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Frage zur Angabe von steuerpflichtigen Vorbeschäftigungen im laufenden Kalenderjahr

Hallo,

ich habe folgendes "Problem". Seit Anfang des Jahres hatte ich zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, in keinem von beiden bin ich lang geblieben (jeweils 2-3 Monate). In meinen Bewerbungen, die ich in letzter Zeit rausgeschickt habe, habe ich es allerdings im Lebenslauf immer so aussehen lassen, als sei ich auf Arbeitssuche gewesen und hätte halt parallel dazu immer mal hier und da auf Minijob-Basis gearbeitet, während ich was "Richtiges" gesucht habe.

Hätte ich da erwähnt, dass ich zweimal nur kurzzeitig in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, dann wären bestimmt Zweifel beim Personaler aufgekommen, ob ich ein Firmen-Hopper bin. Zumindest war mein Bewerbungs-Coach dieser Ansicht und hat mir nahegelegt, unter den Tisch fallen zu lassen, dass ich zweimal hintereinander nur kurzzeitig irgendwo beschäftigt war.

Jetzt ist mir aber eingefallen: Wenn ich irgendwo eingestellt werde, dann werde ich ja mit Sicherheit auch einen Personalfragebogen ausfüllen müssen und dort muss man ja auch Angaben zu steuerpflichtigen Beschäftigungen im aktuellen Kalenderjahr machen.

Meine Frage ist, ist das wirklich Pflicht? Kann / soll ich die Beschäftigungen da einfach reinschreiben, oder kann ich das auch weglassen? Wirklich relevant ist das für meinen neuen AG ja eh nicht?
 
Hallo,

ich habe folgendes "Problem". Seit Anfang des Jahres hatte ich zwei sozialversicherungspflichtige Jobs, in keinem von beiden bin ich lang geblieben (jeweils 2-3 Monate). In meinen Bewerbungen, die ich in letzter Zeit rausgeschickt habe, habe ich es allerdings im Lebenslauf immer so aussehen lassen, als sei ich auf Arbeitssuche gewesen und hätte halt parallel dazu immer mal hier und da auf Minijob-Basis gearbeitet, während ich was "Richtiges" gesucht habe.

Hätte ich da erwähnt, dass ich zweimal nur kurzzeitig in einem Unternehmen sozialversicherungspflichtig gearbeitet habe, dann wären bestimmt Zweifel beim Personaler aufgekommen, ob ich ein Firmen-Hopper bin. Zumindest war mein Bewerbungs-Coach dieser Ansicht und hat mir nahegelegt, unter den Tisch fallen zu lassen, dass ich zweimal hintereinander nur kurzzeitig irgendwo beschäftigt war.

Jetzt ist mir aber eingefallen: Wenn ich irgendwo eingestellt werde, dann werde ich ja mit Sicherheit auch einen Personalfragebogen ausfüllen müssen und dort muss man ja auch Angaben zu steuerpflichtigen Beschäftigungen im aktuellen Kalenderjahr machen.

Meine Frage ist, ist das wirklich Pflicht? Kann / soll ich die Beschäftigungen da einfach reinschreiben, oder kann ich das auch weglassen? Wirklich relevant ist das für meinen neuen AG ja eh nicht?

Hallo,

für mich hat das weniger mit ner Pflicht zu tun, das dem neuen AG mitzuteilen sondern eher was mit Arbeitslosengeld & Co. Denn wenn du gearbeitet hast, hast du Versicherungen gezahlt und Steuern. Damit das im Jahr berechnet werden braucht man dies. In einer Bewerbung kommt es auf den Betrieb an, ob es rein zu nehmen ist oder nicht. Ich war jetzt gerade auch 11 Monate in dem einen Unternehmen und wechsel gerade. Man muss dieses Wechsel oder Rausschmiss aus der Firma nur so verkaufen, dass es plausibel klingt. Dann sollte es rein, weil es zeigt dass du nicht faul bist.
 
Hallo,

für mich hat das weniger mit ner Pflicht zu tun, das dem neuen AG mitzuteilen sondern eher was mit Arbeitslosengeld & Co. Denn wenn du gearbeitet hast, hast du Versicherungen gezahlt und Steuern. Damit das im Jahr berechnet werden braucht man dies. In einer Bewerbung kommt es auf den Betrieb an, ob es rein zu nehmen ist oder nicht. Ich war jetzt gerade auch 11 Monate in dem einen Unternehmen und wechsel gerade. Man muss dieses Wechsel oder Rausschmiss aus der Firma nur so verkaufen, dass es plausibel klingt. Dann sollte es rein, weil es zeigt dass du nicht faul bist.

Also ich musste sowas noch nie angeben. 😕 Und selbst wenn, was wäre wenn die TE z.b. diese geringfügigen Beschäftigungen versehentlich bei steuerpflichtige Angaben reinschreiben würde, weil sie es nicht besser wusste.
Kommt sowas überhaupt raus ?
 
Also ich musste sowas noch nie angeben. 😕 Und selbst wenn, was wäre wenn die TE z.b. diese geringfügigen Beschäftigungen versehentlich bei steuerpflichtige Angaben reinschreiben würde, weil sie es nicht besser wusste.
Kommt sowas überhaupt raus ?

Naja. Raus kommen ist nicht die richtige Frage. Kommt halt überhaupt nicht gut an, wenn du schon im Lebenslauf anfängst den neuen AG zu belügen. Ja Lücken sind blöd (wirklich blöd). und innerhalb eines Jahres den Job zuwechseln sieht ebenso komisch aus. Man muss es halt gut und ehrlich erklären können. Hat bisher bei mir immer funktioniert.
 
Naja. Raus kommen ist nicht die richtige Frage. Kommt halt überhaupt nicht gut an, wenn du schon im Lebenslauf anfängst den neuen AG zu belügen. Ja Lücken sind blöd (wirklich blöd). und innerhalb eines Jahres den Job zuwechseln sieht ebenso komisch aus. Man muss es halt gut und ehrlich erklären können. Hat bisher bei mir immer funktioniert.

dass das nicht gut ankommt ist schon klar, ich bin aber nicht die TE. ^^ Mir ist das Thema nur aufgefallen, weil iich sowas gar nicht kenne, dass das erfragt wird. Daher wollte ich wissen, was da überhaupt passieren kann, wenn man was falsch einträgt / weglässt.
 
@TE

Wozu und warum solltest Du Deine Vorbeschäftigungen angeben müssen?

Das ist für das Arbeitsverhältnis nicht relevant.

Die relevanten Steuerdaten, wie die Steuerklasse, werden automatisch vom Finanzamt an den AG elektronisch übermittelt. Alles andere spielt steuerlich keine Rolle und ist dem AG egal.
 

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