Symphonie1988
Mitglied
Hallo,
ich habe folgendes "Problem". Seit Anfang des Jahres hatte ich zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, in keinem von beiden bin ich lang geblieben (jeweils 2-3 Monate). In meinen Bewerbungen, die ich in letzter Zeit rausgeschickt habe, habe ich es allerdings im Lebenslauf immer so aussehen lassen, als sei ich auf Arbeitssuche gewesen und hätte halt parallel dazu immer mal hier und da auf Minijob-Basis gearbeitet, während ich was "Richtiges" gesucht habe.
Hätte ich da erwähnt, dass ich zweimal nur kurzzeitig in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, dann wären bestimmt Zweifel beim Personaler aufgekommen, ob ich ein Firmen-Hopper bin. Zumindest war mein Bewerbungs-Coach dieser Ansicht und hat mir nahegelegt, unter den Tisch fallen zu lassen, dass ich zweimal hintereinander nur kurzzeitig irgendwo beschäftigt war.
Jetzt ist mir aber eingefallen: Wenn ich irgendwo eingestellt werde, dann werde ich ja mit Sicherheit auch einen Personalfragebogen ausfüllen müssen und dort muss man ja auch Angaben zu steuerpflichtigen Beschäftigungen im aktuellen Kalenderjahr machen.
Meine Frage ist, ist das wirklich Pflicht? Kann / soll ich die Beschäftigungen da einfach reinschreiben, oder kann ich das auch weglassen? Wirklich relevant ist das für meinen neuen AG ja eh nicht?
ich habe folgendes "Problem". Seit Anfang des Jahres hatte ich zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, in keinem von beiden bin ich lang geblieben (jeweils 2-3 Monate). In meinen Bewerbungen, die ich in letzter Zeit rausgeschickt habe, habe ich es allerdings im Lebenslauf immer so aussehen lassen, als sei ich auf Arbeitssuche gewesen und hätte halt parallel dazu immer mal hier und da auf Minijob-Basis gearbeitet, während ich was "Richtiges" gesucht habe.
Hätte ich da erwähnt, dass ich zweimal nur kurzzeitig in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, dann wären bestimmt Zweifel beim Personaler aufgekommen, ob ich ein Firmen-Hopper bin. Zumindest war mein Bewerbungs-Coach dieser Ansicht und hat mir nahegelegt, unter den Tisch fallen zu lassen, dass ich zweimal hintereinander nur kurzzeitig irgendwo beschäftigt war.
Jetzt ist mir aber eingefallen: Wenn ich irgendwo eingestellt werde, dann werde ich ja mit Sicherheit auch einen Personalfragebogen ausfüllen müssen und dort muss man ja auch Angaben zu steuerpflichtigen Beschäftigungen im aktuellen Kalenderjahr machen.
Meine Frage ist, ist das wirklich Pflicht? Kann / soll ich die Beschäftigungen da einfach reinschreiben, oder kann ich das auch weglassen? Wirklich relevant ist das für meinen neuen AG ja eh nicht?