Wir wissen weder, warum die Freundin damals so spendabel war, noch warum sie jetzt in der finanziellen Bredouille sitzt. Vielleicht hat sie im Lotto gewonnen und damals im Überschwang mit dem Geld um sich geworfen, und jetzt ist das Konto leer, der Spaß vorbei und sie erst aus dem Rausch aufgewacht, als sie tief in den Miesen war. (Wäre möglich.)
Aber der simple Anstand, die Moral verlangt, daß eine Hand die andere wäscht. Hilfst Du mir, helfe ich Dir - vielleicht geht das Spiel in Zukunft noch ein paarmal hin und her, wenn der Bruder das Geld jetzt erst mal wieder zurückzahlt. Den Hinweis, daß sie es damals großzügig verschenkt hat und sie keinen Anspruch darauf hätte, braucht er sich allerdings nicht verkneifen.
Übrigens können Schenkungen innerhalb einer bestimmten Frist (10 Jahre glaub ich) tatsächlich rechtlich zurückgefordert werden, zumindest wenn ein Beweis für den Geldübergang vorhanden ist, bei Eintritt von Insolvenzen oder Erbfällen etwa oder wenn der frühere Schenker jetzt plötzlich mittellos dasteht und von Hartz leben müßte, in diesem Fall schaut der Staat darauf, daß frühere Schenkungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts zurückgefordert werden, bevor der Staat selber löhnen muß.