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Hartz IV Waschmaschine kaputt

Hallo,

ich lebe gerade leider von Hartz IV. Meine Waschmaschine ist kaputt. Vor wenigen Monaten kam in den Nachrichten, es wäre gesetzlich beschlossen worden, dass man als Hartz IV-Empfänger eine neue Waschmaschine bezahlt bekäme, wenn die alte kaputt sei. Nun finde ich dazu aber keine Information und in einem Forum bzw. Chat meinten Leute, nur Alleinerziehende oder Familien bekämen eine neue Waschmaschine bezahlt. Das wäre natürlich schlecht.

Kann mir dzu jemand was sagen?

LG
 
Soviel ich weiss, kannst Du eine neue Waschmaschine beantragen. Aber Du darfst sie nicht einfach so kaufen und dann hinterher die Rechnung vorlegen. Frag doch einfach mal bei Deiner Arge nach.
 
Hallo,

ich lebe gerade leider von Hartz IV. Meine Waschmaschine ist kaputt. Vor wenigen Monaten kam in den Nachrichten, es wäre gesetzlich beschlossen worden, dass man als Hartz IV-Empfänger eine neue Waschmaschine bezahlt bekäme, wenn die alte kaputt sei. Nun finde ich dazu aber keine Information und in einem Forum bzw. Chat meinten Leute, nur Alleinerziehende oder Familien bekämen eine neue Waschmaschine bezahlt. Das wäre natürlich schlecht.

Kann mir dzu jemand was sagen?

LG
hallo efeufee,
leider kenne ich mich mit h4 auch nicht so gut aus aber ich denke die folgende seite mit sämtlichen h4 urteilen, wird dir weiterhelfen🙂
Hartz IV Urteil: Kühlschrank als Erstausstattung

Grundsätzlich müssen HARTZ-IV-Empfänger aus ihrem monatlichen Regelsatz ihre Ausgaben für Einrichtungsgegenstände, wie beispielsweise Herd oder Kühlschrank, finanzieren. Jedoch muss die Arge die Anschaffungskosten für einen Kühlschrank bei der Erstausstattung einer Wohnung übernehmen. Diese Entscheidung ist vom Sozialgericht Hamburg getroffen worden. Dieser Sachverhalt behält auch dann seine Gültigkeit, wenn ein Umzug des Hilfebedürftigen in eine neue Wohnung ansteht, der bis dahin vorhandene Kühlschrank aber Eigentum des Vermieters ist und deshalb in die neue Wohnung nicht mitgenommen werden kann.

Dieses Urteil könnte aber auch bei Wohnungsbränden sehr wichtig sein. Wenn durch ein unverschuldetes Feuer nämlich alles vernichtet wurde, wird eine Erstausstattung (also auch ein neuer Kühlschrank) benötigt....
 
hmm du kannst eins machen: geh mal zur arge und schildere denen deinen problem. es kann zumindest sein, dass sie dir ein darlehen für eine neue /gebrauchte (werkhof oder ähnliches) waschmaschine zur verfügung stellen.
den geliehenen betrag musst du dann mtl halt zurück zahlen in kleinen beträgen, wie es dir möglich ist denk ich. aber das ist zumindest schonmal etwas.

lg grübi
 
Rede einfach mit der ARGE, du bekommst aber keine neue
Waschmaschine, etweder du sucht dir eine gebrauchte oder
du musst verschiedene Kostenvoranschläge vorlegen für eine neue Waschmaschine.

Hartz 4 alleinerziehend ist ungerecht, wer denkt an unsere Zukunft (KINDER !!!):mad:😕😕😕



LG froschschenkel😎
 
Ich denke mal, wenn du Glück hast, kriegst du höchstens ein Darlehen. Aus dem Regelsatz müsstest du jeden Monat was zurücklegen für solche Vorfälle wie kaputte Waschmaschine. Ja, ich weiß, wer macht das schon, Geld ist ja auch so knapp.
 
Hallo,

wenn Du absolut keine Möglichkeit hast, kannst Du ein Darlehen für eine gebrauchte Waschmaschine beantragen.

Es gibt auch Dienstleister, wo Du eine gebrauchte Waschmaschine unter Berücksichtigung einer Anzahlung, leasen kannst.

Hier gibt es gebrauchte WM.: lampertheim second hand waschmaschine - Google-Suche

Da Du aber ja gerade nicht wirklich im Internet unterwegs sein kannst bringt Dich das auch nicht wirklich weiter.

LG
 
Hallo,

ich lebe gerade leider von Hartz IV. Meine Waschmaschine ist kaputt. Vor wenigen Monaten kam in den Nachrichten, es wäre gesetzlich beschlossen worden, dass man als Hartz IV-Empfänger eine neue Waschmaschine bezahlt bekäme, wenn die alte kaputt sei. Nun finde ich dazu aber keine Information und in einem Forum bzw. Chat meinten Leute, nur Alleinerziehende oder Familien bekämen eine neue Waschmaschine bezahlt. Das wäre natürlich schlecht.

Kann mir dzu jemand was sagen?

LG

Versuch einmal ein Darlehen zu beantragen:
Datum

Absender
BG-Nr.

Empfänger


Antrag auf ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II


Werte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II für einen dringenden unabweisbaren Bedarf, der nicht aus der Regelleistung angespart oder aus vorhandenem Vermögen gedeckt werden kann.

Meine Waschmaschine ist irreparabel defekt, ich benötige eine neue.
Diese kostet ...€. Ich beantrage ein Darlehen in dieser Höhe.

Da ich nicht mehr waschen kann, bitte ich um schnellstmögliche Entscheidung.


MfG
...
 
*örks* ....da ich nicht mehr waschen kann......... für 'ne Weile tuts auch das Waschbecken und im Härtefall nimmt man halt mal 'ne Bürste zur Hilfe. Problematische Sachen kann man auch mal bei Mutti oder 'ner Freundin in die Wama schmeissen.

Ich hab große Probleme mit der Anspruchshaltung - neue Waschmaschine.....:mad:

Und ich weiß wovon ich rede - krieg selber H4 zur Zeit und komm damit gut klar!!!!
 
Ja, du kannst eine bei der ARGE beantragen und bekommst je nach Region einen Zuschuss von ca. 120 E.
Dafür bekommt man schon eine gebrauchte.
 

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