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Gerichtskosten Insolvenzverfahren?

JulianMarcus

Mitglied
Guten morgen alle,

nehmen wir mal an jemand möchte in die Privatinsolvenz gehen.
Da werden ja auch Gerichtskosten fällig. Wer würde eigentlich bei einer Privatperson
die Gerichtskosten übernehmen, wenn augenscheinlich die Person die
Gerichtskosten nicht übernehmen kann?
 
Während des Antrags auf Privatinsolvenz wird u.a. auch ein Antrag zur Stundung der Gerichts- und Verfahrenskosten gestellt. Diese und die Kosten für den Insolvenzverwalter/Treuhänder müssen vorläufig nicht bezahlt werden.

Nach dem Verfahren wird dies erneut geprüft. Solltes du dann immer noch nicht in der Lage sein, diese zu begleichen, müssen sie auch nicht von dir beglichen werden.
 
Kann sein, dass der Text aus einem Juraforum kopiert wurde. Da muss man so kryptisch schreiben.

z.B.:
"Nehmen wir an X hat blablaba gemacht und Y hat es gesehen. Macht sich Y strafbar wenn blablabla?"
 

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