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Grundsicherungs Bescheid

  • Starter*in Starter*in Lena7
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L

Lena7

Gast
Ich muß nur mal gerade etwas meiner Empörung Luft machen!
Ich bin fassunglslos was auf Ämtern teilweise für eine Schickane mit Menschen betrieben wird!!!!!!!
Ich betone, teilweise!!!!!!!!!

Hier wo ich wohne, ist es jedenfalls so.
Da heißt es immer wieder,man solle wenn die Rente zu klein ist den Mut haben Grundsicherung zu beantragen, und dann wird man erstens so behandelt als wenn man sich in Grund und Boden schämen müßte das man nicht mehr arbeiten kann.

Es wurden schreiben von mir gefordert, die die Sachbearbeiterin im Normalfall nichts angegangen wären.Die hat sie auch erhalten, nur nicht so wie sie das gemeint hat -aber dann konnte sie erst mal nichts mehr machen.
Heute Mittag hatte ich nun den Bescheid in meinem Briefkasten.Dort wurde mir gleich gesagt, das ich mich ab so fort auf Wohnungssuche begeben muß, weil meine Wohnung nach dem Mietspiegel 15 euro zu teuer ist!!!!!!!!!!:mad:***ausnahmsweise genehmige ich mir mal diesen Smilie**
Ja, und dann dachte ich, ein Regelbedarf von 359 Euro steht jedem zu, aber verkehrt gedacht.
Man hat mir von diesem Betrag weil die Miete zu teuer wäre, und noch mal von den Nebenkosten nun rund 70 euro weniger bezahlt.
Im Klartext erhalte ich noch nicht mal 30 Euro mehr als davor über das Wohngeld.
Diese Frau soll aber nicht meinen, das ich mir das gefallen lassen werde. Ich werde gegen den Bescheid wiederspruch einlegen.Als nächstes dann gegen die Sache das ich hier aus der Wohnung raus soll.Dazu bin ich überhaupt nicht in der Lage in meiner Verfassung,das werde ic mir auch bestätigen lassen.
Das gemeine ist nur, dass, das man solche Sachen mit Menschen macht, die schon krank sind, und für die so etwas was da alles auf sie zu kommt Gift ist.
Ja und das interessante ist, das ich von ca.200 Euro monatlich zum leben darauf aufmerksam gemacht werde, das ich mir doch davon auch für die Renovierung, Möbel, Elokrogeräte etc. was zurücklegen soll😱...da kann man sich nur an den Kopf greifen und überlegen was geht in den Köpfen vor derer die so etwas berechnen?
.Das wollte ich nur einfach mal loswerden.
Falls es hier auch anderen ähnlich geht, dann laßt euch das nicht gefallen,sondern legt Wiederspruch ein..






Liebe Grüsse
Lena
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du dir hier schon "Luft machen" willst schau vorher, was der Gesetzgeber in Deinem Falle vorsieht...

Aus dem was ich Deinen Zeilen so entnehme stelle ich fest, "die Frau" handelt offenbar korrekt!

Sie sitzt schließlich nicht auf einem Geldsack, aus dem sie nach Belieben Kohle verteilen kann
 
Wenn Du dir hier schon "Luft machen" willst schau vorher, was der Gesetzgeber in Deinem Falle vorsieht...

Aus dem was ich Deinen Zeilen so entnehme stelle ich fest, "die Frau" handelt offenbar korrekt!

Sie sitzt schließlich nicht auf einem Geldsack, aus dem sie nach Belieben Kohle verteilen kann



Ich weiß was der Gesetzgeber vorsieht, nämlich das jeder zum Leben wenigstens den normalen Regelbedarf erhalten muß- und das diese Frau nicht korrekt handelt.
Woher nimmst Du Dir das Recht gleich hier zu beurteilen, das diese Frau korrekt handelt?!

