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Haupt- und Minijob Eltern

Vögelin

Aktives Mitglied
Guten Abend,
ich bin gerade meinen Teil zum Bafögantrag (ich die Mutter) auszufüllen. Es geht ums Auslandsbafög und das Semester beginnt erst 2023, aber jetzt ist ja erst 2022 und wenn man 2 Jahre rückwirkend sein Einkommen angeben muss, dann wäre es ja 2020. Hierfür ist ja ein Antrag schon gestellt, wenn jetzt das Semester anfängt diesen Monat. Ich vermute, ich muss dann den Steuerbescheid für 2021 einreichen. Nun hatte ich im Jahr 2021 auch einen Minijob mit 210,00 für 10 Monate. Den muss ich ja auch angeben, dass erhöht aber ja dann meinen Anteil am Unterhalt, obwohl ich den Job seit Mitte November 2021 nicht mehr habe. Oder wie läuft das? Dann hatte ich einmal in dem Jahr ein bisschen Weihnachtsgeld, was aber jetzt nicht mehr gezahlt wird. Wird wirklich das damals erzielte Einkommen zugrunde gelegt, obwohl man das jetzt gar nicht mehr hat? Minijob ist ja weg..Wer kenn sich aus? Lieben Dank
 
.
 
Leider ja. Hat mich damals auch betroffen, als meine Mutter das ausfüllen musste und einen Jobwechsel hatte, durch das ihr Bruttojahresgehalt gesunken war, die aber den damaligen Job mit dem höheren Gehalt als Grundlage gewählt hatten.
 
Soweit ich mich erinnere, konnte man früher zumindest einen Aktualisierungsantrag stellen. Aber ich bin mir nicht mehr sicher.
 
Zitat aus dem Antragsformular (S. 4):

"ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Wenn das aktuelle Einkommen der erklärenden Person voraussichtlich wesentlich niedriger ist als im maßgeblichen Kalenderjahr, kann auf besonderen Antrag der auszubildenden Person von den Einkommensverhältnissen im Bewilligungszeitraum (BWZ) ausgegangen werden. Der
Antrag (07 – Antrag auf Aktualisierung) muss spätestens bis zum Ende des BWZ gestellt werden.
"
 
Ich würde heutzutage nicht mehr auf Bafög setzen und mir eher einen Job suchen.
30 000 Euro Bafögschulden sind nicht ohne und wollen auch zurückbezahlt werden.
 

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