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Gewalttätiger Vater will Umgang mit autistischem Kind

Lilly-Marlen

Neues Mitglied
Hallo!
Meine beste Freundin hat ein großes Problem und ich bin verzweifelt dabei ihr zu helfen.

Hier erst einmal die Geschichte:
Meine beste Freundin lebt in Scheidung. Ihr Mann hat sie verlassen. Mit diesem Mann hat Sie zwei Jungs, Zwillinge im Alter von 4 Jahren. Eines dieser Kinder ist stark entwicklungsverzögert, es hatte bereits mehrere Operation, ausserdem hat es bis zu einer Gehöroperation im letzten Jahr kein Hörvermögen gehabt. Das Kind spricht nicht, ist sehr kompliziert im Umgang (Schreien, Wutausbrüche, Schlaflosigkeit) und es besteht der Verdacht auf Autismus, aber kein Arzt traut sich eine konkrete Diagnose zu stellen. Man muss sehr auf dieses Kind aufpassen, da es sonst weg läuft. Das zweite Kind spricht zwar, hat aber extreme Ängste gegenüber fremden Personen, vor allem Männer, im Kindergarten hat es immer noch sehr starke integrative Probleme und versteckt sich zu einem großen Teil der Zeit, trotz intensiver Bemühungen der Kindergärtnerinnen, unter dem Tisch.

Der Noch-Mann meiner Freundin war in der Ehe ihr gegenüber gewalttätig, was sie leider nie zur Anzeige gebracht hat. Aus Angst vor ihm hat Sie es auch nicht geschafft sich zu trennen und war froh als er Sie verlassen hat. Kontakt hatte er während der Ehe kaum zu den Kindern, da er tagsüber fast nie da war. Wenn er doch zu Hause war kam er nicht mit dem Verhalten der Kinder zurecht, vorallem mit dem des „Autisten“. Die Kinder haben sich nicht einmal von ihm wickeln lassen. Er hat sie ständig auf sehr merkwürdige Weise für angeblichen Ungehorsam gestraft, sie angeschrien und geschüttelt. An einem der wenigen Momente in denen er mit den beiden alleine war hatte der „Autist“ danach einen Nasenbruch (was wieder einmal operiert werden musste) und keiner weiss genau was passiert ist.

Jetzt hat er sein Umgangsrecht mit den Kindern eingeklagt. Es hat auch nach seinem Auszug einen Monat gedauert bis er das erste Mal nach seinen Kindern „gefragt“ hat, mit der SMS „am Sonntag hol ich die Kinder“. Vom Richter hat er betreuten Umgang zugesprochen bekommen, das heißt dass er in Anwesenheit einer fremden Person mit den Kindern spielen darf. Diese Person schreibt dann einen Bericht über die Treffen, anhand derer dann der Richter entscheiden soll. Bei diesem Umgang ist vorgesehen, dass die Mutter draußen wartet. Bisher war das nicht möglich, da die Kinder geschrien und geweint haben wenn meine Freundin den Raum verlassen hat. Beim letzten Umgang wurde sie dann von der Betreuerin dazu gezwungen, die Kinder haben die ganze Zeit geweint und gerufen. Seit dem ersten Umgang ist das Verhalten der Kinder zu Hause und im Kindergarten noch schlimmer geworden. Die Kindergärtnerin hat sie angerufen und gefragt was los war, weil die beiden Amok gelaufen sind und sich nicht mehr zum Anziehen oder wickeln anfassen lassen wollten. Sie schlafen fast nicht mehr, schreien sobald meine Freundin den Raum verlässt oder aus dem Auto aussteigt, verstecken sich hinter ihren Händen und weinen wenn Sie mit fremden Menschen konfrontiert werden. Sie sind völlig verstört! Das autistische Kind schlägt sich seit dem ständig selbst gegen den Kopf.

Der Richter hat ihr gesagt dass er in naher Zukunft die Kinder dem Vater mit nach Hause geben wird, weil er einen „ verantwortungsbewussten Eindruck macht“, obwohl er noch nicht einmal den Bericht über den Umgang gelesen hat.

Die Kinder sind wirklich total verstört. Das eine Kind hat gesagt „Ich will nicht mit dem Mann mit, ich will bei der Mama bleiben“, aber da es sonst mit keinem redet glaubt meiner Freundin niemand. Und um das Recht der Kinder NEIN zu sagen kümmert sich keiner. Sie ist echt verzweifelt, weil sie Angst um das Wohl ihrer Kinder hat wenn er Sie mitnimmt, der schafft es nie das autistische Kind zu beaufsichtigen!

