwar kannst Du in deiner Freizeit machen, was Du willst, nur erfahrungsgemäß schränkt ein weiterer Job einfach die Flexibilität ein.
 
In der Regel bedarf es keiner Zustimmung durch den Arbeitgeber. Die Aussagen der anderen User ist damit nur auf einen geringen Anteil Arbeitnehmer zutreffend. Allerdings MUSS der Arbeitgeber immer über durchgeführte Nebentätigkeiten informiert werden. Es besteht also im Regelfall lediglich eine Informationspflicht und keine Pflicht zur Einholung einer Erlaubnis. Eine pauschale Erlaubnispflicht liegt allerdings bei Beamten vor, die tatsächlich grundsätzlich die Erlaubnis ihres Dienstherrn einholen müssen. Bei sonstigen Arbeitnehmern gibt es nur wenige Ausnahmen.

Nun geht es noch um die Faktoren, die eingehalten werden müssen. Die tägliche Gesamtarbeitszeit darf 10h nicht übersteigen (Höchstarbeitszeit, geregelt in §3 Arbeitszeitgesetz). Es darf keine Interessen- und Pflichtkollision bestehen. Wikipedia nennt hierzu bspw., dass ein Krankenpfleger nicht nebenher als Bestatter jobben darf. Naja, es gibt sicherlich bessere Beispiele😉 Etc. ...

Man muss also im Einzelfall prüfen, ob eine Erlaubnis durch den Arbeitgeber erforderlich ist und ob mehrere Tätigkeiten aufgrund ihrer Art und ihres zeitlichen Umfangs parallel ausgeführt werden dürfen.


@ Weidebirke
Ja, viele AGs schreiben auch heute noch so einen Stuss in die Arbeitsverträge. Sie wissen zumeist um den rechtlichen Status und wollen aber damit eine Abschreckung erreichen. Eine solche Klausel ist aber gewöhnlich nichtig.
Das weiß ich. Deshalb brachte ich das Referendariats-Beispiel. 😉
 
in meinem Vertrag steht eigentlich nichts wegen einrm Nebenjob drin.
ich selbst weis das 2 nebenjobs eine sehr Körperliche Belastung ist das bin ich mir bewusst aber ich weis auch das mein Hauptjob darunter nicht leiden wird.

arbeite hauptberuflich als tischlerin der eine Nebenjob ist im Lager dort entlade ich lkw und der 2 am Wochenende wäre an einer Tankstelle .

ich möchte das nicht ewig machen.
nur muss ich viele offene Rechnungen begleichen.
sobald die begleichen sind werde ich nir noch meinen hauptjob weiter ausführen.
 
Laut AV besteht bei uns nicht nur eine Informationspflicht, sondern da steht ausdrücklich das jede Nebentätigkeit verboten sei. Wenn es hart auf hart kommt, ist dies gar nicht zulässig und der AG kommt damit vor Gericht niemals durch. Blöd ist dann aber, dass das Betriebsklima dadurch gestört ist, der Chef dich nicht mehr leiden kann, du evtl. irgendeine Drecksarbeit dazu bekommst und auch der erste bist, der bei Liquiditätsengpässen evtl. gehen darf.

Und das alles wegen einem Nebenjob. Ich finde es dreist, dass sich hier der AG überhaupt einmischt. Hauptsache er kommt mit seinem Geschäftsführergehalt gut über die Runden. Anderen nix bezahlen und ihnen dann nichtmal eine Nebentätigkeit zugestehen. Typisch.
 

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