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"Freund" - Geld geliehen

Student123

Mitglied
Guten Abend zusammen,

vermutlich muss ich es als "Lehrgeld" hinnehmen und ich frage mich bis heute wie ich so naiv/dumm sein konnte....

Aber ich habe einem "Freund" 2.000 Euro geliehen, da er wirklich glaubwürdig in Not geraten war...

Ich bin "leider" ein sehr hilfsbereiter bzw, empathischer Mensch und somit war klar, dass ich selbstverständlich ohne zu zögern helfen werde.

Leider habe ich diesbezüglich nur diversen WhatsApp-Schriftverkehr als "Beleg"....

Nun stellt sich mir folgende Frage, macht es Sinn trotzdem noch einen Anwalt einzuschalten?

Bitte spart euch dumme Kommentare, diesbezüglich habe ich meine Lehren gezogen.

Grüße
Student123
 
Du kannst dem "Freund" allenfalls um ein paar Ecken herum Dampf machen, indem Du dessen Freunde, Eltern, Freundin? wissen läßt, daß er Dir noch Geld schuldig ist. So daß er auch sonst niemanden mehr anpumpen kann, wenn er wieder mal Kohle braucht, und vielleicht ist es ihm dann auch peinlich genug, daß er doch an eine Rückzahlung denkt.
 
Nun stellt sich mir folgende Frage, macht es Sinn trotzdem noch einen Anwalt einzuschalten?
Anwalt macht in Deinem Fall keinen Sinn, weil die Nachweise fehlen.

Bei "Freunden" würde ich auch nie die offizielle Ebene wählen.
Man kündigt die Freundschaft und macht ggf. anderweitig Druck.... Z.B.
Du kannst dem "Freund" allenfalls um ein paar Ecken herum Dampf machen, indem Du dessen Freunde, Eltern, Freundin? wissen läßt, daß er Dir noch Geld schuldig ist.
ich würde ebenfalls nicht zögern, das im Freundeskreis zum Thema zu machen.
Das entspricht meines Erachtens der Klärung von Problemen auf "freundschaftlicher" Ebene.

Ich bin deshalb unter Geschäftspartnern auch vorsichtig, wenn mir diese das "per Du" anbieten und eine Freundschaft anbahnen. Es würde mir ggf. bei zuviel Geld im Spiel, die Möglichkeit zur gerichtlichen Klage nehmen.
 
Da bei Geld die Freundschaft häufig aufhört, sollte es auch unter Freunden üblich sein, einen gültigen Vertrag abzuschließen. Ein echter Freund wird das nicht verweigern. Nur einer, der schon an Abzocke denkt.
 
Naja, eine Erstberatung , die nicht so teuer ist, würde sicher Sinn machen.
So ganz ohne Beweise stehst Du ja nun nicht da. Du hast ja die Whatsapp.
Wie lange ist das her, dass Du das Geld verliehen hast.

Muss ich mich mal schlau machen wegen der Erstberatung...
Sicherlich schon über 10 Monate über "Vereinbarung".

@Daoga
Du hast vollkommen Recht....

@Uri & @Daoga natürlich gäb es noch diese Möglichkeit, aber ich hasse dieses "Niveau"
 
Dann solltest Du zusehen, dass Du die Frist zur Rückforderung nicht versäumst.
Ich meine, dass so eine Erstberatung um die 120 Euro kostet, wenn man keine Rechtsschutz hat.
Wenn man den Klageweg will, dann kann man einen Mahnbescheid über die ausstehende Summe beantragen. Man braucht keinen Anwalt und das kostet dann gerade mal 32,-€ bzw. je nach Höhe der ausstehenden Summe leicht mehr.
Dann wäre nämlich erstmal der "Freund" am Zug zu reagieren.
 
einen Mahnbescheid
Dann wäre nämlich erstmal der "Freund" am Zug zu reagieren.
Und wenn der "Freund" ein Verpeiler ist -wie so oft bei Schuldnern-, dann verpasst er die Wiederspruchsfrist.

Du musst aber dann im Gegenzug damit rechnen, dass der "Freund" Dich im Bekanntenkreis schlecht macht. Das Ganze könnte also so oder so ein Nachspiel haben, weshalb ich immer dazu rate, "Freunde" nie zu verklagen und ihnen immer nur soviel Geld zu geben, wie man als Totalverlust verkraften will.
 

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