Natürlich kann sie nicht nach belieben Kohle verteilen.Diese Gelder sind aber dazu da Menschen zu unterstützen deren Rente aus welchen Gründen auch immer zu gering zum Leben ist.
Das ist auch nichts weshalb man sich zu schämen bräuchte, denn absolut jeder kann in diese Situation geraten - Du übrigens auch!
 
Deinen Frust verstehe ich, die Möglichkeiten hier unterstützt zu werden auch!

Wenn aber beispielsweise:
... meine Wohnung nach dem Mietspiegel 15 euro zu teuer ist!
scheinen Angaben im Bescheid geprüft zu sein!

Du solltest vielleicht versuchen Möglichkeiten auszuloten, wie entsprechende Antragstellungen und Nachweise zu erfolgen haben.

Was hast Du konkret gegen den Bescheid unternommen?
 
Hallo Lena,

was regst du dich auf,es geht nicht nur dir so.
Tausende sind/waren bereits davon betroffen.(z.B.ALG II Empfänger)
(Zu deinem neuen Auto wurdest du nicht befragt ?)

Deine Wohnung ist nicht nur 15 Euro Grundmiete zu teuer,
sondern für dich als Einzelperson von der Quadratmeterzahl zu groß.
Ich habe nicht vergessen,was du in dem Thread,welchen du hast
löschen lassen, an Quadratmeter angegeben hast.

Für diese Anzahl an unangemessenen Quadratmetern werden dir
die anteiligen Nebenkosten auch die Heizkosten abgezogen.
Daraus entsteht der Abzug von 70 Euro.15 Euro zuviel Miete
55 Euro Nebenkostenanteil.

Allerdings muß diese überhöhte Miete plus Nebenkosten noch 6 Monate
nach Eingang des von die erhaltenen Bescheides weitergezahlt werden.
In diesen 6 Monaten sollst/mußt du dich nachweisbar um eine
angemessene Wohnung bemühen.

Die anfallenden Kosten für einen vom Amt geforderten Zwangsumzug wird vom Amt gezahlt werden müssen.
In deinem Krankheitsfall wird es für den Staat eine teure Angelegenheit,wenn du nachweisen kannst,dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist den Umzug allein zu bewerkstelligen.

Was ist denn aus der neuen Bemessung der Wohnung durch dich und
die Vermieterin geworden ?
Die Angaben über die Größe im Mietvertrag stimmten nach deinem "Gefühl" nicht.
Ergaben sich dadurch nicht weniger Quadratmeterzahlen ?
.....
An der Miete für angeblich nicht vorhandene Quadratmeter wurde nichts geändert.

Was hast du jetzt davon ? Gar nichts,wie dir bereits geschrieben wurde.Dein Orginalvertrag liegt dem Amt vor.

Wieso wurde kein neuer Mietvertrag aufgesetzt,die Quadratmeterzahlen/Miete und Nebenkosten gemindert.
wenn die Wohnung in Wirklichkeit kleiner ist als angemietet.

(Mir scheint,eure "genauen Bemessungen" waren nicht so ganz koscher.)
Bitte deine Vermieterin mit der Miete um 15 Euro herunterzugehen.
Wenn du ihr als langjährige Mieterin angenehm bist,wird sie es wahrscheinlich machen,...falls sie nicht total verarmt ist.

Die höheren Nebenkosten ,diese 55 Euro Abzug, werden dir allerdings
erhalten bleiben,falls die Wohnung die vorher angegebene Größe hat
.
Sollten in der Zukunft Nachzahlungen der Nebenkosten auftauchen,werden diese vom Amt ,bei einer unangemessen großen Wohnung nicht mehr übernommen.

Ob meine Meinung dazu stimmt,kann ich nicht sagen.
Habe es nur erlesen.

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Lena,

was regst du dich auf,es geht nicht nur dir so.
Tausende sind/waren bereits davon betroffen.(z.B.ALG II Empfänger)
(Zu deinem neuen Auto wurdest du nicht befragt ?)

