Hallo Roadrunner,
Stan hatte Dir bereits einen richtigen Hinweis erteilt, insofern muß ich das Gleiche nicht wiederholen.
Aber noch etwas sollest Du tun und wissen.
Du hättest auch sofort bei der vollständigen Bezahlung beim Gerichtsvollzieher den rechtsgültigen Vollstreckungsbefehl Dir aushändigen lassen sollen.
Und zwar die Ausfertigung, die eben der Gläubiger an den Gerichtsvollzieher als Berechtigungsnachweis gesandt hatte.
Das ist ein Schuldtitel, der 30 Jahre Gültigkeit besitzt. Theoretisch und praktisch könnte ein Gläubiger unbewußt oder bewußt und vorsätzlich irgendwann aufgrund eines solchen Titel wiederholt die bezahlte Schuld beitreiben.
Wenn Du dann nicht nachweisen kannst, daß Du schon alles bezahlt hast, dann hast Du schlechte Karten.
Das kommt in aller Regel selten zwar vor, aber ist immer möglich.
Jedoch wenn Du den Schuldtitel hast, der Dir rechtlich zusteht, ist das eben so einfach nicht mehr möglich.
Auch dann, wenn der Gerichtsvollzieher bereits den Titel an den Gläubiger zurück sandte, hast Du das Recht, den Titel vom Gläubiger zu bekommen, notfalls per Gerichtsbeschluß.
Ausserdem muß man sich wegen einer Haftanordnung im Schuldrecht nicht in die Hosen machen.
Du kannst in aller Regel davon ausgehen, daß deshalb niemand verhaftet wird.
Nennen wir es mal Show, um den Schuldner zuerschrecken.
Überspitzt ausgedrückt, damit er seiner Oma die Ersparnisse
raubt, damit der oft auch fragwürdige Gläubiger befriedigt wird.
Im Mittelalter hatte man die Schuldtürme, wo man Schuldner einsperrte, bis die ihre Schulden bezahlt hatten.
Das war hoch intelligent, denn man wußte wohl genau, daß nachts zur Geisterstunde eine gute Fee durch die dicken Mauern wandelte, um den armen Schuldnern das Geld zu bringen, damit die eingesperrten Schuldner ihre Schulden bezahlen können.
Das war damals, heute versucht man mit der Androhung von Haft bis zu 6 Monaten eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, ich würde es aber lieber erpressen nennen.
Aber der Gläubiger muß dann die Haftkosten dem Staat vorstrecken.
Ein Gläubiger muß dann doch wohl mit allen Hufeisen benagelt sein, wenn er einen Haftvorschuss bis 6 Monaten vorstreckt und bekommt dann doch kein Geld und kein Vermögensverzeichnis.
Und wenn er dann eines bekommt, kann er es in aller Regel nur dumm anschauen oder an die Wand nageln.
Aber sein Geld ist weg für den Haftvorschuss und ob er das jemals wieder sieht ist sehr fraglich.
Insofern lohnt sich das in aller Regel für einen Gläubiger nicht.
Ausserdem hat die Justiz auch noch ein anderes Problem. Unsere Gefängnisse sind überfüllt mit einer Ausländerqoute zwischen 70 und über 90%, wobei die Herren mit ihren Fliegenbremsen unter der Nase die absolute Mehrheit in aller Regel darstellen.
Die wenigen freien Luxuszimmer in den JVA´s möchte man nicht unbedingt mit harmlosen armen Schuldner füllen, damit man zum Schluss für schwere Jungs keine Zellen mehr frei hat.
Bitte sehe das als die Regel an. Ausnahmen sind möglich !