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großes problem beim sorgerecht!

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S

sflei

Gast
Hallo!
Ich habe seit ein paar wochen ein problem mit dem vater von meinem sohn!

sind seit 4 jahren auseinander, mein sohn ist 5! Haben nie geheiratet!
seitdem der vater eine neue freundinn hat, hat er sich total verändert!

ich war vorher mit der freundinn gut befreundet! Habe ihr die Freundschaft gekündigt! Sie meint ich wäre kindisch was sagt ihr dazu?

kurzfassung! es geht ums sorgerecht! war beim jugendamt, habe mich erkundigt, es gibt keine unterlagen davon das wir das gemeinsamme sorgerecht haben!
habe auch zu hause nichts liegen!

nach 5jahren kann ich mich nicht mehr erinnern ob ich was unterschrieben habe!

Egal wo man das gemeinsamme sorgerecht unterschreibt, muss das jugendamt unterlagen bekommen von denen? Der vater meint aber er hat sich erkundigt, wir hätten beide das sorgerecht und deswegen musste er auch nicht zum Bund!

Ab 98 gibt es eine neue regelung beim Bund, kennt sich einer damit aus?woher hat er das? es wurde nie was unterschrieben?
er hat per sms auch nicht geschrieben du bist doch doof du hast da was unterschrieben!
Das ist alles merkwürdig!

Mein sohn braucht frühförderung, da will der vater auch nichts von wissen, weil er meint ich hatte 5jahre mit meinem sohn, ich hätte versagt!

Welche gründe muss der vater haben um mir das kind wegzunehmen?

Nächstes Jahr heirate ich meinen neuen partner und wir wohnen schon zusammen!

Wann kann das Jugendamt einem das sorgerecht entziehen?

Kann mir einer helfen wer jetzt recht hat? der kerl bringt mich durcheinander!

Bitte um Antwort!

Danke!




 
Also mach Dir keine Sorgen der spinnt doch ....

Also mein Freund und ich haben auch einen gemeinsamen Sohn 99 geboren . Wir wollten das gemeinsame Sorgerecht .
Da wir nicht verheiratet sind habe ich von der Gebrt des Kindes an , das ALLEINIGE Sorgerecht .
Also mußten wir zum Jugendamt und es wurde ein beglaubigte "Urkunde über die gemeinsame elterliche Sorge" (Sorgeerklärung) angefertigt das ich damit einverstanden bin , das auch er das Sorgerecht hat. Ohne meine Unterschrift wäre das nicht möglich gewesen. Da mußten wir sogar unsere Personalausweisnummer angeben und die Adresse geb. Datum , da steht alles genau drauf ...
Diese Urkunde bekam jeder von uns beiden .

Wenn Ihr so etwas nicht gemacht habt mach Dir keine Sorge...

Falls Du Angst hast das er Dich beim Jugendamt "anschwärtzt" so auf schlechte Mutter und das Sorgerecht beantragt usw.

geh Du sofort hin und sag denen das Du Probleme hast mit dem Mann und das Du nicht willst das er das Kind bekommt . Sag das Du Angst hast das er Lügengeschichten erzählt ... dann wissen die schon mal bescheid ...Dann hat er auch keine Chance !!!!!!!

Kümmert er sich denn um den Kleinen ( tut er das nicht verringern sich die Chancen für ihn noch mehr ) und zahlt Unterhalt .


Alles Liebe Shalimar
 
Hallo,

also, wer nach 1998 ein Kind geboren hat und der Vater (bei nicht Verheirateten) die Vaterschaft anerkennt. Somit haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Nur für Kinder (Unehelich) die vorm 31.12.1997 geboren sind, galt das Alleinige Sorgerecht, auch wenn die Vaterschaft anerkannt ist.
 
Er bezahlt an das amt was! ich bekomme unterhaltsvorschuß 127 euro!
Er nimmt ihn meist alle 14 tage, aber er hat auch noch das glück, das er bei seiner schwester und mutter wohnt, da kann er mein sohn ja auch viel abgeben!

Kann denn sein das, das jugendamt sich geirrt hat?

