Hallo Moritz,
wenn dein Arzt dich dabei unterstützt ist es kein Problem die Rente zu beantragen. Nur ist die Frage, ob du sie auch bekommst. Es ist ein ziemlich nervenaufreibendes Ding, was sich über lange Zeit hinziehen kann. Dessen musst du dir bewusst sein.
Ausschlaggebend ist erstmal deine Krankheit bzw. deine Krankheiten, worauf du nun schon 1 Jahr arbeitsunfähig geschrieben bist. Dazu meine Frage, hast du überhaupt schon mal einen Reha-Antrag gestellt? Das wäre eigentlich der erste Schritt. Dort wird dann so verfahren, wie es Andastra geschildert hat. Entweder sie beurteilen dich als arbeitsfähig, evtl. mit dem Ratschlag in einen anderen Beruf zu wechseln. Oder aber sie beurteilen dich als arbeitsunfähig und raten dir, die Rente einzureichen. D.h. allerdings immer noch nicht, dass du die Rente auch wirklich zugesprochen bekommst, da von den Rentenversicherungsträgern immer wieder irgendwelche Einwände kommen werden. Sie suchen ausführlich nach Tätigkeiten, die du trotz deiner gesundheitlichen Einschränkungen immer noch bewältigen könntest, möglichst in Vollzeit.
Ich will dir nicht den Mut nehmen, aber auch gleich aufzeigen, dass es wirklich ein harter Weg sein kann, den du möglichst mit Unterstützung gehen solltest. Dazu kannst du dich z.B. an den VdK wenden, der in solchen Sachen sehr gut ist.
Zur finanziellen Situation noch so viel. Zuerst einmal bekommst du noch für ca. ein halbes Jahr weiter dein Krankengeld, danach wirst du ausgesteuert und bekommst für mindestens 1 Jahr lang Arbeitslosengeld I. Ob diese Zeit jedoch für den Rentenantrag reicht, kann ich dir jetzt leider nicht sagen, das ist nicht gewiss.
Was aber noch ganz wichtig ist, wäre ein Schwerbehindertenausweis, den du unverzüglich beim Versorgungsamt beantragen solltest. So hättest du zumindest einen gewissen Kündigungsschutz bei deinem jetzigen Arbeitgeber. Das wäre auch wichtig für das Rentenverfahren, vor allem, wenn dir evtl. eine Rente auf Zeit bewilligt würde. Dir bliebe damit dein Arbeitsplatz erhalten. Zum Kündigungsschutz müsstest du einen GdB von 50 haben. Erhältst du diesen nicht, wäre dir anzuraten, einen Gleichstellungsantrag beim AA zu stellen. Damit wärest du einem Behinderten mit GdB 50 gleichgestellt und erlangst damit zumindest den Kündigungsschutz. Aber auch da kann dir der VdK bei helfen, ist nämlich heutzutage auch nicht mehr so einfach. Die Versorgungsämter erteilen eher niedrigere GdB's.
So, dass waren erstmal ein paar Ratschläge. Habe diesen Weg auch beschreiten müssen, bin wohl schon knapp 10 Jahre älter als du und hatte trotzdem sehr hart zu kämpfen. Ich wünsche dir viel Glück.