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Haftbefehl wegen Schulden

G

Gast

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Hallo,
ich weiß nicht so recht, in welches Forum das gehört ...
Aber es geht um Folgendes:
Gegen meinen Vater liegt ein Haftbefehl vor, wegen seinem Schuldenberg. Er kann die Schulden nicht bezahlen. Der Haftbefehl liegt vor, wegen dem Unterhalt, den er an meinem Bruder zahlen müsste, wenn ich es richtig verstanden habe. Da der Anwalt erst Dienstag Zeit hat, schreibe ich hier. Zumindest vielleicht mal einen kleinen Überblick über das Ganze bekommen. Was kann man da tun? Wie kann eine Inhaftierung umgangen werden?
Das nächste ist, mein Vater ist alleinerziehend, ich bin 16. Zu meiner Mutter will ich auf gar keinen Fall, zumal sie, vermutlich, im EU-Ausland lebt. Das ist zumindest der letzte Wohnsitz, den ich weiß. Und auch ansonsten habe ich keinen guten Draht zu ihr, sie hat uns Kindern leider viel angetan, nur ich habe es geschafft, von ihr weg zu kommen. Wäre es rechtlich möglich, dass ich zu meiner Tante, meinem festen Freund, wem auch immer, ziehen kann? Wenn ja, bekomme ich vom Staat finanzielle Unterstützung? Haben nämlich nicht gerade viel Geld. Meine Tante ist Taxifahrerin, verdient also viel zu wenig, um für mich aufkommen zu können und ich gehe noch 2 1/2 Jahre zur Schule. Zumindest theoretisch. Würde die Schule auch abbrechen, habe schon einen Realabschluss, und würde eine Ausbildung anfangen. Also nur sofern es nötig ist, würde mein Abi schon gerne haben.
LG und im Voraus schon einmal danke für die Antworten
 
Zuerst einmal kommt es darauf an, was für ein Haftbefehl das ist.

Es gibt einen, dabei handelt es sich wirklich um einen Haftbefehl wegen einer Straftat und einen zur Erzwingungshaft.

Bei Schulden ist letzteres wahrscheinlich und daher sollte dein Vater seine Vermögensverhältnisse offenlegen und der Haftbefehl hat sich damit dann auch erledigt.

Grundsätzlich wäre zudem auch zu empfehlen, dass dein Vater mal zur Schuldnerberatung geht und zuvor sämtliche seiner Gläubiger zusammensucht etc pp. Dort kann man dann überprüfen, ob und inwieweit es Sinn macht eine Privatinsolvenz anzumelden und ebenfalls sollte überprüft werden, ob der an den Bruder zu zahlende Unterhalt überhaupt realistisch erscheint, aufgrund der Einkommensverhältnisse.
 
Ich vermute der Haftbefehl liegt vor, weil Dein Vater keine Auskunft über sein Vermögen gibt, obwohl er gesetzlich dazu verpflichtet ist?

Wenn das so ist, dann ist das keine große Sache. Er legt eine Vermögensausunft ab und der Haftbefehl hat sich damit erledigt.
 
Hallo.

Leider haben meine Vorschreiber nicht recht.

Wenn erst einmal ein Haftbefehl raus ist, ist es zu spät für Ratenanfragen oder irgendwelche Auskünfte zu geben.

Es gibt lediglich die 3 Möglichkeiten:

1. zahlen
2. absitzen
3. gemeinnützige Arbeit. Da werden glaube um die 8 Euro/Std. berechnet und er müsste die Schulden auch so ziemlich am Stück abarbeiten, was nur geht, wenn er nicht in einem festen Job ist. Aber damit könnte er den Knast abwenden.
 
Hallo
Zum Haftbefehl kann ich nichts sagen , aber da du 16 bist , sollte für
dich schon einiges Möglich sein , ich würde es einfach mal Probieren
und mit dem Sozialamt anfangen .

Google auch mal : mit 16 ausziehen unterstützung

Lg.
 
Hallo.

Leider haben meine Vorschreiber nicht recht.

Wenn erst einmal ein Haftbefehl raus ist, ist es zu spät für Ratenanfragen oder irgendwelche Auskünfte zu geben.

Es gibt lediglich die 3 Möglichkeiten:

1. zahlen
2. absitzen
3. gemeinnützige Arbeit. Da werden glaube um die 8 Euro/Std. berechnet und er müsste die Schulden auch so ziemlich am Stück abarbeiten, was nur geht, wenn er nicht in einem festen Job ist. Aber damit könnte er den Knast abwenden.

Eidesstattliche Versicherung

Das was du beschreibst ist der Haftbefehl aufgrund einer Straftat und das ist etwas vollkommen anderes zur Erzwingungshaft, denn bei dieser soll, wie in diesem Falle, die Vermögungsauskunft erzwungen werden.

Im letzten Jahr gab es zu dem ausführlichere Berichte darüber, weil sich eine Dame weigerte GEZ zu zahlen und aus dem Grund der Verweigerung der Vermögensauskunft eben in den Knast ging.

"GEZ"-Gebühren nicht bezahlt: Frau nach zwei Monaten aus Gefängnis entlassen - SPIEGEL ONLINE
 
Der Haftbefehl ist nur wegen Abgabe der e.V. Wenn er diese abgibt ist er sofort freizulassen. Wegen Schulden beim Staat kann zwar Haft verhängt werden. Diese abe ohne Haftbefehl. Dort gibt es lediglich ein Schreiben ( Ladung zur Haft ) mit der Angabe der Strafanstalt. die aufzusuchen ist.
Im geschilderten Fall ist aber nicht klar, um was es sich genau handelt
 

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