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Gast
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Ich brauche eine Umschuldung. Auf 2 meiner Objekte ist die lakra jeweils mit 308000 erstrangig eingetragen habe dort aber nur noch 252.000 schulden jetzt wollte ich eine pfandfreigabe, die umschuldende Bank möchte hier noch eine 2. rangige, verwertbare Grundschuld. nun sagt die lakra sie wolle auf beiden häusern 250.000 eingetragen lassen und die andere bank könne dann auf beiden häusern mit 50.000 dahinter. da sagt meine bank, dass sie das nur achen würden, wenn die lakra auf einem gebäude auf 100.000 runtergehen, da in dem fall die 50.000 für sie als verwertbare grundschuld in frage kommen würde, kann die lakra einfach auf beiden hausern die gesamtsumme an grundschuld verlangen