Muss so eine erklärung in deren pc oder akte stehen wenn ich was unterschriebe habe? der kerl hat mich verunsichert!

wisst ihr was über das aufentahltsbestimmungsrecht?

Wie sieht denn die gemeinsamme sorgeerklärung aus?
Ist das nur ein kleiner zettel oder schon mehrseitig?
er hat mich unsicher gemacht und ich weiß garnicht mehr wer die richtigen informationen gibt!

ALSO MEINT IHR DAS JUGENDAMT HAT ALLES ERFASST?
MUSS DENN AUF DER GEBURTSURKUNDE AUCH WAS STEHEN?

LIEBE GRÜßE
 
Hallo ...

Also : Der Typ hat Dich ja ganz schön verunsichert aber laß Dich nicht verrückt machen , der kann gar nichts machen ...

Paß auf , das ist so ...

Ihr seid nicht verheiratet , das bedeutet Du hast automatisch das Sorgerecht und auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht !

Das kann Dir auch keiner nehmen außer Du fällst richtig negativ auf oder hast Probleme mit Drogen usw. aber selbst da ist es normalerweise nicht so einfach Dir das zu entziehen.

Was ich nicht verstehen kann , und sei jetzt nicht böse wenn das hart klingt :

Wie kann man vergessen das man was unterschreibt ??? Wenn es so war ...
Du kannst doch nicht vergessen haben das ihr zusammen beim Jugendamt ward und dort belehrt wurdet , die lesen Dir ne ellenlange
Sorgerechtserklärung vor , und fragen nach Deinem Einverständnis , ob Du damit einverstanden bist das er auch das Sorgerecht bekommt .
Die erzählen da die Vor- und Nachteile. usw.
Da kann man auch nicht so hinkommen sondern dann hättet ihr einen Termin bekommen . Das ist keine Sache von 5 min sondern von fast einer Stunde.
Und das ganze ist ein Zettel DIN 4 Urkunde halt . Du bekommst einen er bekommt einen und beim Jugendamt steht es in der Akte von dem Kleinen . Ihr mußtet alles angeben und wie gesagt die Pässe vorlegen , also daran müßtet Du Dich doch erinnern .
Auf der Geburtsurkunde steht das nicht , also ich kann mir nicht vorstellen das ihr das gemacht habt soetwas vergißt man auf keinen Fall . Und außerdem wirst Du auch extra darauf aufmerksam gemacht , diese Urkunde sehr gut aufzubewahren , so was legt man nicht auf die Seite ...

Der will Dir bloß Angst machen oder was weiß ich was , laß Dir da nur nix einreden !!!!

Alles Liebe Shalimar
 
Hallo,

also, wer nach 1998 ein Kind geboren hat und der Vater (bei nicht Verheirateten) die Vaterschaft anerkennt. Somit haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Nur für Kinder (Unehelich) die vorm 31.12.1997 geboren sind, galt das Alleinige Sorgerecht, auch wenn die Vaterschaft anerkannt ist.

Nein das ist NICHT richtig !!!!!!!!

Anerkennung der Vaterschaft hat nicht mit dem Sorgerecht zu tun !!!!

Ich bekam ein Kind 1993 bin nicht verheiratet der Vater hat die Vaterschaft anerkannt . Ich hab das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht .

Mein zweites Kind bekam ich 1999 , bin immer noch nicht verheiratet .
Auch er hat die Vaterschaft beim Jugendamt anerkannt , trotzdem hatte ich das alleinige Sorgerecht .
Er wollte jdoch das wir das gemeinsame Sorgerecht haben .
Wir mußten einen neuen Termin beim Jugendamt machen . Die haben uns fast eine Stunde lang eine Erklärung gegeben . Vor- und Nachteile des gemeinsamen Sorgerechts . Dann wurde eine Urkunde ausgestellt wo ich Unterschreiben mußte das ich auch wirklich damit einverstanden bin .

Mach Dich bloß nicht verrückt . Und wenn Du da gewesen bist heute dann hast Du ja auch nachgefragt oder ?
Was haben die denn gesagt ?

Die müssen das wissen steht in den Akten von Eurem Kind !!!!

LG Shalimar
 
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