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Hat meine Chefin so wenig Vertrauen zu mir?

8sam22

Aktives Mitglied
Da frage ich mich, ob sie bei den Anderen auch eine AU in Papierform angefragt hat?
Das kannst du doch klären, indem du die anderen fragst, wie das bei denen gelaufen ist. Oder redet ihr nicht miteinander?
Ich weiß, es wäre der bessere Weg, bis Mittwoch zuhause zu bleiben und mich auszukurieren.
Irgendwie ist da bei mir aber tatsächlich die Angst, mich dann bei meiner Chefin so richtig unbeliebt zu machen und ihr mehr Gründe zu liefern, mich zu triezen. Sie könnte denken, dass ich mir so schöne freie Ostertage verschafft habe.
Es dankt dir keiner, wenn du dich physisch und psychisch auf der Arbeit kaputt machst ...
 

Piepel

Aktives Mitglied
Von der Änderung der AU durch knicken und kopieren kann ich dann nur abraten, wenn es der Leitung letzten Endes doch noch darum gehen sollte, irgendwas zu finden.
Und das hat einen Grund.
Der Arzt stellt eine AU aus und beschreibt den Sinngehalt in der gedruckten Erklärung.
Es erscheint also der Aussteller, ggf auch der Adressat.
Die AU hat somit die Qualität einer Urkunde im Rechtsverkehr - was kaum Zweifel aufweisen dürfte.

Wenn die Leitung eine AU in Papierform haben will, dann geht es ihr darum, eine Urkunde zu bekommen, die der Arbeitnehmerin den Status " ist krank geschrieben" mit allen Folgen zuschreibt.
Ging es darum nicht, so könnte die Arbeitnehmerin auf eine Tüte schreiben: ich bin krank bis Montag. Unterschrift.

Der Arzt, der die weitere Urkunde mit Diagnose erstellt hat, meinte darauf aber etwas anders, das wegen des Durchschreibeverfahrens und dem verkörperten Sinn eben nicht das Exemplar für den Arbeitgeber ist.
Dies ist auch so vermerkt: Exemplar für den Arbeitnehmer.

Geht jemand jetzt hin und besorgt die eine Erklärung und macht daraus eine andere Erklärung, und das ganze gerade vor dem Hintergrund, einen (urkundlichen) Nachweis führen zu wollen, so muss nicht - aber kann - die Übergabe als Urkundenfälschung gewertet werden.
Dazu schaue man sich mal präzise die Stellungnahme des Anwalts unter
Fotokopie als Urkundenfälschung (ferner-alsdorf.de)
an.
Im Zweifelsfall - und der beschreibt eine Explosion im worst case - geht man deswegen eben kein Risiko ein und verweist darauf, dass die Chefin sich selbst die elektronische Nachweisführung ausdrucken kann.
 

kasiopaja

Urgestein
@kasiopaja

Ich weiß, es wäre der bessere Weg, bis Mittwoch zuhause zu bleiben und mich auszukurieren.
Irgendwie ist da bei mir aber tatsächlich die Angst, mich dann bei meiner Chefin so richtig unbeliebt zu machen und ihr mehr Gründe zu liefern, mich zu triezen. Sie könnte denken, dass ich mir so schöne freie Ostertage verschafft habe.
Und wenn Du dann ernsthaft krank wirst, dann hast Du auch nichts gewonnen.
 

kasiopaja

Urgestein
Von der Änderung der AU durch knicken und kopieren kann ich dann nur abraten, wenn es der Leitung letzten Endes doch noch darum gehen sollte, irgendwas zu finden.
Und das hat einen Grund.
Der Arzt stellt eine AU aus und beschreibt den Sinngehalt in der gedruckten Erklärung.
Es erscheint also der Aussteller, ggf auch der Adressat.
Die AU hat somit die Qualität einer Urkunde im Rechtsverkehr - was kaum Zweifel aufweisen dürfte.

Wenn die Leitung eine AU in Papierform haben will, dann geht es ihr darum, eine Urkunde zu bekommen, die der Arbeitnehmerin den Status " ist krank geschrieben" mit allen Folgen zuschreibt.
Ging es darum nicht, so könnte die Arbeitnehmerin auf eine Tüte schreiben: ich bin krank bis Montag. Unterschrift.

Der Arzt, der die weitere Urkunde mit Diagnose erstellt hat, meinte darauf aber etwas anders, das wegen des Durchschreibeverfahrens und dem verkörperten Sinn eben nicht das Exemplar für den Arbeitgeber ist.
Dies ist auch so vermerkt: Exemplar für den Arbeitnehmer.

Geht jemand jetzt hin und besorgt die eine Erklärung und macht daraus eine andere Erklärung, und das ganze gerade vor dem Hintergrund, einen (urkundlichen) Nachweis führen zu wollen, so muss nicht - aber kann - die Übergabe als Urkundenfälschung gewertet werden.
Dazu schaue man sich mal präzise die Stellungnahme des Anwalts unter
Fotokopie als Urkundenfälschung (ferner-alsdorf.de)
an.
Im Zweifelsfall - und der beschreibt eine Explosion im worst case - geht man deswegen eben kein Risiko ein und verweist darauf, dass die Chefin sich selbst die elektronische Nachweisführung ausdrucken kann.
Der AN hat überhaupt keine Recht auf die AU-Bescheinigung und wenn man das Dokument knickt, fälscht man es nicht.
 

Piepel

Aktives Mitglied
Natürlich darf man eine AU falten.

Da dem Arbeitgeber aber nur eine Urkunde weiter hilft, die durch den Arzt ausgestellt wurde und den Anforderungen an Muster 1b (1.2016) entspricht, ist eine Kopie vom geknickten Muster 1c(1.2016) keine taugliche Urkunde, soll aber als solche fungieren.
Zitat aus o.a. link:
Wesentlich dabei ist, dass die Fotokopie als Urkunde erscheinen soll, nicht kann:
„Auf die technische Qualität der Fotokopie und den Grad der Erkennbarkeit der Fälschung kommt es in dem Fall nicht an“[4. Fischer, §267 StGB, Rn.12c]
Muss aber auch nicht weiter vertieft werden, @TE hat sich bereits entschieden.
 

kasiopaja

Urgestein
Natürlich darf man eine AU falten.

Da dem Arbeitgeber aber nur eine Urkunde weiter hilft, die durch den Arzt ausgestellt wurde und den Anforderungen an Muster 1b (1.2016) entspricht, ist eine Kopie vom geknickten Muster 1c(1.2016) keine taugliche Urkunde, soll aber als solche fungieren.
Zitat aus o.a. link:
Wesentlich dabei ist, dass die Fotokopie als Urkunde erscheinen soll, nicht kann:


Muss aber auch nicht weiter vertieft werden, @TE hat sich bereits entschieden.
Man braucht diese Urkunde eigentlich gar nicht mehr.
 

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