Guten Abend,
ich bin gerade meinen Teil zum Bafögantrag (ich die Mutter) auszufüllen. Es geht ums Auslandsbafög und das Semester beginnt erst 2023, aber jetzt ist ja erst 2022 und wenn man 2 Jahre rückwirkend sein Einkommen angeben muss, dann wäre es ja 2020. Hierfür ist ja ein Antrag schon gestellt, wenn jetzt das Semester anfängt diesen Monat. Ich vermute, ich muss dann den Steuerbescheid für 2021 einreichen. Nun hatte ich im Jahr 2021 auch einen Minijob mit 210,00 für 10 Monate. Den muss ich ja auch angeben, dass erhöht aber ja dann meinen Anteil am Unterhalt, obwohl ich den Job seit Mitte November 2021 nicht mehr habe. Oder wie läuft das? Dann hatte ich einmal in dem Jahr ein bisschen Weihnachtsgeld, was aber jetzt nicht mehr gezahlt wird. Wird wirklich das damals erzielte Einkommen zugrunde gelegt, obwohl man das jetzt gar nicht mehr hat? Minijob ist ja weg..Wer kenn sich aus? Lieben Dank
ich bin gerade meinen Teil zum Bafögantrag (ich die Mutter) auszufüllen. Es geht ums Auslandsbafög und das Semester beginnt erst 2023, aber jetzt ist ja erst 2022 und wenn man 2 Jahre rückwirkend sein Einkommen angeben muss, dann wäre es ja 2020. Hierfür ist ja ein Antrag schon gestellt, wenn jetzt das Semester anfängt diesen Monat. Ich vermute, ich muss dann den Steuerbescheid für 2021 einreichen. Nun hatte ich im Jahr 2021 auch einen Minijob mit 210,00 für 10 Monate. Den muss ich ja auch angeben, dass erhöht aber ja dann meinen Anteil am Unterhalt, obwohl ich den Job seit Mitte November 2021 nicht mehr habe. Oder wie läuft das? Dann hatte ich einmal in dem Jahr ein bisschen Weihnachtsgeld, was aber jetzt nicht mehr gezahlt wird. Wird wirklich das damals erzielte Einkommen zugrunde gelegt, obwohl man das jetzt gar nicht mehr hat? Minijob ist ja weg..Wer kenn sich aus? Lieben Dank