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Gerichtskosten Scheidung

C

Caree

Gast
Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Scheidungskosten.

Meine Freundin lässt sich von ihrem Mann scheiden. Sie verdient 1400€ netto, er 1200€ netto. Die beiden haben einen 6jährigen Sohn, für den der Mann zahlt. Darum hat er Prozesskostenbeihilfe gewährt bekommen. Die beiden sind sich soweit einig und es gab keine "Zankerei". Jetzt hat meine Freundin den Bescheid vom Gericht bekommen, wie viel sie zahlen muss.. 8000€!!!!!!! Wieso ist das so teuer? Das kann doch nicht normal sein oder? Vor allem, weil der Mann ja Prozesskostenbeihilfe bekommen hat?! Wie kommen die auf soooo einen hohen Betrag? Dabei sind die Anwaltskosten (die beiden teilen sich einen Anwalt) nichtmal mit drin. Das kostet extra 500€!
Jetzt verstehen wir die Welt nicht mehr und meine Freundin fragt sich, wie das weitergehen soll. Sie kann unmöglich 8000€ zahlen. Und der Mann kanns auch bloß nicht?! Was jetzt???
 
nein, hatten sie nicht. Die beiden wissen absolut nicht, wie solch eine hohe Summe zusammenkommen kann! Das ist doch aber nicht normal oder?
 
Das kann sie in der Geschäftsstelle erfragen.Eigentlich ist bei der Kostennote eine Aufschlüsselung dabei ?!
Vielleicht ist es ein Kommafehler?

Wer stellte den Antrag?
Was wurde verhandelt und mit wieviel Beweisanträgen oder z.B. Gutachten (Unterhalt/Kindesunterhalt/Wohnungzuweisung/
Vermögensaufteilung/Zugewinnsausgleich..)
Wie lautete die Honorarvereinbarung mit dem RA? etc. ,muß sie in Vorleistung gehen für die Kosten des Exmannes ...wurde durch den RA z.B. ein Scheidungsfolgenvergleich erarbeitet u.separat berechnet ?

Sind bei den 8000 Eu vielleicht Ausgleichszahlungen an den Ex dabei?

Kann man echt von hier aus nicht lösen.
Was sagt denn ihr RA?
 
Danke Micky für die Antwort..

Also ich versuche mal, so gut es geht deine Fragen zu beantworten..

Den Antrag stellte ihr Mann. Beweisanträge etc. gabs gar nicht. Die beiden waren sich von Anfang an einig. Da gab es kein Streit. Die Honorarvereinbarung war, daß sie ihm 500€ gegeben hat. In Vorleistung für ihren Mann muss sie nicht gehen. Scheidungsfolgenvergleich? Was ist das?
Ausgleichszahlungen an den Ex sind auch nicht dabei. Aber das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die beiden haben jetzt nochmal ein Formular für die Rentenbescheide bekommen, was sie ausfüllen lassen müssen..
 
Hallo Caree,

kann es vielleicht sein, dass es sich bei der von dir genannten Summe um den sog. Streitwert handelt? Das wäre die Summe, anhand derer sich letztlich die Berechnung der Scheidungskosten orientiert und somit keine Rechnung.

Gruß Sisandra
 
Sollte wirklich der Streitwert sein. (Netto Mann + Netto Frau - Kindervorteil) * 3.

(1400€ + 1200€ - 200€) * 3 = 7200€

Streitwert also nach RVG bis 8000€.

LG
 

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