Kann irgendjemand einen Rat geben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

seufz, wo fange ich an...

Zuallerst, ich kann das Problem und die damit verbundene Sorge nachvollziehen.

Deine Freundin wird da jedoch nicht viel machen können.
Vor Gericht interessiert bezüglich des Umganges nicht, dass der Vater gegenüber der Mutter gewalttätig war (auch, wenn hier bestimmt wieder Gegenstimmen kommen aus berechtigten verletzten moralischen Gefühl heraus).

Das Gericht interessiert bezüglich des Umganges auch nicht, dass der Vater keinen Unterhalt gezahlt, die Wohnung gekündigt, und damit eine existenzell bedrohliche Lage geschaffen hat.
(Gericht trennen strikt zwischen Unterhalt und Umgang.)

Ganz gleich, was man moralisch und menschlich davon hält - das sind Punkte, die man bei der jetzigen Rechtsprechung akzeptieren muss.

Das Gericht fragt sich:
Ist der Vater interessiert an den Kindern?
Ist er den Kindern gegenüber gewalttätig?
Selbst der Wille der Kinder wird hier (leider - besonders, wenn sie kleiner sind) häufig übergangen - denn es könnte ja sein, dass das Kind vom betreuenden Elternteil beeinflusst wird, dass sich der Kontakt mit der Zeit verbessert, wenn man den Umgang nur genug fördert. Das ist das Denken.

Es wird hier immer vom Guten ausgegangen - Kinder brauchen beide Elternteile. Der Umgangselternteil muss vielleicht nur erst lernen richtig mit ihnen umzugehen. Kontakt ist wichtig.
Teilweise etwas eindimensional, zugegeben, aber im Moment ist es so.

Deine Freundin schadet sich eher selbst, wenn sie zu sehr gegen ihren Ex-Mann vorgeht. Ihr wird dann nämlich die Fähigkeit abgesprochen zwischen Eltern- und Kindebene zu trennen. Im schlimmsten Fall kommt dann noch das Wort "fehlende Bindungstoleranz" ins Spiel.

Wenn das Gericht beschliesst, dass der Vater unbetreuten Umgang haben soll, wäre es wichtig, sich daran genau zu halten. Möglichst alles aufschreiben. Selbst ein Auge darauf haben, ob es den Kindern beim Vater gut gegangen ist. Sollten sich Misshandlungen zeigen - alles dokumentieren, so viele Beweise wie möglich.
 
Hallo, danke erstmal für deine Antwort

"Das Gericht fragt sich:
Ist der Vater interessiert an den Kindern?
Ist er den Kindern gegenüber gewalttätig?
Selbst der Wille der Kinder wird hier (leider - besonders, wenn sie kleiner sind) häufig übergangen - denn es könnte ja sein, dass das Kind vom betreuenden Elternteil beeinflusst wird, dass sich der Kontakt mit der Zeit verbessert, wenn man den Umgang nur genug fördert. Das ist das Denken."

Er war den kindern gegenüber ja handgreiflich. Das autistische Kind hat er geschüttelt und bei seinen Stereotypen immer von allem weggezerrt und angeschrien! Zur Strafe hat er die damals zweijährigen Kinder schreiend aus der Wohnung ausgesperrt. Und was es mit der gebrochenen Nase des Autisten auf sich hatte weiß bis heute keiner, er sagt das Kind wäre unglücklich gestürzt... Ich weiss nicht ob du dich mit Autismus auskennst? Autisten sind immer Sonderfälle. Das Kind kann sich nicht artikulieren. Die Ärzte trauen sich alle nicht aus Angst es könne sich noch entwickeln und sie hätten eine Fehldiagnose gestellt.

Wie kann man das denn alles gesetzlich trennen? Welche Mutter würde seine Kinder freiwillig einem Mann geben der die Kinder schon gröber angepackt hat?

"Deine Freundin schadet sich eher selbst, wenn sie zu sehr gegen ihren Ex-Mann vorgeht. Ihr wird dann nämlich die Fähigkeit abgesprochen zwischen Eltern- und Kindebene zu trennen. Im schlimmsten Fall kommt dann noch das Wort "fehlende Bindungstoleranz" ins Spiel."

Sie ist nicht gegen ihn vorgegangen. Sie macht immer alles brav wie der Richter es sagt. Vor diesem Urteil hat sie dem "Vater" angeboten einen Umgang in der ehemaligen Ehewohnung zu haben (als sie diese noch bewohnt hat), den er aber nur selten wahrgenommen hat...