Deine Wohnung ist nicht nur 15 Euro Grundmiete zu teuer,
sondern für dich als Einzelperson von der Quadratmeterzahl zu groß.
Ich habe nicht vergessen,was du in dem Thread,welchen du hast
löschen lassen, an Quadratmeter angegeben hast.

Für diese Anzahl an unangemessenen Quadratmetern werden dir
die anteiligen Nebenkosten auch die Heizkosten abgezogen.
Daraus entsteht der Abzug von 70 Euro.15 Euro zuviel Miete
55 Euro Nebenkostenanteil.

Allerdings muß diese überhöhte Miete plus Nebenkosten noch 6 Monate
nach Eingang des von die erhaltenen Bescheides weitergezahlt werden.
In diesen 6 Monaten sollst/mußt du dich nachweisbar um eine
angemessene Wohnung bemühen.

Die anfallenden Kosten für einen vom Amt geforderten Zwangsumzug wird vom Amt gezahlt werden müssen.
In deinem Krankheitsfall wird es für den Staat eine teure Angelegenheit,wenn du nachweisen kannst,dass du gesundheitlich nicht in der Lage bist den Umzug allein zu bewerkstelligen.

Was ist denn aus der neuen Bemessung der Wohnung durch dich und
die Vermieterin geworden ?
Die Angaben über die Größe im Mietvertrag stimmten nach deinem "Gefühl" nicht.
Ergaben sich dadurch nicht weniger Quadratmeterzahlen ?
....
An der Miete für angeblich nicht vorhandene Quadratmeter wurde nichts geändert.

Was hast du jetzt davon ? Gar nichts,wie dir bereits geschrieben wurde.Dein Orginalvertrag liegt dem Amt vor.

Wieso wurde kein neuer Mietvertrag aufgesetzt,die Quadratmeterzahlen/Miete und Nebenkosten gemindert.
wenn die Wohnung in Wirklichkeit kleiner ist als angemietet.

(Mir scheint,eure "genauen Bemessungen" waren nicht so ganz koscher.)
Bitte deine Vermieterin mit der Miete um 15 Euro herunterzugehen.
Wenn du ihr als langjährige Mieterin angenehm bist,wird sie es wahrscheinlich machen,...falls sie nicht total verarmt ist.

Die höheren Nebenkosten ,diese 55 Euro Abzug, werden dir allerdings
erhalten bleiben,falls die Wohnung die vorher angegebene Größe hat
.
Sollten in der Zukunft Nachzahlungen der Nebenkosten auftauchen,werden diese vom Amt ,bei einer unangemessen großen Wohnung nicht mehr übernommen.

Ob meine Meinung dazu stimmt,kann ich nicht sagen.
Habe es nur erlesen.

L.G.Karin




Karin ich habe ehrlich gesagt keine Lust dazu hier noch mal groß und breit alles mögliche zu erzählen.
Das mit dem Auto ist in Ordnung.Ich habe alle Fragen nach Baujahr und Kilometerstand wahrheitsgemäß beantwortet.
Ich verstehe gerade nicht ganz warum Du hier so etwas jetzt schreibst meine Vermieterin hat was geändert.
Bitte lösche das aus Deinem Beitrag.Sie kann ihren Mietvertrag ja ändern wie es ihr beliebt, zumal es davor nicht getimmt hat.
Die Quadratmeterzahl hat so nicht gestimmt, sie hatte sogar den Kelleranteil mit einberechnet.
Ich habe mich da schon erkundigt, ich weiß also, das man die Miete die anfällt auch anrechnen muß.
Wenn die Wohnung wirklich unverhältnismäßig teuer wäre, was nicht so ist, dann wäre das mit dem ausziehen auch berechtigt.
Warum ich mich darüber aufrege ist ganz einfach, weil ich das gleiche mit der gleichen Sachbearbeiterin schon mal durch gemacht habe vor Jahren.Da hat sie genau das gleiche Spiel mit mir gespielt.
Bei jedem Wiederspruch den ich damals eingelegt habe mußte sie dann aber nachgeben weil sie im unrecht war.
Das so etwas total zermürbend ist,noch dazu wenn man nicht gesund ist, kann nur der nach vollziehen der so was schon erlebt hat.

