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Grundschuld

G

Gast

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Ich brauche eine Umschuldung. Auf 2 meiner Objekte ist die lakra jeweils mit 308000 erstrangig eingetragen habe dort aber nur noch 252.000 schulden jetzt wollte ich eine pfandfreigabe, die umschuldende Bank möchte hier noch eine 2. rangige, verwertbare Grundschuld. nun sagt die lakra sie wolle auf beiden häusern 250.000 eingetragen lassen und die andere bank könne dann auf beiden häusern mit 50.000 dahinter. da sagt meine bank, dass sie das nur achen würden, wenn die lakra auf einem gebäude auf 100.000 runtergehen, da in dem fall die 50.000 für sie als verwertbare grundschuld in frage kommen würde, kann die lakra einfach auf beiden hausern die gesamtsumme an grundschuld verlangen
 

Hallo Gast,

schau mal hier: Grundschuld. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo Gast,
bekommst du die beiden Parteien bzw.
vertretungsberechtigte Vertreter irgend-
wie an einen Tisch zum Gespräch? Ich
denke mal, da ließe sich das am ehesten
klären. Meines Wissens ist da viel Verhand-
lungsspielraum drin und jede Bank versucht
halt, sich doppelt und dreifach abzusichern.

Gruß, Werner
 
Ich verstehe auch nix, aber wenn die Papiere so chaotisch sind wie der Beitrag würd ich sofort Privatinso beantragen 😀
 
Also ich tippe drauf er hat mehrere Häuser und zwei sind beschuldet - aber das ist dermaßen ins Grüne getippt. 😀

Ich kenne mich ja in einige Finanzthemen aus, aber da fehlen bei ihm so vielen Sätze mit Informationen dazwischen. 😕

Zum Glück hab ich Urlaub und muss sowas heute nicht verstehen. 😀

Kanja
 
Hallo,

Zwei Objekte:

Objekt 1 = Grundschuld € 308.000,00

Objekt 2 = Grundschuld € 308.000,00

Gesamtgrundschuld = € 616,000,00

Restschuld € 252.000,00

Mit der Darlehensaufnahme hast Du bei Deiner Bank ( Lakra) bestimmt eine Sicherungszweckerklärung unterzeichnet.


Diese regelt die die Absicherung der Darlehen. Da wird vereinbart sein, dass beide Grundschulden zur Sicherung der aufgenommenen Darlehen haften.

Um Deine Frage zu beantworten, ja das können sie.

Du kannst die Löschung der nicht mehr zur Sicherung benötigten Grundschuldteile verlangen.

Somit könnten sie sich aber immer noch mit € 252.000,00 auf jedem Objekt absichern.

Das zur Beantwortung deiner Frage .

Wenn Du mehr wissen willst lass es uns wissen.

Mit freundlichem Gruß
Margret
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