Mir wurde von einem Fall erzählt, bei dem der Mann seine Frau früher regelmäßig blau geschlagen hat und der von einem Psychiater nachgewiesen bekommen hat das er eine unberechenbare psychische Störung hat. Der kriegt seine Kinder alle zwei Wochenenden über Nacht nach Hause, obwohl sie das nicht wollen und jedesmal Sonntags von der Polizei wieder mit Gewalt beim Vater abgehohlt werden müssen, weil er sie nichtmehr herausgibt. Was ist das denn für eine Welt? Denkt da keiner dran was das alles für psychische Störungen bei den Kindern auslöst wenn die das alles mitmachen müssen? Ganz zu schweigen von der Gefahr, dass der Mann seine Psyschosen zur Zeit des Umganges bekommt...
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

"DAS Gericht muss ich in erster Linie fragen, dient der Umgang dem Kindeswohl - wenn nicht, was sind die Gründe

manipuliert die Mutter die Kinder gegen den Vater?
gibt es keine Beziehung zwischen Kindern und Vater, wenn nein, warum - wie kann Beziehung aufgebaut werden?
wie verläuft der begleitete Umgang, was sagen die Betreuer über den Umgang?
wie ist die Interaktion zwischen dem Vater und den Kindern, kann er auf ihre Bedürfnisse eingehen, ist er ihnen zugewandt, et?
wie sinnvoll ist es, dass die Mutter draußen sitzt?
wäre ein Umgang erst mit einem Kind sinnvoller?"

Sie manipuliert die Kinder nicht und eine Beziehung hat sich nicht aufgebaut, da er wenn er nicht auf der Arbeit war, von den Kindern, vorallem dem autistischen, genervt war und dann weggefahren ist oder meine Freundin mit den Kindern weggeschickt hat.
Er kann garnicht auf die Kinder eingehen.
Die Kinder können nicht getrennt werden. Das autistische Kind dreht dann durch und das Andere fragt dauerhaft nach ihm.

"und was ist mit dem Verfahrensbeistand für die Kinder?"

Von einem Verfahrensbeistand habe ich noch nichts gehört. Was ist das?
 
Zuletzt bearbeitet:
"SUper Situation - die Eltern hochstrittig, der Vater im Raum, die Mutter davor und mittendrin die Kinder. Prost Mahlzeit, dass da die Betreuer die Mutter nicht ganz rausgesetzt haben, wundert mich.
oder dass sie es Abschnittsweise gemacht haben - ich fange damit immer Schritt für Schritt an - erst mit Mutter, dann geht Mutter kurz raus, dann immer etwas länger bis Mama sie abgibt und verschwindet. Sie kommt ja wieder."

Die Situation ist bescheiden für die Kinder, das ist klar, aber schrittweise wurde hier nichts gemacht. Die Betreuerin hat die Kinder einmal gesehen und beim nächsten Besuch war gleich der Vater mit dabei. Am darauf folgenden Besuch musste sie dann, nachdem eines der Kinder sich aus der Umklammerung lösen lies, gleich ganz draußen sitzen.



"Woher weißt du das? Beim begleiteten Umgang gibt es Anleitung und Gespräche mit dem Vater, warst du dabei?"
Bei den Gesprächen mit dem Vater, wenn sie stattgefunden haben, war ich natürlich nicht dabei. Ich kann nur von dem sprechen, was ich mitbekommen habe.


"wurde dir nach dem Umgang ein feedback von der Betreuungsperson gegeben?" Das einzige feed-back war: die kinder gewöhnen sich schon dran.



"wir reagiert das autistische Kind bei dem Umgang?"
Das autistische Kind reagiert mit extremen Stereotypen. Es schubst den Vater weg, der sich im versucht aufzuzwingen. Es möchte nicht angefasst werden.

"und das andere Kind? "
Das andere Kind klammert sich an seine Mutter und spricht nicht. Es drückt sein Gesicht in den Schoß der Mutter.


"jemand der die Interessen der Kinder vor Gericht vertritt, wie ein Anwalt praktisch." Ist das jemand vom Jugendamt? der einem zugewiesen wird?

Woher kennst du dich mit dem Thema aus?
Sie war übrigens von Anfang an für einen Umgang, sonst hätte sie ihm nicht schon vor dem Gericht die Möglichkeit dazu gegeben. Das Argument mit, dass die Kinder fühlen dass sie keine "Erlaubnis" hätten ist damit auszuschließen. Sie hat nur Angst wegen der erhöhten Betreuungsbedürftigkeit und natürlich dem veränderten Verhalten/ Zustand der Kinder.
 