Was mich so aufregt, ist das hier kranke Menschen (es geht ja nicht nur um mich)oft unheimlich unmenschlich behandelt werden, so als könnte sie etwas dafür das sie nicht mehr arbeitsfähig sind.

Ich habe bisher 130 euro an Nebenkosten bezahlt, das wurde nun um 10 euro erhöht.Ich wohne auch in einer Souterrainwohnung wo man schon die Heizung ein bisschen aufdrehen muß weil es von unten kalt ist, dafür fallen Hausmeisterkosten und so was weg.
Ich weiß,das 140 Euro NK angemessen sind.
ok, aber ich lasse das jetzt.



Liebe Grüsse
Lena
 
Zuletzt bearbeitet:
Deinen Frust verstehe ich, die Möglichkeiten hier unterstützt zu werden auch!

Wenn aber beispielsweise:
... meine Wohnung nach dem Mietspiegel 15 euro zu teuer ist!
scheinen Angaben im Bescheid geprüft zu sein!

Du solltest vielleicht versuchen Möglichkeiten auszuloten, wie entsprechende Antragstellungen und Nachweise zu erfolgen haben.

Was hast Du konkret gegen den Bescheid unternommen?


Venia es ist einfach so, das ich heute Mittag diesen Bescheid bekommen habe, und mir das einfach vom Herzen geschrieben hab.

Unterstützung wollte ich vielleicht in so fern, das ich ein bisschen Verständniss erwartet hatte, das hätte natürlich schon gut getan.Ansonsten muß ich damit selber klar kommen.

Ich habe den Bescheid ja erst bekommen, ich werde dagegen Wiederspruch einlegen.Ich weiß auch das sie mir das Geld nicht einfach kürzen dürfen.Ich habe zum Glück übers Internet Menschen gefunden die sich damit sehr gut auskennen, und mir da ein bisschen weiter helfen können, auch die entsprechenden Paragraphen an zu führen.


LG
Lena
 
Zuletzt bearbeitet:
..Sie kann ihren Mietvertrag ja ändern wie es ihr beliebt, zumal es davor nicht getimmt hat.
Die Quadratmeterzahl hat so nicht gestimmt, sie hatte sogar den Kelleranteil mit einberechnet....

Liebe Grüsse
Lena

Nein,sie kann nicht nur "ihren" Mietvertrag ändern !
Ein Mietvertrag ist eine Urkunde.
Dein Exemplar muß angepasst werden.
Somit würde sich für dich eine andere Situation ergeben.
(Verzichte z.B.auf den Keller)

Mach was du willst.Dir kann man nicht helfen.
Dann leg einen Widerspruch,(nicht Wiederspruch) ein.
Mit welcher Begründung ?
Viel Glück dabei.

L.G.Karin
 
Da es nicht nur bei den ALG2-Bescheiden eine verblüffend hohe Zahl von Falschberechnungen gibt , kann man allein schlichte Rechenfehler auch bei den Grusi-Bescheiden annehmen.

Über die Widersprüche entscheidet im Allgemeinen nicht die ausstellende Mitarbeiterin,sondern ein MA der " Rechtsabteilung" o.sonstiger etwas qualifizierteren Stelle.
Also-- warum nicht versuchen?!

Die Begründung muß nicht "ausgefeilt" sein,
da genügt " Die Gesamtsumme wurde m.E. falsch berechnet,es wurden Kosten YX zu Unrecht gekürzt.."

Es gibt online-Rechner,da kann man vergleichen.

Wurde ein Mehrbedarf anerkannt?
Hat man evl.Anspruch auf KV-Kosten...

