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Frage zum Schuldnerverzeichnis

  • Starter*in Starter*in Sinann
  • Datum Start Datum Start
S

Sinann

Gast
Hallo
Habe von meinem Lebensgefährten folgenden Fall vorliegen:
Inkassounternehmen schickte eine Forderung über knapp 2000€
Mein Lebensgefährte selber weiß nicht wie hoch die Forderung eigentlich sein müsste.
Im Schuldnerverzeichnis ist zu genanntem Fall eine andere geringere Summe vermerkt.
Die Firma, welche durch das Inkassounternehmen vertreten wird ist selber insolvent.
O.g. Schreiben vom Inkassounternehmen ist über 1 Jahr alt. Es ist das letzte was wir von dem Fall gehört haben.
Da könnte man nun einerseits sagen, schlafende Hunde soll man nicht wecken, andererseits möchten wir natürlich den Eintrag im Schuldnerverzeichnis loswerden.
Was tun?
Danke & liebe Grüße
Sinann
 
Wenn die Gläubigerfirma insolvent ist...kann sie nicht mehr gegen Euch klagen!
Nur gerichtliche Schreiben würde ich beantworten.
Bei Abwicklung der insolventen Gläubigerfirma erlöschen doch alle schulden?
Auf Schreiben von "Inkassofirmen " zu antworten...da rät jeder Anwalt ab.
Entweder Ihr hättet direkt mit dem Gläubiger verhandelt...wenn der Insolvenzverwalter noch keinen Titel gegen Euch erwirkt hat bis jetzt...oder ÜBERHAUPT auch vorher keine titulierte Forderung vorliegt..ist diese Sache vom Tisch???
Der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis müßte doch löschbar sein...jedenfalls Löschung beantragen wg."Erlöschens des Gläubigers"...im normalen Zeitrahmen?
Oder man nimmt bei evl.Kreditantrag eine erklärende Auskunft aus dem Register mit(Gläubigerfirma erloschen).
An die Gläubiger JETZT noch zahlen..halte ich für...unklug..
Und..an eine Inkassofirma..ohne gerichtlichen Zwang sowieso NIE..
Euer Geld würde bei der Inkassofirma liegen bleiben?(Da ja der Auftraggeber insolvent..)
NUR,wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid käme..und da die Gläubigerfirma weg ist..also:wer soll gegen Euch klagen?
Vor allem: beim Einleiten eines Gerichtsverfahrens sind IMMER Gebühren vorauszuzahlen(durch den klagenden Gläubiger)...Zum Gerichtsverfahren aber hat die Inkassofirma keinen Auftrag??
Maximal der Insolvenzverwalter könnte kommen...

Oder bin ich da auf dem Holzweg?
 
Hallo, danke für die Antwort.
Nur frage ich mich, ohne entsprechenden Titel, kann doch kein Eintrag ins Schuldnerverzeichnis erfolgen?
Es ist ja nicht dasselbe wie ein Mahnbescheid von Amts wegen. Den kann ja jeder auch ohne berechtigte Forderung bekommen.
Also mir widerstrebt es auch mit dem Inkassobüro deswegen Kontakt aufzunehmen.
Inkassobüro ist nicht gleich Inkassobüro, und wenn man etwas gekauft hat und nicht bezahlt, dann geht der Gläubiger eben zum Inkassodienst. Ist ja ok und teilweise sind die Inkassobüros auch verhandlungsbereit.
Wobei der direkte Kontakt mit dem Gläubiger oder meinetwegen auch mit dessen Anwalt mir weitaus lieber ist.
Ok, lange Rede kurzer Sinn, wie bekommen wir nun den Eintrag aus dem Schuldnerverzeichnis?
Ans Amtsgericht schreiben mit der Bitte um Überprüfung und eventueller Löschung?
Grüße
Sin
 

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