Zuletzt bearbeitet:
Er war den kindern gegenüber ja handgreiflich. Das autistische Kind hat er geschüttelt und bei seinen Stereotypen immer von allem weggezerrt und angeschrien! Zur Strafe hat er die damals zweijährigen Kinder schreiend aus der Wohnung ausgesperrt. Und was es mit der gebrochenen Nase des Autisten auf sich hatte weiß bis heute keiner, er sagt das Kind wäre unglücklich gestürzt...

Dafür existiert kein Beweis.
Eine Umgangsaussetzung zu erreichen ist bei der jetzigen Rechtsprechung schwer. Das beste ist immer noch betreuter Umgang, dieser wird jedoch immer wieder auf seine Notwendigkeit überprüft.

Ich weiss nicht ob du dich mit Autismus auskennst? Autisten sind immer Sonderfälle. Das Kind kann sich nicht artikulieren. Die Ärzte trauen sich alle nicht aus Angst es könne sich noch entwickeln und sie hätten eine Fehldiagnose gestellt.

Doch, ich kenne Autismus.
Dennoch ist es der Vater. Das ist kein Argument vor Gericht.

Wie kann man das denn alles gesetzlich trennen? Welche Mutter würde seine Kinder freiwillig einem Mann geben der die Kinder schon gröber angepackt hat?

Ich schrieb von einer Trennung bezüglich Gewalt gegenüber der Mutter und Unterhalt - von Gewalt gegenüber dem Kind habe ich diesbezüglich nichts geschrieben.


Mir wurde von einem Fall erzählt, ...

Was möchte die Mutter denn? Wie möchte sie den Umgang geregelt haben?
 
Was möchte die Mutter denn? Wie möchte sie den Umgang geregelt haben?

Hallo! Danke erstmal für deine Antwort.
Sie möchte eine Regelung, mit der auch die Kinder zurecht kommen.
Auf jeden Fall hat sie große Bedenken wegen der alleinigen Betreung, deswegen möchte sie auf jeden Fall das der Vater bei der Betreung erstmal weiterhin unterstütz wird. Wie ist das mit dem Nachweis einer Notwendigkeit für einen betreuten Umgang?

Und Sie braucht eine Regelung, welche die Kinder besser verkraften. Die beiden können einem wirklich leid tun. Seit dem ersten Umgang entwickeln sich beide zurück. Sie schlafen extrem schlecht, sind nervös und unruhig.
 
Hallo! Danke erstmal für deine Antwort.
Sie möchte eine Regelung, mit der auch die Kinder zurecht kommen.
Auf jeden Fall hat sie große Bedenken wegen der alleinigen Betreung, deswegen möchte sie auf jeden Fall das der Vater bei der Betreung erstmal weiterhin unterstütz wird. Wie ist das mit dem Nachweis einer Notwendigkeit für einen betreuten Umgang?

Da kann nur ein Antrag gestellt werden, das muss deine Freundin mit ihrem Rechtsanwalt besprechen. Da das Gericht den betreuten Umgang aufheben möchte, hat es wahrscheinlich eine gute Rückmeldung von Seiten des Jugendamts bekommen.

Und Sie braucht eine Regelung, welche die Kinder besser verkraften. Die beiden können einem wirklich leid tun. Seit dem ersten Umgang entwickeln sich beide zurück. Sie schlafen extrem schlecht, sind nervös und unruhig.

WAS ist konkret eine Regelung, die die Kinder verkraften? Das kann nur deine Freundin vorschlagen, sonst wird das Gericht seine eigenen Vostellungen dazu befürworten.


Gerade das Argument mit dem schlecht schlafen etc. finde ich riskant... bei Autisten ist eine solche Reaktion zu erwarten, schließlich ändert sich doch sehr viel im Leben des Kindes. Das Geschwisterkind scheint recht eng verbunden zu sein mit dem Autisten, oder irre ich?
Doch diese Schwierigkeiten sind sicher nicht nur abhängig davon, ob der Umgang betreut oder unbetreut ist, sondern eher von der allgemeinen Veränderung.

Eine Umgangsaussetzung bekommt sie nur durch, wenn sie wirkliche Kindeswohlgefährdung nachweisen kann. Und auch dann nur für eine Zeit. Dann wird wieder betreuter Umgang angeboten...

Konkrete Vorschläge sind am sinnvollsten und diese so gut wie möglich begründen.

 

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