Von der Änderung der AU durch knicken und kopieren kann ich dann nur abraten, wenn es der Leitung letzten Endes doch noch darum gehen sollte, irgendwas zu finden.
Und das hat einen Grund.
Der Arzt stellt eine AU aus und beschreibt den Sinngehalt in der gedruckten Erklärung.
Es erscheint also der Aussteller, ggf auch der Adressat.
Die AU hat somit die Qualität einer Urkunde im Rechtsverkehr - was kaum Zweifel aufweisen dürfte.
Wenn die Leitung eine AU in Papierform haben will, dann geht es ihr darum, eine Urkunde zu bekommen, die der Arbeitnehmerin den Status " ist krank geschrieben" mit allen Folgen zuschreibt.
Ging es darum nicht, so könnte die Arbeitnehmerin auf eine Tüte schreiben: ich bin krank bis Montag. Unterschrift.
Der Arzt, der die weitere Urkunde mit Diagnose erstellt hat, meinte darauf aber etwas anders, das wegen des Durchschreibeverfahrens und dem verkörperten Sinn eben nicht das Exemplar für den Arbeitgeber ist.
Dies ist auch so vermerkt: Exemplar für den Arbeitnehmer.
Geht jemand jetzt hin und besorgt die eine Erklärung und macht daraus eine andere Erklärung, und das ganze gerade vor dem Hintergrund, einen (urkundlichen) Nachweis führen zu wollen, so muss nicht - aber kann - die Übergabe als Urkundenfälschung gewertet werden.
Dazu schaue man sich mal präzise die Stellungnahme des Anwalts unter
Fotokopie als Urkundenfälschung (ferner-alsdorf.de)
an.
Im Zweifelsfall - und der beschreibt eine Explosion im worst case - geht man deswegen eben kein Risiko ein und verweist darauf, dass die Chefin sich selbst die elektronische Nachweisführung ausdrucken kann.