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Gewohnheitsrecht

P

PGalore

Gast
Ich arbeite seit über 10 Jahren als Altenpflegerin im Tagdienst.Es gab immer 2 feste Dauernachtwachen.Nun hat eine 100%-Kraft davon gekündigt&trotz Wiederstand will unsere Leitung keine neue Dauernachtwache einstellen.Der Tagdienst soll die restlichen Nächte abdecken.Bei Krankheitsausfall mal einspringen ist ja okay-aber regelmässig der Horror!Weiss jemand,ob da nicht das Gewohnheitsrecht gilt???
 
Da gilt vor allem dein Arbeitsvertrag.
Wenn der beinhaltet, dass du im Dreischichtsystem arbeitest, dann hattest du bislang Glück und musst jetzt aber ran.
 

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