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Geschenk zurückfordern?

Holzfuss

Mitglied
Mein Bruder hatte vor 3 Jahren ziemliche Sorgen und konnte sich kein neues Auto leisten. Er hatte aber eine liebe Freundin die ihm dann letztendlich das Geld geschenkt haben um eins zu bekommen. Nun ist die Freundin selber in finanzieller Not und verlangte das geld zurück. Mein bruder hat aber das Geld nicht bzw kann das nicht aufbringen. Die Schenkung wollte er nicht sie hat ihm das einfach gegeben und auch nichts schriftlich vereinbart zum zurückzahlen oder so. Nun ist er sehr in Panik weil er natürlich das Geld nicht auftreiben kann. Muss er das zurück zahllen? Ist Geschenkt nicht Geschenkt?
 
Der simple Anstand würde verlangen, daß er ihr jetzt hilft wie er kann.

Wenn er das Geld nicht auf einmal zusammenbekommt, muß er schauen daß er wenigstens Raten zahlt. Oder er überschreibt ihr das Auto als Pfand - wenn es mehr wert ist, können die beiden ja eine Vereinbarung für den übersteigenden Betrag treffen.
Wenn die Freundin vorher Geld verschenken konnte, wird sie vermutlich nicht immer in den Miesen bleiben, aber plötzliche Notlagen, die eine Überbrückung verlangen, können jeden treffen.

Jetzt eine Zahlung oder Hilfe verweigern - und sie ist wahrscheinlich für die längste Zeit eine Freundin gewesen, wenn sich Dein Bruder als so undankbar erweist.
 
Es ist die Entscheidung Deines Bruders, ob er wegen Geld die Freundschaft zerbrechen will. Und ob er sich selber danach im Spiegel noch ins Gesicht sehen kann.
Er soll sich mal überlegen was gewesen wäre, wenn er das Geld damals nicht bekommen hätte und kein Auto hätte kaufen können. (Wofür eigentlich, wenn er nach wie vor kein Geld hat? Und wovon finanziert er die ganzen laufenden Kosten des Autos?)
 
Zrückzahlen muss er es ihr nur, wenn er ihr Vertrauen grob missbraucht hat oder die Freundschaft zerbrochen ist. Ich verstehe aber auch nicht, dass sie ihm das Geld geschenkt und nicht einfach auf unbestimmte Zeit geliehen hat. Auf jeden Fall muss Dein Bruder versuchen, seiner Freundin zu helfen. Dazu ist er meiner Meinung nach moralisch verpflichtet.
 
Ich persönlich finde es schon ein ungewöhnlich großes Geschenk, jemandem so viel Geld zu schenken, dass er sich davon ein Auto kaufen kann. Solche großzügigen Geschenke könnte ich mir wohl höchstens im Familienkreis vorstellen (Eltern schenken dem Sohn oder der Tochter ein Auto).

Andererseits würde ich persönlich sagen: geschenkt ist geschenkt. Eine Rückforderung eines Geschenks fände ich ehrlich gesagt auch seltsam. Dann wäre es eher ein Darlehen gewesen, und man hätte es vielleicht auch gleich so deklarieren sollen.

Klar kann man es wünschenswert finden, dass sich der Beschenkte nun im Rahmen seiner Möglichkeiten erkenntlich zeigen sollte, aber eine Rückforderung des gesamten Betrages (als echte Forderung) fände ich nicht gerechtfertigt.
 
Wir wissen weder, warum die Freundin damals so spendabel war, noch warum sie jetzt in der finanziellen Bredouille sitzt. Vielleicht hat sie im Lotto gewonnen und damals im Überschwang mit dem Geld um sich geworfen, und jetzt ist das Konto leer, der Spaß vorbei und sie erst aus dem Rausch aufgewacht, als sie tief in den Miesen war. (Wäre möglich.)

Aber der simple Anstand, die Moral verlangt, daß eine Hand die andere wäscht. Hilfst Du mir, helfe ich Dir - vielleicht geht das Spiel in Zukunft noch ein paarmal hin und her, wenn der Bruder das Geld jetzt erst mal wieder zurückzahlt. Den Hinweis, daß sie es damals großzügig verschenkt hat und sie keinen Anspruch darauf hätte, braucht er sich allerdings nicht verkneifen.

Übrigens können Schenkungen innerhalb einer bestimmten Frist (10 Jahre glaub ich) tatsächlich rechtlich zurückgefordert werden, zumindest wenn ein Beweis für den Geldübergang vorhanden ist, bei Eintritt von Insolvenzen oder Erbfällen etwa oder wenn der frühere Schenker jetzt plötzlich mittellos dasteht und von Hartz leben müßte, in diesem Fall schaut der Staat darauf, daß frühere Schenkungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts zurückgefordert werden, bevor der Staat selber löhnen muß.
 
Sorry, ich war lange nicht da. Mein Bruder hat es noch nicht zurück bezahlt kann er ja auch nicht es ging um 8000€. Die Freundin hatte viel erspart und ihm das Geld überwiesen es ist also etwas da was es beweist. Da er das Geld nicht zurück bezahlen kann und auf das Auto ( wegen seiner Arbeit) angewiesen ist hatte er ihr den Vorschlag gemacht das sie bei ihm einziehen kann. So hätte sie keine Kosten Sprich Kost und Logie frei aber das will sie nicht. Weis nicht was da noch kommt bis jetzt....
 
Wenn sie es ihm geschenkt hat, kann sie sich auf den Kopf stellen. Einen rechtlichen Anspruch auf Rückzahlung hat sie nicht. Sie müsste im nachhinein beweisen, dass es ein Darlehen war aber da würde jeder Richter nachfragen wieso sie erst jetzt mit der Rückzahlung ankommt.

Moralisch mag man drüber streiten, rein rechtlich gesehen hat dein Bruder nichts zu befürchten.
 
Richtig, geschenkt ist geschenkt. Bei einer größeren Geldsumme wäre ein Schenkungsvertrag angebracht gewesen - wäre... Eine Rückforderung finde ich - gleich vor welchem Hintergrund - ziemlich unfair. So wie die Sache sich darstellt, haben ja wohl beide nichts. Am saubersten kommt Dein Bruder aus der Sache, wenn er das Auto verkauft, ihr den Erlös - und den Laufpaß gibt. Den Wertverlust des Autos in den letzten 3 Jahren muß sie schon tragen, denn als Zweckspende ist diese an den Wert des angeschafften Gegenstandes, hier des Autos, gebunden.
 

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