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Gibt es eine Mindestmietdauer im Studentenwohnheim?

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Gast

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Hallo allerseits!

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mich auf die Liste für Studentenwohnheime gesetzt und nun einen Platz angeboten bekommen.
Ich könnte dort zum 1.5. einziehen. Gleichzeitig habe ich mich bei einem privaten Studentenwohnheim beworben und heute eine Zusage bekommen. Dort könnte ich jedoch erst zum 1.10. einziehen.
Da mir das letztere Angebot bzw. Wohnheim deutlich besser gefällt, da ich hier mein eigenes Badezimmer hätte und mir nur die Küche mit den anderen Bewohnern teilen müsste werde ich auf jeden Fall den Vertrag mit Mietbeginn zum 1.10 unterschreiben.
Ich muss jedoch so schnell wie möglich raus von zu Hause und überlege jetzt auch dem Wohnheim mit Mietbeginn am 1.5 zuzusagen und dann zum 1.10 zu kündigen.
Mir stellt sich allerdings die Frage, ob ich das überhaupt darf. Also, ob es eine Mindestmietdauer in Studentenwohnheimen gibt?
Denn es gibt die sog. Kurzzeitmiete für max. 6 Monate, das hätte man aber in der Bewerbung angebene müssen, da andere Preise. Das habe ich aber nicht angegeben, weil ich das ja noch nciht wusste.
Kann ich also zum 1.5 einziehen und zum 1.10 kündigen und in das andere Wohnheim ziehen?
Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar
Viele Grüße
 
Mindestlaufzeiten sind eigentlich dem Mietvertrag zu entnehmen. Ansonsten ruf dort bei den verantwortlichen an und frag einfach nach. Entweder es geht und sie machen es, oder es geht nicht und kommt somit ja auch nicht mehr in Frage, richtig? Was wäre mit einer Zwischenmiete in einer WG?
 
Du hast doch einen vertrag! Guck mal rein.

Bei uns war es aber immer so eng, dass man im Netz oder am Schwarzen brett schnell einen Nachmieter gefunden hat.
 
Hi 🙂
Danke für die Antworten.
Ich habe heute mit der Hausverwaltung telefoniert und es ist möglich zum 01.10. wieder zu kündigen. Bei Studentenwohnheim gilt eine Kündigungsfrist von 6 Wochen muss also nur die Frist einhalten.
Ist alles also gut gelaufen 🙂
 
Bei euch ist das so. Es gibt auch Studentenwerke, die haben 6 Monate. Und einfach selbst Nachmieter suchen erlauben auch nicht alle.
 
Einen Nachmieter darf niemand verbieten. Sie dürfen 2 ablehnen, den dritten müssen sie nehmen lt allgemeinem Mietgesetz. Aber das nur am Rande - für den/die TE ist ja alles super gelaufen , herzlichen Glückwunsch und schöne Ostern!🙂
 
Einen Nachmieter darf niemand verbieten. Sie dürfen 2 ablehnen, den dritten müssen sie nehmen lt allgemeinem Mietgesetz.
Gib mal einen Link auf das von dir zitierte Mietgesetz samt dem Wortlaut, der das vorschreibt.

Das ist ein Märchen, das offensichtlich nicht tot zu kriegen ist. Der Vermieter muss keinen einzigen vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, da können hunderte von Vorschlägen gemacht werden.
 

Ja genau: Öhm, was? Du beziehst dich mit deiner Aussage auf das "allgemeine Mietgesetz", in dem es angeblich einen Paragraphen geben soll, in dem steht, dass man als Vermieter spätestens den 3. Nachmietervorschlag akzeptieren muss. Der Link zum genauen Wortlaut diesem von dir zitierten Paragraphen wäre schon interessant. Ich finde ihn nicht. Da du deine Behauptung nicht zurücknimmst, scheint es ihn doch zu geben, oder?
 

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