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Frist für Wohnungsübergabe abgelaufen - kann ich die Polizei einschalten?

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Hallo zusammen,
ich bin Eigentümer einer Wohnung. Seit mehreren Monaten zahlt der Mieter nicht und hat alle möglichen Mietvertrags-Punkte verletzt (unerlaubt Untermieter, Ruhestörung, usw). Ich habe ihn mit einer 3-Monats Frist gekündigt. Die Frist ist am 1. April abgelaufen. Des Weiteren hat er mir auch eine Kündigung unterschrieben, ebenfalls für den 01.04.14. Nun vertröstet er mich von Woche zu Woche, dass er noch nicht alles räumen konnte, dass er noch ein paar Tage braucht. Übermorgen will er mir nun die Schlüssel aushändigen. Mittlerweile kann ich ihm jedoch absolut nicht mehr vertrauen. Er hat so oft sein Wort nicht eingehalten. Kann ich hier irgendwelche anderen Schritte einleiten? Ich möchte die Räumungsklage aufgrund der Dauer als letztes Mittel in Erwägung ziehen. Danke vorab für Eure Hilfe. Ich bin schon echt am verzweifeln, da ich nicht mal weiß, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet und ob ich überhaupt noch an die Mietrückstände komme...
 
Ich würde mich anwaltlich beraten lassen, wenn diese Übergabe auch nicht klappt. Lass dir nicht so auf der Nase herumtanzen. Es ist dein Eigentum und du bestimmst, wann und wie es dir übergeben wird, nicht der Mieter! Bei so einer dreisten, unzuverlässigen Person hätte ich nie im Leben immer wieder Aufschub eingeräumt. Er hatte drei Monate Zeit, die Wohnung zu räumen. Es ist nicht dein Problem, wenn er das nicht hinkriegt.

Wie gesagt, geh zum Anwalt, wenn er den Termin wieder nicht einhält. Falls doch, schau dir die Wohnung ganz genau an. Schau in jede Ritze und jede Ecke und lass ihn erst gehen, wenn du alle evtl. Mängel notiert hast.

LG Rosie
 
Hallo herzlichen Dank, Rosie!

Ich bin echt gespannt, ob er den Termin morgen einhält. Ansonsten bleibt mir wohl, außer einen Anwalt einzuschalten, nichts weiter übrig. Ich habe nur Angst, dass sich die ganze Sache weiter aufschiebt. Hätte wohl von Anfang an einen Anwalt einschalten sollen 🙁
 
Es ist dein Eigentum und natürlich solltest du dir nicht auf der Nase rumtanzen lassen... Aber ich möchte dir auch sagen, dass ich es toll finde, dass du ihm menschlich und nicht sofort mit amtlichen Schritten begegnest. Ich wünsche dir, dass der Mieter tatsächlich große Probleme hatte, bei denen du ihm helfen konntest, in dem du die Kulanz walten lässt. Von meinen Eltern kenne ich einen ähnlichen Fall. Der betroffene Mieter war sehr dankbar und hat sich mehr als erkenntlich gezeigt. Sie sind noch heute sehr gute Freunde.

Wenn er sich natürlich an keine eurer Absprachen hält und du dann kein Verständnis mehr für seine Situation aufbringen kannst, bleibt natürlich nur der rechtliche Schritt.

Alles Gute!
 
Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure Antworten. Leider hat sich immer noch nichts getan, ganz im Gegenteil!!! Ich habe jetzt eine Klage zur Räumung einleiten müssen. Des Weiteren werde ich einen Mahnbescheid für die Zahlung der rückständigen Mieten erstellen lassen. Es hat sich heraus gestellt, dass die Mieter mich nur hingehalten und richtig dreist angelogen haben. Sie hatten nie vor, aus der Wohnung zu gehen sondern wollten nur Zeit heraus zögern. Dies haben sie nun letztendlich auch geschafft. Sie leben immer noch in der Wohnung und ich kann warten, bis das Gericht sich mal dazu bewegt, mir einen Räumungstitel auszustellen. Als ich per Telefon fragte, wann ich nun mit den Übergabe rechnen kann, wurde ich übelst beschimpft und bekam zu hören, dass wenn ich mich nochmal melde, ich eine Anzeige erhalten werde!?!? Meine Gutmütigkeit und und nicht zuletzt die Hoffnung, dass man etwas auch ohne Anwalt klären kann, wurde mir hier zum Verhängnis. Es ist einfach so ungerecht, dass man als Geschädigter erst Monate warten muss und fast keine Möglichkeiten hat, gegen solche (ich spreche hier von Betrügern) Mieter vorzugehen...
 
Oh jeh... Viel Erfolg!

Räumungsklage und Mahnbescheid sind jedenfalls der richtige Weg.

Gut ist, dass du auch deren Kündigung in der Hand hast. Damit ist wenigstens klar, dass das Mietverhältnis definitiv nicht mehr besteht, da hast du keinerlei Beweisprobleme.
 

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