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Hartz IV, Amt zahlt nur Hälfte der Miete. Kein Geld mehr für Essen.

  • Starter*in Starter*in Bettelarm
  • Datum Start Datum Start
B

Bettelarm

Gast
Mir bleiben nach der Miete nur 130 Euro übrig, davon muss ich Telefon/Internet, Strom und sonstige Ausgaben bezahlen. Am Ende habe ich ca. 40 Euro für den gesamten Monat für Essen. Das reicht für eine Woche.

Ich wohne in einer sehr teuren Stadt und habe eine kleine Wohnung. Ich bin psychisch krank, am Rande des Suizids und ein Umzug wäre sehr belastend für mich - wenn ich denn überhaupt eine Wohnung finde, und das wird für den gezahlten Preis nur in sozialen Brennpunkten, den Assivierteln mit Blockbauten, gehen. Dem Amt ist das alles egal.

Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation und kann einen Ratschlag geben?
 
Es gibt in jeder stadt günstige wohnungen etwas weiter draussen die nicht assi sind.
Ich finde es richtig, dass es vom amt mietobergrenzen gibt denn immerhin zahlt die allgemeinheit deine gelder.
 
Zu allererst solltest du einmal überprüfen, ob sie tatsächlich den Betrag zahlen, der öffentlich vorgeschrieben ist, entweder hier

Örtliche Richtlinien

oder auf der Seite vom örtlichen Jobcenter. Wenn dem so ist, wäre zu überprüfen, ob dieses einem schlüssigen Konzept entspringt (manchmal ist es hilfreich hier nach Urteilen aus jüngster Vergangenheit vom zuständigen Sozialgericht zu durchsuchen) und zu guter letzt suche dir Hilfe. Entweder mit Beratungsschein oder bei einem Hilfeverein vor Ort oder in einem sogenanntem Hartz IV Forum.
 
wie viel kostet deine wohnung?
seit wann bist du arbeitssuchend? und in welchem bereich? denkst du, du findest schnell was oder lohnt sich doch ein umzug.
 
Hallo, selbstverständlich wird ein örtlicher Mietpreisspiegel zugrunde gelegt. Du hast auch einen bestimmten Größenrahmen für die Wohnung, einen festgesetzten Kostenrahmen und andere Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch II in Verbindung mit anderen Sozialgesetzen festgelegt. Eigentlich auch rechtmäßig! Jeder Bundesbürger ( Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Rentner ) mit einem Einkommen muss Steuern zahlen. Von diesen gezahlten Steuern wird unter anderem auch Dein Lebensbedarf ( s.g. Hartz IV ) getragen. Also muss auch intensiv geprüft werden ob auch rechtmäßig gezahlt wird. Du hast Internet,Telefon und Strom. Du lebst, nach Deinen Angaben zu urteilen, in einer sehr teuren Stadt. Wenn Du psychisch erkrankt bist und dieses selbstverständlich auch nachweisbar ist verbleibt manchmal auch der Weg über eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Evt. ergänzend noch Wohngeld beantragen usw. Gehe zu einem Medizinmann Deines Vertrauens. Ist dem allerdings nicht so und die psychische Erkrankung ist NICHT zweifelsfrei nachweisbar - bist Du im Mittelpunkt aller Dinge: In einer Stadt! Kurze Wege,geringe Fahrtkosten! Telefoniere, recherchiere im Internet nach einer Arbeit, lass Dir vom Jobcenter weiter helfen. Gehe Deinen eigenen Weg um Deine kleine Wohnung in dieser teuren Stadt zu halten. Natürlich bedeutet dieser Weg dann aber auch die gewisse Regelmässigkeit zu realisieren. Vor dem eigentlichen WOLLEN kommt immer wieder das tatsächliche TUN! T`schuldigung,aber ich bin leider Realist....😉
 
Wenn man nachweisen kann, daß es im Viertel keine günstigeren Wohnungen gibt, bekommt man auch die höhere Miete gezahlt! Es ist nicht darauf zu verweisen daß man ja in eine günstigere Ecke oder Stadt umziehen könnte. Mein Schizophrener Exmann durfte nach der Trennung in der Wohnung bleiben obwohl sie viel zu groß und zu teuer war, da ein Umzug nicht zumutbar war (wegen seiner Krankheit).
Man muß allerdings auf seinem Recht bestehen und dafür notfalls auch kämpfen. Schwerbehindertenausweis vorhanden? Rente/Grundsicherung mal versucht zu beantragen? Mein Exmann hatte in schlimmerer Phase auch einen Betreuer, der alles für ihn erledigt hat inkl. dem Kampf mit dem Amt. Das würde ich nutzen falls es hart auf hart kommt.
Mit Schwerbehindertenausweis und Grundsicherung/Rente eröffnen sich auch noch andere Möglichkeiten. zb wird Kindergeld, immerhin sind das auch 200 Euro ca. für Behinderte LEBENSLANG gezahlt. Das Kindergeld ist dann Einkommen der Eltern, wird dem Kind also nicht auf GruSi oder Hartz angerechnet. Umgekehrt wenn das Kind Rente bezieht und die Eltern auch vom Amt leben, kann das Kindergeld auch bei direkter Weiterleitung als Einkommen des Kindes gewertet werden, so wie man es halt braucht.
Ich empfehle sich über die eigenen Rechte zu informieren, ohne geht es nicht. Und sich dann die Hilfen zu suchen, die man braucht. Auch zb über den Integrationsfachdienst (für Jobsuche/ betreutes Arbeiten), falls Arbeiten denn eine Option ist. Je nach Krankheit und Ausprägung geht das aber ggf. nicht.
 

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