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Hartz IV & Wohnung bei Oma

G

Gast

Gast
Hallo,

ich wende mich an euch, weil ich grad ein (für mich 😉 ) großes Problem habe.

Ich hab mich von meinem Freund getrennt und muss vorübergehend Hartz IV beantragen. Aus unserer Wohnung muss ich auch raus und die einzige Lösung (wohnungstechnisch) ist, vorübergehend bei meiner Oma ein Zimmer zu mieten (das ist die Wohnung meiner Uroma in dem Haus meiner Oma und die Zimmer werden normalerweise von meinen Großeltern an Studenten vermietet). Das Zimmer würde 200 Euro im Monat kosten (all inclusive sozusagen).

Nun braucht die Arbeitsagentur eine genaue Aufschlüsselung über die Nebenkosten. Das Problem: Meine Großeltern haben keine separaten Zähler für die Wohnung, d.h. es geht alles über meine Großeltern und sie verlangen für die Vermietung einen Pauschalbetrag.

Wie mach ich das denn jetzt für den Antrag auf Hartz IV? 🙁 Ich hab überhaupt keine Ahnung, kann mir da vielleicht jemand von euch weiterhelfen?

Liebe Grüße
 

Narbend

Adiere alle Nebenkosten auf und Teile Sie durch die Anzahle der Bewohner. Schreib das aber alles ordentlich auf. Die beim Job Center sind nicht sehr, nun ja wie soll ich sagen, flexibel. 😉
Versuch das mal. Aber nen Tipp las den Strom aus der Berechnung raus das musst du selber zahlen. Wenn du dir bei manchen kosten nicht sicher bist dann kannst du mich gerne fragen.

LG BadBunny
 
Hallo Gast,

schau mal, ob du hier was findest ErwerbslosenForum Deutschland oder hier Hartz IV: Miete, Heizkosten & Nebenkosten Hartz IV 4 | ALG II | Hilfe & News zu Hartz 4

Du redest von pauschalen Nebenkosten. Ich nehme mal an, das wären:
- Heizungskosten
- Wasserkosten
- Betriebskosten (Müllabfuhr, ...)

Wenn bei dir noch Strom in der Miete ist und andere Sachen, dann müsst ihr diese heraus rechnen. Strom, Telefon, ... gehören für das Arbeitsamt zur "Sicherung des Lebensunterhalts" und nicht mehr zu "Kosten für Unterkunft und Heizung". Das sind auch die beiden Beträge, die zusammen dein Harz 4 ergeben werden.

Suche doch mal heraus, ob Heizungskosten und Wasserkosten prozentual auf die Mieter umgelegt werden können. Deine Großeltern werden ja einen Hauptbetrag haben und diesen könnte man ja nachträglich etwas aufschlüsseln. Dazu gibt es sicher hier und da noch Mietverträge im Netz zu finden. Einfach mal googeln.

Jun
 
Hilfe ich habe ein problem.
so folgendermaßen,ich mein freund hat sih von mir getrennt..ich muss mir eine wohnung suchen will aber mit meinem neuen freund zusammenziehen..laut arge darf er aber nicht..somit finde ich keine angemessene wohnung für mich allein..so nun das problem..kann ich auch ohne wohnung Alg 2 beantragen?weil ich muss ja von was leben?


bitte helft mir
 
gib bei den nebenkosten einfach an wieviel das in etwa kostet. so genau muss das garnicht sein. du hast nen pauschalpreis, also gibste einfach das an was dir dein vermieter angäblich gesagt hat. da werden sie nicht rummucken. is bei mir genauso,wohne auch pauschal.


und zum den gast 2
klar darfst du mit deinen freund zusammenziehen. denn erhält er aber nurnoch die halbe miete vom amt,sofern er auch h4 bezieht.
das geld zum leben kannst natürlich auch beantragen.
wenn er arbeit hat kanns natürlich sein das er die miete allein zahlen muss und du diesbezüglich nicht viel vom amt erwarten kannst.
 
Das es nach dem BGB bei PAUSCHALEN Betriebskosten keine Abrechnung geben muss und auch keine Nachzahlung bzw Gutschrift am ende des Jahres Stattfindet brauchst du nur deine Pauschale angeben: Zum. Beispiel Grundmiete 300 + Heizkosten/Warmwasser 70 + Betriebskosten 30 .
Wie gesagt, bei PAUSCHALEN Betriebskosten enfällt die AUflistung aller einzelnen Posten . Allerdings ist auf folgendes zu achten: Im Mietsvertrag muss von PAUSCHALEN Betriebskosten die rede sein. Das Word VORRAUSZAHLUNGEN sollte im zusammenhang mit den PAUSCHALEN Betriebskosten auf keinen Fall benutzt werden.
 

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