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Freifahrt für Schwerbehinderte ab September 2011?

G

Gast

Gast
hallo heute habe ich in der Presse gelesen dass ab september Freifahrt für Schwerbehinderte in Kraft getretten soll.

Ohne ein Merkzeichen ist das richtig , darf man als Schwerbehinderte mit 60 % GdB Freifahrt öfentlichen Verkehrsmitteln .

es soll neue Gesetz geben ist das richtig ?
 
Na dann kann´s nicht lange dauern bis die Hartz4 Empfänger, Hundebesitzer, Rentner und Studenten das auch wollen 😀 Freu mich schon auf die Diskussion wenn das durchkommt hier :daumen:
 
Hab ich noch nichts von gehört und uns würde es betreffen. 😕
Keine Ahnung, aber glaube ich nicht.
Wenn du ´s genau wissen willst, frag beim Amt nach.
DIE müssen es ja wissen.
 
Vom 1. September 2011 an können die etwa 1,4 Mill. Schwerbehinderten in Deutschland wesentlich mehr Züge kostenlos nutzen. Alle Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (DB) sind dann für sie ohne zusätzlichen Fahrschein mit dem grün-roten Schwerbehindertenausweis und dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke nutzbar. So können Schwerbehinderte bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.
Deutsche Bahn: Freifahrt für Schwerbehinderte

http://www.oepnv-info.de/?seitenID=67
 
es ist keine ente!!

DB Bahn: Barrierefreies Reisen

ich fasse mal mit eigenen worten zusammen: schon jetzt kann man deutschlandweit busse, u-bahnen und straßenbahnen nutzen. im verkehrsverbund sowie im 50 km-radius (eine der bedingungen reichte) auch die nahverkehrszüge. bei der benutzung von fernverkehrszügen ist allerdings der volle preis zu entrichten, es gibt einige wenige ausnahmen, wo man mit dem fernverkehrszug unentgeldlich abschnittsweise fahren darf.
ab september fällt die beschränkung auf die verkehrsverbünde sowie den 50 km-raduis weg.
@momo: die verkehrsverbünde decken teilweise große flächen ab, so beispielsweise ganz NRW und ganz hessen (ings. wohl 2/3 der fläsche deutschlands). die 50 km-beschränkung um den wohnort ist nur relevant gewesen in gebieten OHNE verkehrsverbund.

man braucht allerdings eine wertmarke vom versorgungsamt, oder in NRW, wo es diese nicht mehr gibt, vom kreissozialamt.
die wertmarke kann man beantragen, wenn man einen behindi-ausweis hat und gebehindert, seh- oder hörbehindert und/oder hilflos ist. man braucht da meines wissens ein merkzeichen.

alternativ (nicht ergänzend!) kann man eine 50 %-ige ermäßigung auf die kfz-steuer beantragen.
 
Diese neue Regelung besagt lediglich, dass man ab September 2011 eben bundesweit öffentliche Nahverkehrsmittel nutzen darf und nicht wie bisher, nur im 50-km-Radius.

Der entsprechende Schwerbehindertenausweis und die Wertmarke sind weiterhin notwendig.
Und diese Wertmarke gibt es nur, wenn man einen entsprechenden Buchstaben zu seinem GdB hat, wie z. B. G oder aG.


Öffentliche Verkehrsmittel.
Gibt ja nun die Bahn-AG schon länger.
Und dazu eben andere Unternehmen, die auf denselben Schienen fahren...... .
- Keine Freifahrt dort.
So einfach ist das nicht!

Und von wegen Freifahrt.... . *kopfschüttel*
 
natürlich kann man auch die bahnen eines privaten anbieters (im verkehrsverbund!) nutzen. ich bin selber schon auf den strecken warburg/westfalen - münster sowie siegen - essen umsonst gefahren, und beide strecken werden von nicht von der DB bedient.
 

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