Grusi ist "Anspruch" ,nicht "eventuell Anspruch".

Da muß man sich weder rechtfertigen noch entschuldigen.

Eine "selbst absichtlich herbeigeführte Lage" als Ausschlußgrund liegt hier doch nun garantiert kaum vor?!

Das Ändern eines Mietvertrages ist AUCH keine "Straftat",wenn beide Seiten einvernehmlich sich einigen,alles korrekt abläuft.

Als Vermieterin verzichte ich doch lieber auf 20 Eu je Monat,als das Risiko mehrerer "mieterloser Monate", Reno-Kosten, unbekannter Neumieter in Kauf zu nehmen.

Ein bestehender MV kann also durch Zusatzklausel geändert werden.

Vielleicht gibt es ja noch Rentenerhöhungen o.Lottogewinn,so daß Lena nicht ewig Grusi beantragen muß.

Dann kann man die Miete auch neuverhandeln.

Ein Umzug ist m.E. völlig unangebracht und überzogen,da ja hier nicht ein "Palast" bewohnt wird?!

Da würde ich einen Enkel/ Nachbarsjungen bitten,mir eine "Optimierungsrechnung" zu machen -- nach wieviel Jahren rentiert sich für's Grusi-Amt der Umzug überhaupt--denn:

Die Umzugskosten/Renokosten... müßte das Amt tragen.

Übrigens:

Man kann das Auto auch besitzertechnisch übertragen an jemanden und sich die Nutzung teilen. Das würde Sinn machen,da eine alleinstehende Person nicht jeden Tag das Auto braucht.

Man könnte auch das Auto verleihen...tageweise...
gegen z.B. Alltagshilfe o.ä. nichtmonetäre Dinge.

Micky
 
Karin ich verstehe offen gestanden nicht Deinen Bewegrund dass Du das alles schreibst.😕 Ich bin wirklich davon ausgegangen das Du mir helfen willst, das tust Du aber mit dem was Du hier schreibst nicht!

Natürlich habe ich auch den gleichen Mietverrag erhalten.

Was glaubst Du wenn jeder hier mal seine Wohnung nachmessen würde,in den meisten Mietverträgen ist die qm Zahl zu hoch angegeben.
Was Du geschrieben hast, das ich meine Vermieterin bitten soll mit der Miete runter zu gehen, das möchte ich nicht tun, denn die Wohnung ist so schon günstig.
Ich bin mir ziemlich sicher, das ich auch wenn ich über das Wohnungsamt nach einer Wohnung suchen würde, keine günstigere bekäme, denn da wären dann mit Sicherheit die Nebenkosten teurer.
Andere Mieter erhöhen die Miete alle paar Jahre, und ich soll fragen, ob sie si enicht senkt, ne das kann ich nicht machen -ist mir zu peinlich.
außerdem weiß ich das es vom Amt nur Schickane ist das ich den Antrag ganz zurück ziehe.Ich kenne diese Frau seid ein paar Jährchen glaub mir das.

.Und der Keller oder Kelleranteil darf bei eine Berechnung der Wohnung überhaupt nicht dazu gerechnet werden.

Mit der Begründung das mir dieses Existenzminimum nicht noch gekürzt werden darf werde ich Widerspruch einlegen.Zumal die Wohnung kaum größer ist als sie sein dürfte, und nicht teurer als eine kleinere es wäre.


LG
Lena







Nein,sie kann nicht nur "ihren" Mietvertrag ändern !
Ein Mietvertrag ist eine Urkunde.
Dein Exemplar muß angepasst werden.
Somit würde sich für dich eine andere Situation ergeben.
(Verzichte z.B.auf den Keller)

Mach was du willst.Dir kann man nicht helfen.
Dann leg einen Widerspruch,(nicht Wiederspruch) ein.
Mit welcher Begründung ?
Viel Glück dabei.

L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
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