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Frage zur Unterhaltsberechnung

  • Starter*in Starter*in Tramnovi
  • Datum Start Datum Start
T

Tramnovi

Gast
Hallo!

Der Unterhalt meines Ex für meine 2 Kinder soll neu berechnet werden. Ich habe ihn einen Brief geschrieben, wo er das Einkommen der letzten 12 Monate mir zuschicken soll. Nun habe ich aber erfahren, das er ab August mehr Lohn bekommt, de er aber nicht angeben will. Zur Zeit bekomme ich noch UHV, aber ich heirate im November, so das dieser wegfällt.
Nun habe ich gerade mit der Stelle telefoniert, die den Unterhalt neu ausrechnet und es wurde mir gesagt, das sie dafür das Einkommen der letzten 12 Monate nehmen und man erst in 2 Jahren wieder neu berechnen könnte.
Das verstehe ich ehrlich gesagt nicht, da er so 2 Jahre mehr Selbstbehalt hat und er nicht mal den Mindestunterhalt zahlt. Auch müsste er den Unterhalt dann nicht nachzahlen, wenn nach 2 Jahren neu berechnet wird, das kann doch nicht sein. Außerdem berücksichtigen sie ihm 100 € Privatrente pro Monate, die vom Netto abgezogen werden und er dadurch weniger Unterhalt zahlt. Ist das so rechtens?
Frage mich echt, ob das Jugendamt überhaupt der richtige Ansprechpartner ist und ich mir nicht gleich einen Anwalt suchen soll.
 
ich muss ehrlich sagen, dass ich selbst mit dem Jugendamt da sehr auf die Nase gefallen bin.

Wobei das mit den 2 Jahren wirklich stimmt. D.h., da Du ihn jetzt aufforderst, kannst du es nicht ab August schon wieder tun. Und zukünftiges Einkommen muss er ja auch gar nicht angeben.

Wo da die Grenze liegt, weiß ich nicht.

Der Selbstbehalt steigt dadurch doch nicht, das verstehe ich nicht, wie Du das meinst 😕

Ab wann er aber eine erhebliche Erhöhung seines Einkommens von allein angeben muss, weiß ich nicht. Bei Mangelunterhalt auf jeden Fall. Aber ab wann? 😕 Ich hab sowas wie 5% mehr Nettoeinkommen im Kopf, weiß aber nicht, ob das so in dem Zusammenhang stimmt.

Bekommst Du einen Beratungsschein? Wenn ja, dann geh am besten zum Anwalt.
 
Ich würde da die Kinder klagen lassen,die Unterhaltsberechnung NICHT MEHR per "JA-Beistandsschaft" regeln lassen!

Ein "Rechenfehler" schlägt einfach dann zu heftig zu Buche!

Zwar ist das richtig,daß er nur erzieltes Einkommen darlegen muß,
wenn er aber bereits weiß,daß er dann mehr bekommt,
könnte dies in den Titel einberechnet werden -- aber dann vom Familiengericht-- ab August dann mehr. Ggf. würde ich vor Gericht um Zeugnis des Arbeitgebers bitten ?

Die Jugendamtsfestlegung ist ja immer eine "streitlose".

Allein diese Wichtung der 100 Eu ist ja dubios.
Gibt es nicht "Checklisten",was alles als unterhaltsrechtlich relevantes Einkommen mitzählt?

Bekommst Du wenigstens 100% Kindergeld OHNE,daß bei ihm was abgezogen wird?

Ich würde unbedingt den Kindergeldzuschlag beantragen für ALLE Kinder.

Auf jeden Fall aber hast Du die Möglichkeit,unverzüglich nach 2 Jahren erneut Auskunft zu fordern--und DANN müßten ja die Einkommenssteigerung sich auswirken?
 
Hallo!

Jetzt hat er so ca. 1250 € netto und ab August wohl über 1500 €, also ich meinte mit mehr Selbstbehalt, das das zusätzliche Geld ab August er dann ja nicht zu Unterhaltszahlung verwendet. Und natürlich werden ihm 50 % des Kindergeldes angerechnet. Er zahlt jetzt 92 € für beide KInder, also nicht mal die Titel. Ich glaube auch, das das mit dem JA nichts bringt, die geben ihm ja noch Tipps, wie er sein Einkommen mindern kann. Er zahlt nicht mal des Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle, gleichzeitig wird ihm aber ne 100 € Privatrente angerechnet, kann ja wohl nicht sein. Ab August stehen ihm dann über 250 € mehr zur Verfügung, er weiß das auch, und müsste da nicht mal was nachzahlen, wenn es in 2 Jahren neu berechnet wird.??? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Er muss jetzt wohl viel an UHV nachzahlen, weil es seine Schuld war, seine höheres Einkommen, was er auch jetzt schon hat, anzugeben. Er hatte mal Kurzarbeit, da wurde der Unterhalt gekürzt, aber als er wieder normal verdient, hat er es nicht angegeben. Also wenn er durch Kurzarbeit weniger zahlen musste, wurde das ihm angerechnet, aber wenn er in Zukunft mehr verdient, dann wird das nicht angerechnet, ist doch seltsam.
 
Hallo!

Jetzt hat er so ca. 1250 € netto und ab August wohl über 1500 €, also ich meinte mit mehr Selbstbehalt, das das zusätzliche Geld ab August er dann ja nicht zu Unterhaltszahlung verwendet. Und natürlich werden ihm 50 % des Kindergeldes angerechnet. Er zahlt jetzt 92 € für beide KInder, also nicht mal die Titel. Ich glaube auch, das das mit dem JA nichts bringt, die geben ihm ja noch Tipps, wie er sein Einkommen mindern kann. Er zahlt nicht mal des Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle, gleichzeitig wird ihm aber ne 100 € Privatrente angerechnet, kann ja wohl nicht sein. Ab August stehen ihm dann über 250 € mehr zur Verfügung, er weiß das auch, und müsste da nicht mal was nachzahlen, wenn es in 2 Jahren neu berechnet wird.??? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Er muss jetzt wohl viel an UHV nachzahlen, weil es seine Schuld war, seine höheres Einkommen, was er auch jetzt schon hat, anzugeben. Er hatte mal Kurzarbeit, da wurde der Unterhalt gekürzt, aber als er wieder normal verdient, hat er es nicht angegeben. Also wenn er durch Kurzarbeit weniger zahlen musste, wurde das ihm angerechnet, aber wenn er in Zukunft mehr verdient, dann wird das nicht angerechnet, ist doch seltsam.

Ich rate dir die Angelegenheit über einen Anwalt zu machen.
Bei geringem Einkommen stehen dir Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe zu.
 

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