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Deichgräfin
Gast
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Hi,hi 😀😀
Einige Gedanken sollte man sich schon machen wenn man sich
gegen Bezahlung gärtnerisch betätigen möchte.
Mal eben schnell einen Baum fällen....🙄
Auf den Kläger muss man in diesem Fall bestimmt nicht lange warten.
In Wohngebieten dürfen lärmende Gartengeräte nur an
Werktagen in der Zeit zwischen 9-13 Uhr und 15-17 Uhr betrieben
werden.
Am Sonntag ist Schicht im Schacht.
Es gibt überall nette Nachbarn, die genau auf die Uhr schauen,dass diese
Zeiten genau eingehalten werden.
Außerdem werden "Samstagsarbeiter" besonders argwöhnisch angesehen,
da wittert man doch gleich die Schwarzarbeit....
Also muss baerchen seinen "gefällten Baum" innerhalb von 6 Stunden
zerlegen ,anschließend das Schnittgut entsorgen.
Man kann bei einem Auftrag schlecht sagen ich lass das ganze Zeug
bis zum nächsten Samstag liegen.
baerchen,
Bäume in einem Garten werden nicht "gefällt,"sondern zum Schutz der übrigen Gartenanlage und der Bebauung "abgesägt".
In der Krone angefangen,Ast für Ast....das dauert . 🙄
Bringt auch das meiste Geld!
Bei mikenulls neuen Obstbäumen geht es etwas schneller,
da reicht auch eine leise Laubsäge .😀
Über die Formulierung einer Zeitungsanzeige sollte man sich auch
Gedanken machen.
Bietet man sich mit einem Arbeitsprogramm oder einem Slogan an,
nimmt die Zeitung diese Anzeige nur als gewerbliche Anzeige an.
Wird richtig teuer und weckt sehr schnell andere Gärtner.
Hihi,😎😀