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Gerichtsvollzieher will bei mir pfänden obwohl ich nichts damit zu tun habe

G

Gast

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Hallo,

ich hoffe ich finde hier eine Antwort auf meine Frage.

2005 kaufte ich zusammen mit meinem Schwager einen alten VW Käfer Bl:53 als restaurations Objekt.

Nach gute 5 Jahren hatte wir den VW wieder soweit, das er im neuen Glanz da stand.

Das Fahrzeug ist seit 1979 stillgelegt und wurde bis heute "noch" nicht wieder zugelassen.

Einen Kaufvertrag über die "Ruine" gab es damals nicht.

Jetzt hat mein Schwager Ärger mit einem Gerichtsvollzieher-- bzw. ich habe den jetzt dank meines Schwagers.

Der GV hat ihm die EV abgenommen und mein Schwager hat angegeben, das er zur Hälfte Eigentümer dieses VW´s sei.

Nun hatte ich heute Besuch von dem GV, der das Auto pfänden wollte.
Ich habe ihm den Zutritt auf mein Grundstück verwehrt.
Daraufhin ist er abgezogen, mit dem Satz, das er mit einem richterlichen Beschluß wieder käme.

Kann mir jemand sagen, ob er dieses Fahrzeug pfänden darf? Es gehört schliesslich zu 50% mir!

Wir hatten dies auch 2005 vertraglich aufgesetzt--damit keiner den anderen übers Ohr hauen kann!

Soll keine Rechtsauskunft sein 😉
 
Ohne es genau zu wissen, denke ich daß er das darf. Er müßte das Teil versteigern, dann Dir die Hälfte abgeben und den Rest an den Gläubiger Deines Schwagers abführen.

Das hätte man im Vorfeld regeln müssen........😀
 
Mikenull hat Recht.
Wenn dein Schwager so "intelligent" war den Käfer als sein Eigentum anzugeben (wenn auch nur zur Hälfte), dann wird gepfändet.
Du bekommst dann deinen Anteil, aber der Käfer ist weg.

Es sei denn, der Wagen ist "nicht verwertbar", also zu wenig wert.
Will da jetzt keine unseriösen Tipps geben, aber du als Hobbybastler kannst dir ja denken was ich meine.

Soll schon vorgekommen sein, daß ein zu pfändendes Auto urplötzlich einen Ölfilm im Kühlwasser bekommt. Und wer will schon ein Auto mit Anzeichen eines bevorstehenden Motorschadens ersteigern? 😉
 
Mikenull hat Recht.
Wenn dein Schwager so "intelligent" war den Käfer als sein Eigentum anzugeben (wenn auch nur zur Hälfte), dann wird gepfändet.
Du bekommst dann deinen Anteil, aber der Käfer ist weg.

Es sei denn, der Wagen ist "nicht verwertbar", also zu wenig wert.
Will da jetzt keine unseriösen Tipps geben, aber du als Hobbybastler kannst dir ja denken was ich meine.

Soll schon vorgekommen sein, daß ein zu pfändendes Auto urplötzlich einen Ölfilm im Kühlwasser bekommt. Und wer will schon ein Auto mit Anzeichen eines bevorstehenden Motorschadens ersteigern? 😉

Kühlwasser ist gut^^
Ja mein Schwager ist wirklich ein Vollpfosten...

Der Wert des Käfers kann ich nicht beurteilen, dürfte aber um die 15-20tsd belaufen. Reingesteckt wurden ca. 13tsd. (Motor Typ 4 alleine schon 5tsd) und hunderte von Arbeitsstunden (weiss gar nicht mehr wie viele)
Würde dieses Fahrzeug unter den Hammer kommen, müsste ich damit rechnen, dass das Fahrzeug für 7-9tsd. unter den Hammer kommt. Davon die Hälfte wären 3,5-4,5tsd--- das ist viel weniger, als das was ich da hineingesteckt habe--ganz zu schweigen von der Arbeitszeit!

Bin schon am überlegen, ob ich den Motor/Sitze/Felgen vorher ausbaue..weil die ja rechnerisch mir gehören!
 
Warum bietest Du nicht dem Schwager an,ihm für "seinen Teil" eine aushaltbare Summe zu geben?

Der Gerichtsvollzieher würde das bestimmt AUCH begrüßen--denn Versteigerungen sind bürokratisch und dauern ewig!

Ruf den Schwager an und AUCH den Gerichtsvollzieher.

Wenn der PKW "unter dem Wert" versteigert würde,hättest Du ja sonst einen "Schadensersatzanspruch" gg.den Schwager in Höhe Deiner "vernichteten Vermögenswerte".

Laß doch beim ADAC ein "Oldtimergutachten" machen?

Oder verhandle mit dem Gerichtsvollzieher-- der wird froh sein,wenn er dem Gläubiger SOFORT irgendeine SummeX geben kann!

Ist nicht gesagt,daß außer Euch jemand Ahnung vom Wert des Autos hat--deshalb--so würde ich es versuchen.

Du kannst auch als Betroffener der "Teilpfändung" eine Vollstreckungsgegenklage machen--oder so--da ja hier die Pfändung IMMER voll in DEIN VERMÖGEN reingreift!

Das Auto könnte man auch längs mit der Flex teilen ! *grins*



Gruß!

Micky
 
danke Micky, die Idee ist super. Werde morgen mal den GV anrufen und fragen wie hoch die Schuld ist. Und mit meinem Bruder einen Vertrag aushandeln, wo er mir die hälfte des VW´s verkauft
 
den Wert von einem Sachverständigen beurteilen lassen ist aber sehr gewagt. Denn der erkennt bei einem gut restaurierten Käfer aus den 50ern den wahren Wert und dann musst du von diesem hohen Wert die Hälfte zahlen. Ist doch ein Riesenverlust für dich.
 
Hast Du dem GV denn überhaupt gesagt, daß dieses Fahrzeug bei Dir ist? Theoretisch könnte es ja auch ganz woanders sein. ( "Mein Gott, ich weiß gar nicht wo das Teil jetzt gelandet ist". )

Äh, mit dem Verkauf vom Schwager wäre ich auch vorsichtig. Wenn der Schwager überschuldet ist - und das ist er ja wohl - darf er keine Sachen verschenken oder unter Wert verkaufen.
 
Wie kann man denn solche Kardinalsfehler machen und sich so selbst ein Eigentor schiessen?
Denkt denn niemand mehr nach???

mikenull hat Recht.
Das Auto ist weg, die bekommst die Hälfte vom Geld....

Einzige Lösung:
Mit dem Gv verhandeln und ihm quasi die Hälfte des Käferwertes abkaufen.
Hierbei aber nicht zu viel zahlen, eher weniger, denn dadurch dass Du dem Gv die Hälfte abkauftst hat er weniger Stress und Arbeit und damit einen geldwerten Vorteil, der nicht unerheblich ist. Diesen soll er gefälligst von der Summe abziehen....
 

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