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Gast
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Hallo allerseits!
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich auf die Liste für Studentenwohnheime gesetzt und nun einen Platz angeboten bekommen.
Ich könnte dort zum 1.5. einziehen. Gleichzeitig habe ich mich bei einem privaten Studentenwohnheim beworben und heute eine Zusage bekommen. Dort könnte ich jedoch erst zum 1.10. einziehen.
Da mir das letztere Angebot bzw. Wohnheim deutlich besser gefällt, da ich hier mein eigenes Badezimmer hätte und mir nur die Küche mit den anderen Bewohnern teilen müsste werde ich auf jeden Fall den Vertrag mit Mietbeginn zum 1.10 unterschreiben.
Ich muss jedoch so schnell wie möglich raus von zu Hause und überlege jetzt auch dem Wohnheim mit Mietbeginn am 1.5 zuzusagen und dann zum 1.10 zu kündigen.
Mir stellt sich allerdings die Frage, ob ich das überhaupt darf. Also, ob es eine Mindestmietdauer in Studentenwohnheimen gibt?
Denn es gibt die sog. Kurzzeitmiete für max. 6 Monate, das hätte man aber in der Bewerbung angebene müssen, da andere Preise. Das habe ich aber nicht angegeben, weil ich das ja noch nciht wusste.
Kann ich also zum 1.5 einziehen und zum 1.10 kündigen und in das andere Wohnheim ziehen?
Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar
Viele Grüße
Ich habe folgendes Problem:
Ich habe mich auf die Liste für Studentenwohnheime gesetzt und nun einen Platz angeboten bekommen.
Ich könnte dort zum 1.5. einziehen. Gleichzeitig habe ich mich bei einem privaten Studentenwohnheim beworben und heute eine Zusage bekommen. Dort könnte ich jedoch erst zum 1.10. einziehen.
Da mir das letztere Angebot bzw. Wohnheim deutlich besser gefällt, da ich hier mein eigenes Badezimmer hätte und mir nur die Küche mit den anderen Bewohnern teilen müsste werde ich auf jeden Fall den Vertrag mit Mietbeginn zum 1.10 unterschreiben.
Ich muss jedoch so schnell wie möglich raus von zu Hause und überlege jetzt auch dem Wohnheim mit Mietbeginn am 1.5 zuzusagen und dann zum 1.10 zu kündigen.
Mir stellt sich allerdings die Frage, ob ich das überhaupt darf. Also, ob es eine Mindestmietdauer in Studentenwohnheimen gibt?
Denn es gibt die sog. Kurzzeitmiete für max. 6 Monate, das hätte man aber in der Bewerbung angebene müssen, da andere Preise. Das habe ich aber nicht angegeben, weil ich das ja noch nciht wusste.
Kann ich also zum 1.5 einziehen und zum 1.10 kündigen und in das andere Wohnheim ziehen?
Wäre für schnelle Antworten sehr dankbar
Viele Grüße