Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Haftungsfrage

  • Starter*in Starter*in Gast
  • Datum Start Datum Start
G

Gast

Gast
Leider ist mein Ehemann verstorben und nach dem Trauma kam das Erwachen: er hat mir jede Menge Schulden hinterlassen, für die ich n i c h t unterschrieben habe und von denen ich keine Kenntnis hatte.

Frage an die Experten mit Dank vorab f.d. Beantwortung:
Muss ich bezahlen? Habe ausser eine Rente v. rd. 1.300,-€ keinerlei Vermögen oder Einkommen; muss selbst noch eine Verbindlichkeit abzahlen.
Kann ich das Erbe ablehnen?
Bin ziemlich allein u. habe sonst niemanden der mir diese Frage beantworten kann.
 
Ganz einfach: Übersteigen die Schulden, die dein Mann dir hinterlässt, die positiven Einkünfte, die du zu erwarten hast, dann schlag das Erbe aus - dann bekommst du zwar nix von seinem Vermögen, hast aber auch nicht die Schulden am Hals.

Erkundige dich aber vorher, ob du als Ehefrau - Erbschaft hin oder her - nicht doch für seine Schulden mitaufkommen musst (da wiederum kenne ich mich nicht gut genug aus, ob udn wann ein Ehepartner für die Schulden des anderen mit haftet). Vielleicht weiß das ja jemand im Forum?

grüße, sveja
 
Wenn er die Schulden alleine aufgenommen hat, dann muss die Fragestellerin nicht haften. Also das heißt, wenn sie nichts unterschrieben und keine Bürgschaft abgegeben hat.

Und beachten, das Erbe muss innerhalb von 6 Wochen ausgeschlagen werden.

Und weiterhin überlegen, wie schon vorher geschrieben, in welchem Verhältnis steht die Erbschaft zu den Schulden.
 
Ich meine gehört zu haben, daß du als Ehefrau für die Kredite deines Mannes aufkommen mußt. ... allerdings sicher bin ich mir da nicht!
Frage am Besten bei einem Antwalt nach!
Und laß dich von den Banken nicht verunsichern!
Viele Grüße, Jule
 
Kann Störer nur Recht geben, wenn sie nix unterschrieben hat - keine Haftung, aber das Erbe muß ausgeschlagen werden, binnen 6 Wochen.
Diese Frist kann aber auf Antrag (zur genauen Prüfung der Vermögenesverhältnisse auch mit Rücksprache von Anwälten) verlängert werden. Die Wahrung der Fristen ist unbedingt erforderlich!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Gruß Caro

Und noch nachträglich mein aufrichtiges Beileid!
 
Für Caro: Danke für Deine lieben Worte; ach würde ich im wirklichen Leben auf solche sensiblen Me4nschen stossen!!
Nikamo
 
Um einer eventuellen Verunsicherung vorzubeugen:

Ich arbeite bei einer Bank im Kreditbereich.

Wenn der Ehemann einen Darlehensvertrag allein unterschrieben hat und die Ehefrau auch nicht für diesen Kredit bzw. für alle Forderungen, die diese Bank gegen den Ehemann hat bzw. hatte, bürgt, kann die Bank nicht zwecks Zahlung der Forderungen an die Ehefrau herantreten. Sie würde in einem Rechtsstreit nie Recht bekommen!

Es ist allerdings wichtig, fristgerecht das Erbe auszuschlagen, wie schon vorher geschrieben wurde!

Auch von mir mein allerherzlichstes Beileid. Ich kann mir ein bißchen vorstellen, wie Du Dich fühlst, da ich gerade meinen Vater verloren habe.
Lass' die Trauer 'raus. Es hilft wirklich ungemein.

Ich drück' Dich, wenn Du magst.

Lieben Gruß
pumaline
 

Anzeige (6)

Thema gelesen (Total: 0) Details

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben