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Gasetagenheizung

Fioina7

Aktives Mitglied
Hallo liebe Community,

ich habe gestern eine Wohnung besichtigt mit Gasetagenheizung. Dort wurde mir gesagt, dass diese sparsamer im Energieverbrauch im Vergleich zu einer Zentralheizung sei. Stimmt das?
Wer hat eine Gasetagenheizung in der Wohnung und wie kommt ihr damit klar? Ist diese zum Beispiel störend wegen der Lautstärke?

Danke!
 
Hallo Fioina7,
wir haben so eine, leben über zehn Jahre damit und sind sehr zufrieden. Vorteil gegenüber der Zentralheizung: Man kann selbst entscheiden, wie hoch sie läuft (und damit, was sie einen kostet). Man muss halt regelmäßig die Wartung machen lassen, aber die Kosten halten sich in Grenzen. Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig.
Lärm macht die gar keinen. Da muss man schon das Ohr hinhalten, damit man überhaupt etwas hört.
 
Hallo Fioina7,
wir haben so eine, leben über zehn Jahre damit und sind sehr zufrieden. Vorteil gegenüber der Zentralheizung: Man kann selbst entscheiden, wie hoch sie läuft (und damit, was sie einen kostet). Man muss halt regelmäßig die Wartung machen lassen, aber die Kosten halten sich in Grenzen. Für Reparaturen ist der Vermieter zuständig.
Lärm macht die gar keinen. Da muss man schon das Ohr hinhalten, damit man überhaupt etwas hört.


Danke für deine schnelle Antwort. Bezahlt der Vermieter oder der Mieter dann die Wartungskosten? Wie oft muss eine Gasetagenheizung gewartet werden?
 
Die Gasetagenheizung ist eine Alternative zur Zentralheizung. Sie spart Platz, arbeitet effizienter und ermöglicht eine unkompliziertere Kostenabrechnung in Mietshäusern. Wie der Name schon sagt, wird bei dieser Art der Wärmeversorgung auf jeder Etage eine separate Heizung installiert. (aus dem Internet)

Ich habe eine Gasheizung. Die Heizung arbeitet über eine Gastherme, die bei mir in der Küche ist. Ich höre wenn sie anspringt, aber das Geräusch ist minimal und irgendwann hört man es nicht mehr, weil man sich daran gewöhnt hat. Du hast einen eigenen Gaszähler. Das ist wichtig für deinen Verbrauch und die Abrechnung. Du kannst die Temperatur über ein Thermostat und über die Heizkörper einstellen.

Ich habe mir hinter die Heizkörper noch eine Reflektionsfolie geklebt, wie der Effekt für den Verbrauch ist, weiß ich allerdings erst im September, wenn abgerechnet wird. Es wird immer gesagt, da könnte Schimmel auftreten. Ich weiß aber von Heizungsleuten, dass sie das bisher noch nicht erlebt haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für deine schnelle Antwort. Bezahlt der Vermieter oder der Mieter dann die Wartungskosten? Wie oft muss eine Gasetagenheizung gewartet werden?
Einmal im Jahr muss dieTherme gewartet werden und das muss der Mieter bezahlen, kostet bei mir 88,00 €. Der Mieter gebraucht die Therme mit Heizung, daher muss er die Wartung auch bezahlen. Einmal im Jahr kommt der Schornsteinfeger und prüft die Abgase. Das bezahlt bei mir der Vermieter.
 
Man kann den Weg gehen, die entsprechenden Vorschriften ( hier: Neuabschluss Mietvertrag 2023, nicht Altvertrag vor 2004) zu Rate zu ziehen.

Danach wäre §556 BGB maßgeblich: 1) Die Vertragsparteien können vereinbaren, dass der Mieter Betriebskosten trägt.
Hier ist dem Vermieter das Recht ( nicht die Pflicht) eingeräumt worden, durch eine Vereinbarung den Mieter zu belasten.
Das "kann" muss deswegen so umschrieben werden, weil es Mietverträge mit Warmmiete gibt. Warmmiete umfasst üblicherweise alle Kosten, die in Zusammenhang mit dem Heizen anfallen, also auch die Wartung der Therme. Schließlich werden Warmmieten dann vereinbart, wenn keine technische Aufteilung erfolgen kann. Also kann auch nicht aufgeteilt werden, wie viel Wartung je Partei "verbraucht" wurde.

Was genau Betriebskosten sind, ergibt sich aus der Betriebskostenverordnung, die nur 2 Paragraphen hat und abschließend ist.
§ 556 BGB schreibt in Ansatz 2 vor: Die Vertragsparteien können vorbehaltlich anderweitiger Vorschriften vereinbaren, dass Betriebskosten als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesen werden.

Etwas anderes können sie also nicht vereinbaren. Daher ist eine Vereinbarung nichtig, die den Mieter zum Abschluss eines (einmaligen?) Wartungsvertrages verpflichtet, den er sodann zahlen muss.

Weil es Sache des Vermieters ist, sich um die Wartung zu kümmern und sie zu bezahlen, bestimmt er auch die Wartungszyklen. Diese sind nirgendwo vorgeschrieben, können sich aber daran orientieren, was sinnvoll erscheint.
Beispielsweise macht es Sinn, dass erst der Schornsteinfeger kommt, der einen gesetzlichen Auftrag hat, und danach der Installateur, der aber das nicht noch mal zu prüfen braucht, was der Schornsteinfeger vor ihm dokumentiert hat. Also kann so eine Wartung billiger ausfallen.

Weil so bereits die Zuständigkeit geklärt ist, wer was zu tun hat, sollte man sich daran halten.
Ansonsten erfolgt ggf folgendes Szenario:
Der Mieter beauftragt die Wartung und die Heizung geht kaputt. Der Vermieter tritt auf den Plan und verlangt vom Mieter den Nachweis, dass das Gerät durch dessen Unternehmer nach Herstellervorschrift gewartet wurde, sonst kann er seinen Hersteller/Installateur ja nicht ansprechen. Man hängt also als Mieter plötzlich selbst verschuldet zwischen den Seilen.

Im Rahmen der Betriebskostenabrechnung stellt zum Schluss der Vermieter dem Mieter in Rechnung, was er an Wartung ausgelegt hat.
Dass der Mieter letztlich die Kosten trägt stimmt dann so, jedoch geht es - auch - um die Betrachtung der Vertragsverhältnisse und deren Folgen.
 
Einmal im Jahr muss dieTherme gewartet werden und das muss der Mieter bezahlen, kostet bei mir 88,00 €. Der Mieter gebraucht die Therme mit Heizung, daher muss er die Wartung auch bezahlen. Einmal im Jahr kommt der Schornsteinfeger und prüft die Abgase. Das bezahlt bei mir der Vermieter.
das ist abrer eigentlich nciht korrekt...
Mieter sind ür alles IN der Wohnung zuständig, alles im Treppenhaus oder in der Wand (Zuleitungen zu den Geräten der Mieter) oder auf dem Balkon ist Sache des Vermieters
mit "Gebrauch" hat das eigentlich nichts zu tun.
 
@ Fioina7
Noch ein Tipp.
Falls... die Gasetagenheizung in der Wohnung schon älter ist, so kann es sein, dass die anderen ebenfalls älter sind. Geht dann nur eine einzige davon kaputt ( eine Frage der Zeit), so müssen - da die neuen Brennwertgeräte nicht mit alten Gasheizungen zusammen an einem Kamin angeschlossen werden dürfen - entweder sämtliche Gasheizungen auf das neue System umgestellt werden oder man braucht neue Kamine im oder am Haus.
Es handelt sich dabei vermutlich um eine Modernisierungsmaßnahme im Sinne von §555b BGB, die eine Mieterhöhung nach sich ziehen kann.
 
Du scheinst eine Paragrafenreiter zu sein. Nun denn.
Ich wohne in einem Haus mit 40 Wohnungen, Baujahr 1973, und wenn hier eine neue Gastherme eingebaut wurde, brauchte bei den anderen nichts geändert werden. 2019 wurde hier eine Erdgasumstellung von L- auf H-Gas durchgeführt, da musste etwas gemessen und eingestellt werden.
 

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